Vorläufige Maßnahmen Hessen HRB 98112

Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen

Insolvenzprofil

Elektrowerk OHA GmbH

Verfahrensfortschritt

Aktuelle Phase schnell einordnen

1 Erfasst

Antrag / Prüfung

2 Aktuell

Vorläufige Maßnahmen

3 Offen

Insolvenzeröffnung

4 Offen

Berichte & Termine

Stammdaten

Rechtsform
GmbH
Bundesland
Hessen
Adresse
Lilienstraße 9, 63456 Hanau
Handelsregister
Hanau, HRB 98112
EUID
DEM1502.HRB98112

Insolvenzgericht

Gericht
Hanau
Aktenzeichen
70 IN 291/26
Phase
Vorläufige Maßnahmen

Insolvenzverwalter

Person
Rechtsanwalt Michael Ruthardt
Adresse
Sophie-Scholl-Platz 4, 63452 Hanau
Telefon
06181-66993-0
E-Mail
info@mentor-ag.de
Fax
06181-66993-99
Website
www.mentor-ag.de

Gegenstand des Unternehmens

Bau- und Elektroinstallationen jeglicher Art

Zusammenfassung des Verfahrens

Im Verfahren über das Vermögen der Elektrowerk OHA GmbH ist am 08.05.2026 um 12:15 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens angeordnet worden. Verfügungen der Antragstellerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Michael Ruthardt bestellt worden. Die Schuldner der Antragstellerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung des Beschlusses zu leisten. Gegen die Entscheidung kann die Antragstellerin innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Hanau sofortige Beschwerde einlegen.

Originalbekanntmachung

11.05.2026

70 IN 291/26 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Elektrowerk OHA GmbH, Lilienstraße 9, 63456 Hanau (AG Hanau, HRB 98112), vertr. d.: 1. Hüseyin Altuntas, Lilienstr. 9, 63456 Hanau, (Geschäftsführer), ist am 08.05.2026 um 12:15 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragstellerin angeordnet worden. Verfügungen der Antragstellerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Michael Ruthardt, Sophie-Scholl-Platz 4, 63452 Hanau, Tel.: 06181-66993-0, Fax: 06181-66993-99, E-Mail: info@mentor-ag.de, Internet: www.mentor-ag.de bestellt worden. Die Schuldner der Antragstellerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung des Beschlusses zu leisten (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO). Rechtsmittelbelehrung Diese Entscheidung kann durch die Antragstellerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der intern...

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