Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Liebknecht Bauträger GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Hessen
Adresse
Beethovenstr. 26, 63526 Erlensee
Handelsregister
Hanau, HRB 95065
EUID
DEM1502.HRB95065
Insolvenzgericht
Gericht
Hanau
Aktenzeichen
70 IN 124/20
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Insolvenzverwalter
Kanzlei
semper fidelis RAe Hartwich & Partner mbH
Person
Rechtsanwalt Timm Hartwich
Adresse
August-Schanz-Str. 46, 60433 Frankfurt am Main
Telefon
+49(69) 87 00 278-70
E-Mail
info@semper-fi.com
Fax
+49(69)87 00 278-99
Gegenstand des Unternehmens
der Erwerb von Liegenschaften, Errichtung von Gebäuden, Verkauf, Vermittlung und Verwertung von Liegenschaften, das Bauträgergewerbe sowie der gewerbliche Handel mit Immobilien.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Liebknecht Bauträger GmbH ist eröffnet. Der Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Timm Hartwich ist bestellt. Im vorliegenden Beschluss wird die Vergütung und die Auslagen des Insolvenzverwalters festgesetzt. Die Veröffentlichung der konkreten Beträge unterbleibt gemäß § 64 II S. 2 InsO. Dem Insolvenzverwalter wird gestattet, den festgesetzten Betrag der Insolvenzmasse zu entnehmen. Rechtsmittel gegen diese Entscheidung können innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen eingelegt werden.
Originalbekanntmachung
02.01.2026
70 IN 124/20: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Liebknecht Bauträger GmbH, Steinheimer Str. 22, 63450 Hanau (AG Hanau, HRB 95065), vertr. d.: Kenan Büyükkoc, Altstraße 53, 52066 Aachen, (Geschäftsführer),
werden die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters festgesetzt auf:
€ Nettovergütung nach InsVV
€ Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19%
€ Auslagen zuzüglich
€ Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19%
€ Zustellungskosten nach § 8 Abs. 3 InsVV zuzüglich
€ Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19%
-.€ bereits erhaltener Vorschuss
€ Gesamtbetrag
Die Veröffentlichung der Beträge unterbleibt gemäß § 64 II S. 2 InsO
Dem Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Timm Hartwich, semper fidelis RAe Hartwich & Partner mbH, August-Schanz-Str. 46, 60433 Frankfurt am Main, Tel.: +49(69) 87 00 278-70, Fax: +49(69)87 00 278-99, E-Mail: info@semper-fi.com wird gestattet, den festgesetzten Betrag der Insolvenzmasse zu entnehmen.
Der vollständige Beschluss kann von den Beteiligten auf der Geschäftsstelle d...
70 IN 124/20: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Liebknecht Bauträger GmbH, Steinheimer Str. 22, 63450 Hanau (AG Hanau, HRB 95065), vertr. d.: Kenan Büyükkoc, Altstraße 53, 52066 Aachen, (Geschäftsführer),
werden die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters festgesetzt auf:
€ Nettovergütung nach InsVV
€ Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19%
€ Auslagen zuzüglich
€ Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19%
€ Zustellungskosten nach § 8 Abs. 3 InsVV zuzüglich
€ Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19%
-.€ bereits erhaltener Vorschuss
€ Gesamtbetrag
Die Veröffentlichung der Beträge unterbleibt gemäß § 64 II S. 2 InsO
Dem Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Timm Hartwich, semper fidelis RAe Hartwich & Partner mbH, August-Schanz-Str. 46, 60433 Frankfurt am Main, Tel.: +49(69) 87 00 278-70, Fax: +49(69)87 00 278-99, E-Mail: info@semper-fi.com wird gestattet, den festgesetzten Betrag der Insolvenzmasse zu entnehmen.
Der vollständige Beschluss kann von den Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Hanau, Nussallee 17, 63450 Hanau einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Hanau, Nussallee 17, 63450 Hanau einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Hanau, 23.12.2025
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