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Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der ER TRANS UG (haftungsbeschränkt) ist anhängig. Der Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Christian Jess hat dem Gericht gemäß § 188 InsO angezeigt, dass die Schlussverteilung erfolgen soll. Der verfügbare Massebestand beträgt 150.997,15 EUR abzüglich noch zu berücksichtigender Massekosten und Masseverbindlichkeiten. Insolvenzforderungen sind in Höhe von 431.275,18 EUR zu berücksichtigen. Das Verteilungsverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Hanau zur Einsichtnahme niedergelegt. Das Gericht hat die Zustimmung zur Schlussverteilung erteilt. Der Stichtag, der dem Schlusstermin entspricht, ist der 01.03.2024. Bis zu diesem Datum müssen Einwendungen gegen die Schlussrechnung und das Schlussverzeichnis sowie Anträge bezüglich nicht verwertbarer Gegenstände schriftlich bei Gericht eingehen. Die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters sind festgesetzt worden, wobei die Veröffentlichung der Beträge gemäß § 64 II S. 2 InsO unterbleibt. Dem Insolvenzverwalter wird gestattet, den festgesetzten Betrag der Insolvenzmasse zu entnehmen. Rechtsbehelfe gegen die Entscheidung über die Zustimmung zur Schlussverteilung können innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen eingelegt werden.
Originalbekanntmachung
Originalbekanntmachung
70 IN 314/18: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der ER TRANS UG (haftungsbeschränkt), Moselstraße 2 b, 63452 Hanau (AG Hanau, HRB 94899), vertr. d.: 1. Murat Yavuz, Schwarzenbergstraße 11, 63452 Hanau, (Geschäftsführer), soll die Schlussverteilung erfolgen. Das Verteilungsverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Hanau zur Einsichtnahme für die Beteiligten niedergelegt. Der Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Christian Jess, Gartenstraße 9, 60594 Frankfurt am Main, Tel.: 069/8700 85 70, Fax: 069/8700 85 799, E-Mail: frankfurt@jess-insolvenz.de hat dem Gericht folgendes gem. § 188 InsO angezeigt: Der verfügbare Massebestand beträgt 150.997,15 EUR abzüglich noch zu berücksichtigender Massekosten und Masseverbindlichkeiten. Insolvenzforderungen sind in Höhe von 431.275,18 EUR zu berücksichtigen. Amtsgericht Hanau, 10.01.2024
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