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Insolvenzprofil
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Betrieb von Rehazentren sowie der Abschluss aller damit im Zusammenhang stehenden Geschäfte.
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Gesundes Leben GmbH ist anhängig. Im Verfahren sind ein vorläufiger Sachwalter sowie ein Sachwalter bestellt. Die Vergütung des vorläufigen Sachwalters ist auf 15 % der fiktiven Verwaltervergütung zuzüglich Zuschlägen für Betriebsfortführung, Arbeitnehmerangelegenheiten und Sanierungsbemühungen festgesetzt worden. Die Berechnungsmasse beträgt 711.180,78 €. Für den Sachwalter ist die Vergütung auf 85 % der fiktiven Verwaltervergütung festgesetzt, basierend auf einer Berechnungsmasse von 454.401,83 € und Zuschlägen für Betriebsfortführung, Sanierungsbemühungen und Arbeitnehmerangelegenheiten abzüglich eines Abschlags für die vorangegangene vorläufige Sachwaltung. Die Auslagen beider Verwalter sind gemäß § 8 InsVV festgesetzt. Am 30.04.2025 ist die Anordnung des mündlichen Verfahrens aufgehoben worden. Der Schuldnerin und den Insolvenzgläubigern ist Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme zu den Vergütungsanträgen innerhalb von zwei Wochen ab Bekanntmachung gegeben worden. Es sind Erhöhungen der Vergütung beantragt worden.
Originalbekanntmachung
70 IN 353/21: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Gesundes Leben GmbH, An den Augärten 1-3, 63628 Bad Soden-Salmünster (AG Hanau, HRB 97836), vertr. d.: Tobias Joachim Bretthauer, Am Steinchesküppel 14, 63636 Brachttal, (Geschäftsführer), wurde beschlossen: Die Anordnung des mündlichen Verfahrens wird aufgehoben (§ 5 Abs. 2 InsO). Der Schuldnerin und den Insolvenzgläubigern wird vor der Entscheidung des Insolvenzgerichts über die Vergütungsanträge des vorläufigen Sachwalters und des Sachwalters Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme innerhalb einer Frist von 2 Wochen ab Wirksamwerden der Bekanntmachung dieses Beschlusses (§ 9 Abs. 1 S. 3 InsO) gegeben. Es sind Erhöhungen in Höhe von 85 % (vorläufiger Sachwalter) und 30 % (Sachwalter) beantragt. Die vollständigen Anträge liegen auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsichtnahme aus. Amtsgericht Hanau, 30.04.2025
Originalbekanntmachung
Originalbekanntmachung
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