Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Kinzig.News GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Hessen
Adresse
Gutenbergstraße 1, 63571 Gelnhausen
Handelsregister
Hanau, HRB 97000
EUID
DEM1502.HRB97000
Insolvenzgericht
Gericht
Hanau
Aktenzeichen
70 IN 474/25
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Gegenstand des Unternehmens
Betrieb einer Internetplattform für Nachrichten und Werbung
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Kinzig.News GmbH ist eröffnet. Die Schuldnerin wird durch die Geschäftsführer Jochen Grossmann und Oliver Naumann vertreten. Das zuständige Gericht ist das Amtsgericht Hanau. Es wurde ein Termin zur besonderen Gläubigerversammlung für den 24.03.2026 um 10:00 Uhr im Raum C 163 des Insolvenzgerichts Hanau bestimmt. Dieser Termin dient der Beschlussfassung der Gläubiger über besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Sachwalters gemäß § 160 InsO, insbesondere über die Veräußerung des Unternehmens/Betriebes der Schuldnerin. Es ist ein Sachwalter bestellt, dessen Identität aus dem vorliegenden Text nicht hervorgeht. Die Gläubigerzustimmung zu den Rechtshandlungen gilt auch bei Beschlussunfähigkeit der Versammlung. Gegen die Entscheidung kann innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen Erinnerung eingelegt werden.
Originalbekanntmachung
03.03.2026
70 IN 474/25 : In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Kinzig.News GmbH, Gutenbergstr. 1, 63571 Gelnhausen (AG Hanau, HRB 97000), vertr. d.: 1. Jochen Grossmann, Herzbachweg 21 a, 63571 Gelnhausen, (Geschäftsführer), 2. Oliver Naumann, Am Rain 2, 63579 Freigericht, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Termin zur besonderen Gläubigerversammlung wird bestimmt auf
Dienstag, 24.03.2026, 10:00 Uhr, Raum C 163, Insolvenzgericht Hanau, Nussallee 17, 63450 Hanau.
Der Termin dient der Beschlussfassung der Gläubiger über
" besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Sachwalters (§ 160 InsO), und zwar:
- die Veräußerung des Unternehmens/Betriebes der Schuldnerin
Hinweis:
Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung
Diese Entscheidung kann mi...
70 IN 474/25 : In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Kinzig.News GmbH, Gutenbergstr. 1, 63571 Gelnhausen (AG Hanau, HRB 97000), vertr. d.: 1. Jochen Grossmann, Herzbachweg 21 a, 63571 Gelnhausen, (Geschäftsführer), 2. Oliver Naumann, Am Rain 2, 63579 Freigericht, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Termin zur besonderen Gläubigerversammlung wird bestimmt auf
Dienstag, 24.03.2026, 10:00 Uhr, Raum C 163, Insolvenzgericht Hanau, Nussallee 17, 63450 Hanau.
Der Termin dient der Beschlussfassung der Gläubiger über
" besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Sachwalters (§ 160 InsO), und zwar:
- die Veräußerung des Unternehmens/Betriebes der Schuldnerin
Hinweis:
Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung.
Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Hanau, Nussallee 17, 63450 Hanau einzulegen.
Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Hanau, 25.02.2026
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