Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Golfplatz Trages GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Hessen
Adresse
Hof Trages, 63579 Freigericht
Handelsregister
Hanau, HRB 12136
EUID
DEM1502.HRB12136
Insolvenzgericht
Gericht
Hanau
Aktenzeichen
70 IN 389/13
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Insolvenzverwalter
Kanzlei
hww.eu
Person
Rechtsanwalt Ottmar Hermann
Adresse
Goldsteinstraße 114, 60528 Frankfurt am Main
Telefon
069 /913092 - 0
E-Mail
frankfurt@hww.eu
Fax
069 /913092 30
Gegenstand des Unternehmens
Die Verwaltung von Vermögen aller Art, insbesondere die Verwaltung und der Betrieb von Freizeit- und Sporteinrichtungen auf eigene und fremde Rechnung, auch als Treuhänder, sowie die Durchführung von Leasing-Geschäften.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Golfplatz Trages GmbH ist eröffnet. Der Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Ottmar Hermann ist bestellt. Im vorliegenden Beschluss wird die Vergütung und die Auslagen des Insolvenzverwalters festgesetzt. Die Berechnungsmasse beträgt 531.275,02 Euro. Es werden Zuschläge für komplexe Verwertungshandlungen (20 %), Dauer (40 %) und besonderen Erfolg (10 %) gewährt, was im Rahmen der Gesamtschau zu einem Gesamtschlag von 70 % führt. Die Veröffentlichung der konkreten Beträge für Vergütung und Auslagen unterbleibt gemäß § 64 II S. 2 InsO. Dem Insolvenzverwalter wird gestattet, den festgesetzten Betrag der Insolvenzmasse zu entnehmen. Gegen die Entscheidung kann innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen sofortige Beschwerde beim Amtsgericht Hanau eingelegt werden.
Originalbekanntmachung
16.04.2026
70 IN 389/13: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Golfplatz Trages GmbH, GmbH, Hof Trages, 63579 Freigericht (AG Hanau, HRB 12136), vertr. d.: Peter Memborg-Kring, Flughafenstr. 6 F, 60528 Frankfurt am Main, zz. unbekannten Aufenthalts, (Geschäftsführer),
werden die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters festgesetzt auf:
€ Nettovergütung nach InsVV
€ um 70 % erhöht zuzüglich
€ Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19%
€ Auslagen zuzüglich
€ Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19%
€ Gesamtbetrag
Die Veröffentlichung der Beträge unterbleibt gemäß § 64 II S. 2 InsO
Dem Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Ottmar Hermann, Goldsteinstraße 114, 60528 Frankfurt am Main, Tel.: 069 /913092 - 0, Fax: 069 /913092 30, E-Mail: frankfurt@hww.eu wird gestattet, den festgesetzten Betrag der Insolvenzmasse zu entnehmen.
Berechnungsmasse: 531.275,02 €
Zuschläge: 20% komplexe Verwertungshandlungen, 40% Dauer, 10% besonderer Erfolg
Im Rahmen der Gesamtschau gewährter Zuschlag : 70 %
Die Festsetzung d...
70 IN 389/13: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Golfplatz Trages GmbH, GmbH, Hof Trages, 63579 Freigericht (AG Hanau, HRB 12136), vertr. d.: Peter Memborg-Kring, Flughafenstr. 6 F, 60528 Frankfurt am Main, zz. unbekannten Aufenthalts, (Geschäftsführer),
werden die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters festgesetzt auf:
€ Nettovergütung nach InsVV
€ um 70 % erhöht zuzüglich
€ Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19%
€ Auslagen zuzüglich
€ Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19%
€ Gesamtbetrag
Die Veröffentlichung der Beträge unterbleibt gemäß § 64 II S. 2 InsO
Dem Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Ottmar Hermann, Goldsteinstraße 114, 60528 Frankfurt am Main, Tel.: 069 /913092 - 0, Fax: 069 /913092 30, E-Mail: frankfurt@hww.eu wird gestattet, den festgesetzten Betrag der Insolvenzmasse zu entnehmen.
Berechnungsmasse: 531.275,02 €
Zuschläge: 20% komplexe Verwertungshandlungen, 40% Dauer, 10% besonderer Erfolg
Im Rahmen der Gesamtschau gewährter Zuschlag : 70 %
Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 8 Abs. 3 InsVV.
Der vollständige Beschluss kann von den Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Hanau, Nussallee 17, 63450 Hanau einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Hanau, Nussallee 17, 63450 Hanau einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Hanau,16.04.2026
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