Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Empire Cars GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Hessen
Adresse
Nordstr. 40 A, 63450 Hanau
Handelsregister
Hanau, HRB 97366
EUID
DEM1502.HRB97366
Insolvenzgericht
Gericht
Hanau
Aktenzeichen
70 IN 244/23
Phase
Einstellung des Verfahrens
Gegenstand des Unternehmens
Genehmigungsfreie Kleintransporte (kein Gefahrgut), der Verleih und die Vermietung von Kraftfahrzeugen und Transportern, Hausmeisterdienstleistungen sowie der An- und Verkauf von Kraftfahrzeugen.
Zusammenfassung des Verfahrens
Über das Vermögen der Empire Cars GmbH in Hanau ist das Insolvenzverfahren nicht eröffnet worden. Der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens ist am 18.02.2026 mangels Masse abgewiesen worden. Die Entscheidung ist vom Amtsgericht Hanau ergangen. Rechtsmittel können innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen eingelegt werden.
Originalbekanntmachung
19.02.2026
70 IN 244/23: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Empire Cars GmbH, Nordstraße 40 a, 63450 Hanau (AG Hanau, HRB 97366), vertr. d.: 1. Christian Petras, Am Dammacker 16, 64560 Riedstadt, (Geschäftsführer), vertr. d.: 1.1. Arman Pogosjan, Frankfurter Landstraße 8, 63452 Hanau, (Geschäftsführer), ist der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens am 18.02.2026 mangels Masse abgewiesen worden, § 26 Abs. 1 InsO.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann von der Antragstellerin und der Antragsgegnerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Hanau, Nussallee 17, 63450 Hanau einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Ta...
70 IN 244/23: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Empire Cars GmbH, Nordstraße 40 a, 63450 Hanau (AG Hanau, HRB 97366), vertr. d.: 1. Christian Petras, Am Dammacker 16, 64560 Riedstadt, (Geschäftsführer), vertr. d.: 1.1. Arman Pogosjan, Frankfurter Landstraße 8, 63452 Hanau, (Geschäftsführer), ist der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens am 18.02.2026 mangels Masse abgewiesen worden, § 26 Abs. 1 InsO.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann von der Antragstellerin und der Antragsgegnerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Hanau, Nussallee 17, 63450 Hanau einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend. Beschwerdeberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist. Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Gegen die Festsetzung des Gegenstandswertes kann binnen einer Frist von sechs Monaten, nachdem die Entscheidung in der Hauptsache Rechtskraft erlangt oder das Verfahren sich anderweitig erledigt hat, in der o. g. Form Beschwerde bei dem Amtsgericht Hanau eingelegt werden, wenn der Wert des Beschwerdegegenstands 200,- EUR übersteigt. Für die Einhaltung der Frist kommt es auf den Eingang bei dem Amtsgericht Hanau an.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Hanau, 18.02.2026
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