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Die Erbringungen von Leistungen des Hoch- und Tiefbaus im eigenen und fremden Namen, Projektsteuerung und Beratung und Erbringung sonstiger Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Vorbereitung und Umsetzung von Bauvorhaben sowie der Handel mit Bauelementen und Materialien.
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der JCM GmbH ist anhängig. Der Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Timm Hartwich hat dem Gericht gemäß § 188 InsO angezeigt, dass die Schlussverteilung erfolgen soll. Der verfügbare Massebestand beträgt 44.770,40 EUR abzüglich noch zu berücksichtigender Massekosten und Masseverbindlichkeiten. Insolvenzforderungen sind in Höhe von 752.507,82 EUR zu berücksichtigen. Das Verteilungsverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Hanau zur Einsichtnahme niedergelegt. Das Amtsgericht Hanau hat der Zustimmung zur Schlussverteilung mit Beschluss vom 26.03.2026 stattgegeben. Der Stichtag, der dem Schlusstermin entspricht, ist der 17.06.2026. Bis zu diesem Datum müssen Einwendungen gegen die Schlussrechnung und das Schlussverzeichnis sowie Anträge bezüglich nicht verwertbarer Gegenstände schriftlich bei Gericht eingehen. Die Entscheidung über die Zustimmung zur Schlussverteilung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Zudem wurden die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters festgesetzt, wobei die Veröffentlichung der Beträge gemäß § 64 II S. 2 InsO unterbleibt. Eine besondere Gläubigerversammlung war für den 07.03.2024 anberaumt, um über besonders bedeutsame Rechtshandlungen, nämlich die Zustimmung zu einem gerichtlichen Vergleich über 18.000,00 EUR, zu beschließen.
Originalbekanntmachung
Originalbekanntmachung
70 IN 259/20: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der JCM GmbH, vertr.d.d.GF Cristian Mihai Julean, Kreuzgartenweg 1, 36381 Schlüchtern (AG Hanau, HRB 96721), vertr. d.: Cristian Mihai Julean, (Geschäftsführer), wurde beschlossen: Der Schuldnerin und den Insolvenzgläubigern wird vor der Entscheidung des Insolvenzgerichts über den Vergütungsantrag des Insolvenzverwalters Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme innerhalb einer Frist von 2 Wochen ab Wirksamwerden der Bekanntmachung dieses Beschlusses (§ 9 Abs. 1 S. 3 InsO) gegeben. Der vollständige Antrag liegt auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsichtnahme aus. Amtsgericht Hanau, 26.03.2026
Originalbekanntmachung
70 IN 259/20: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der JCM GmbH, vertr.d.d.GF Cristian Mihai Julean, Kreuzgartenweg 1, 36381 Schlüchtern (AG Hanau, HRB 96721), vertr. d.: Cristian Mihai Julean, (Geschäftsführer), soll die Schlussverteilung erfolgen. Das Verteilungsverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Hanau zur Einsichtnahme für die Beteiligten niedergelegt. Der Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Timm Hartwich, semper fidelis RAe Hartwich & Partner mbH, August-Schanz-Str. 46, 60433 Frankfurt am Main, Tel.: +49(69) 87 00 278-70, Fax: +49(69)87 00 278-99, E-Mail: info@semper-fi.com hat dem Gericht folgendes gem. § 188 InsO angezeigt: Der verfügbare Massebestand beträgt 44.770,40 EUR abzüglich noch zu berücksichtigender Massekosten und Masseverbindlichkeiten. Insolvenzforderungen sind in Höhe von 752.507,82 EUR zu berücksichtigen. Amtsgericht Hanau, 26.03.2026
Originalbekanntmachung
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