Laufendes Insolvenzverfahren Hessen HRB 97000

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Insolvenzprofil

Kinzig.News GmbH

Verfahrensfortschritt

Aktuelle Phase schnell einordnen

1 Erfasst

Antrag / Prüfung

2 Erfasst

Vorläufige Maßnahmen

3 Aktuell

Insolvenzeröffnung

4 Offen

Berichte & Termine

Stammdaten

Rechtsform
GmbH
Bundesland
Hessen
Adresse
Gutenbergstraße 1, 63571 Gelnhausen
Handelsregister
Hanau, HRB 97000
EUID
DEM1502.HRB97000

Insolvenzgericht

Gericht
Hanau
Aktenzeichen
70 IN 474/25
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren

Gegenstand des Unternehmens

Betrieb einer Internetplattform für Nachrichten und Werbung

Zusammenfassung des Verfahrens

Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Kinzig.News GmbH ist eröffnet. Die Schuldnerin wird durch die Geschäftsführer Jochen Grossmann und Oliver Naumann vertreten. Das zuständige Gericht ist das Amtsgericht Hanau. Es wurde ein Termin zur besonderen Gläubigerversammlung für den 24.03.2026 um 10:00 Uhr im Raum C 163 des Insolvenzgerichts Hanau bestimmt. Dieser Termin dient der Beschlussfassung der Gläubiger über besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Sachwalters gemäß § 160 InsO, insbesondere über die Veräußerung des Unternehmens/Betriebes der Schuldnerin. Es ist ein Sachwalter bestellt, dessen Identität aus dem vorliegenden Text nicht hervorgeht. Die Gläubigerzustimmung zu den Rechtshandlungen gilt auch bei Beschlussunfähigkeit der Versammlung. Gegen die Entscheidung kann innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen Erinnerung eingelegt werden.

Originalbekanntmachung

03.03.2026

70 IN 474/25 : In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Kinzig.News GmbH, Gutenbergstr. 1, 63571 Gelnhausen (AG Hanau, HRB 97000), vertr. d.: 1. Jochen Grossmann, Herzbachweg 21 a, 63571 Gelnhausen, (Geschäftsführer), 2. Oliver Naumann, Am Rain 2, 63579 Freigericht, (Geschäftsführer), wurde beschlossen: Termin zur besonderen Gläubigerversammlung wird bestimmt auf Dienstag, 24.03.2026, 10:00 Uhr, Raum C 163, Insolvenzgericht Hanau, Nussallee 17, 63450 Hanau. Der Termin dient der Beschlussfassung der Gläubiger über " besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Sachwalters (§ 160 InsO), und zwar: - die Veräußerung des Unternehmens/Betriebes der Schuldnerin Hinweis: Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Rechtsbehelfsbelehrung Diese Entscheidung kann mi...

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