Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Feuerbach GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Hessen
Adresse
Waldensberger Str. 32, 63607 Wächtersbach
Handelsregister
Hanau, HRB 11395
EUID
DEM1502.HRB11395
Insolvenzgericht
Gericht
Hanau
Aktenzeichen
70 IN 175/24
Phase
Vorläufiges Insolvenzverfahren
Insolvenzverwalter
Person
Rechtsanwalt Bahman Yadegardjam
Adresse
Hanauer Landstraße 148a, 60314 Frankfurt am Main
Telefon
069 667 788 610
E-Mail
kanzlei@yadegardjam.de
Fax
069 667 788 629
Website
www.yadegardjam.de
Gegenstand des Unternehmens
Betrieb einer Tankstelle und einer mechanischen Werkstatt
Zusammenfassung des Verfahrens
Am 28.05.2024 ist über das Vermögen der Feuerbach GmbH, vertreten durch die Geschäftsführerin Jessica Feuerbach, im Amtsgericht Hanau (Az.: 70 IN 175/24) die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet worden. Mit dieser Anordnung sind Verfügungen der Antragsgegnerin nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Bahman Yadegardjam bestellt worden.
Originalbekanntmachung
29.05.2024
Az.: 70 IN 175/24 In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Feuerbach GmbH, Waldensberger Straße 32, 63607 Wächtersbach (AG Hanau, HRB 11395), vertr. d.: Jessica Feuerbach, Waldensberger Straße 32, 63607 Wächtersbach, (Geschäftsführerin), ist am 28.05.2024 um 16:00 Uhr die vorläufige Verwaltung ihres Vermögens angeordnet worden. Verfügungen der Antragsgegnerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Bahman Yadegardjam, Hanauer Landstraße 148a, D 60314 Frankfurt am Main, Tel.: 069 667 788 610, Fax: 069 667 788 629, E-Mail: kanzlei@yadegardjam.de, Internet: www.yadegardjam.de bestellt worden.
Amtsgericht Hanau, 28.05.2024
Originalbekanntmachung
22.05.2025
70 IN 175/24: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Feuerbach GmbH, Waldensberger Straße 32, 63607 Wächtersbach (AG Hanau, HRB 11395), vertr. d.: Jessica Feuerbach, Waldensberger Straße 32, 63607 Wächtersbach, (Geschäftsführerin), wird die Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters festgesetzt auf:
€ Nettovergütung nach § 11 InsVV
€ Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
€ Auslagen zuzüglich
€ Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
€ Zustellungskosten nach § 8 Abs. 3 InsVV
€ Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19%
€ Gesamtbetrag
Die Veröffentlichung der Beträge unterbleibt gemäß § 64 II S. 2 InsO
Dem Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Bahman Yadegardjam, Hanauer Landstraße 148a, D 60314 Frankfurt am Main, Tel.: 069 667 788 610, Fax: 069 667 788 629, E-Mail: kanzlei@yadegardjam.de, Internet: www.yadegardjam.de wird gestattet, den festgesetzten Betrag der Insolvenzmasse zu entnehmen.
Berechnungsmasse: 13.312,27 €
Dem vorläufigen Verwalter steht nach § 11 InsVV ein Bruchteil der Vergütu...
70 IN 175/24: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Feuerbach GmbH, Waldensberger Straße 32, 63607 Wächtersbach (AG Hanau, HRB 11395), vertr. d.: Jessica Feuerbach, Waldensberger Straße 32, 63607 Wächtersbach, (Geschäftsführerin), wird die Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters festgesetzt auf:
€ Nettovergütung nach § 11 InsVV
€ Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
€ Auslagen zuzüglich
€ Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
€ Zustellungskosten nach § 8 Abs. 3 InsVV
€ Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19%
€ Gesamtbetrag
Die Veröffentlichung der Beträge unterbleibt gemäß § 64 II S. 2 InsO
Dem Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Bahman Yadegardjam, Hanauer Landstraße 148a, D 60314 Frankfurt am Main, Tel.: 069 667 788 610, Fax: 069 667 788 629, E-Mail: kanzlei@yadegardjam.de, Internet: www.yadegardjam.de wird gestattet, den festgesetzten Betrag der Insolvenzmasse zu entnehmen.
Berechnungsmasse: 13.312,27 €
Dem vorläufigen Verwalter steht nach § 11 InsVV ein Bruchteil der Vergütung für einen Verwalter zu, der auf 25 % festgesetzt wird
Es war die Mindestvergütung nach § 2 II InsVV festzusetzen.
Die Auslagen waren in beantragter Höhe gem. § 8 InsVV festzusetzen.
Der vollständige Beschluss kann von den Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Hanau, Nussallee 17, 63450 Hanau einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Hanau, Nussallee 17, 63450 Hanau einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Hanau, 08.05.2025
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