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Insolvenzprofil
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Insolvenzeröffnung
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Der Handel mit und die Herstellung von UV-Meß-, UV-Belichtungs- und UV-Härtungsgeräten sowie der Handel mit Materialien und Ersatzteilen für die graphische Industrie.
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Kühnast Strahlungstechnik GmbH ist eröffnet. Das Amtsgericht Hanau hat das mündliche Verfahren für die Durchführung einer besonderen Gläubigerversammlung angeordnet. Diese Versammlung findet am 01.04.2026 statt und dient der Beschlussfassung über besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters gemäß § 160 InsO. Geplant ist die Ermächtigung des Verwalters zum Abschluss von Vergleichen mit der Berting Grillwitzer+Grillwitzer GbR, Frau Andrea Berting sowie der Erbengemeinschaft Achim Grillwitzer zur Abgeltung von Anfechtungsansprüchen. Die Entscheidung des Gerichts vom 15.01.2026 kann innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen nach Zustellung oder Verkündung durch eine befristete Erinnerung beim Amtsgericht Hanau angefochten werden.
Originalbekanntmachung
70 IN 118/21: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Kühnast Strahlungstechnik GmbH, Am Eisenhammer 2, 63636 Brachttal (AG Hanau, HRB 13183), vertr. d.: Andrea Berting, Ober Mooser Straße 13, 36399 Freiensteinau, (Geschäftsführerin), wurde beschlossen: Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO). Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 13.01.2026 bestimmt. Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein. Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden sind in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Amtsgericht Hanau, 19.08.2025
Originalbekanntmachung
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