Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Living Hoch-Tief GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Hessen
Adresse
Beethovenring 3, 63505 Langenselbold
Handelsregister
Hanau, HRB 99775
EUID
DEM1502.HRB99775
Insolvenzgericht
Gericht
Hanau
Aktenzeichen
70 IN 253/24
Phase
Einstellung des Verfahrens
Gegenstand des Unternehmens
der Betrieb eines Bauunternehmens, insbesondere Beton- und Mauerarbeiten, Erdbau, Baggerarbeiten, Tiefbau, Spezialtiefbau, Pflasterbau, sowie die Durchführung von Schwertransporten.
Zusammenfassung des Verfahrens
Über das Vermögen der Living Hoch-Tief GmbH, vertreten durch die Geschäftsführerin Gordana Dizdarevic, wurde ein Insolvenzantragsverfahren eingeleitet. Das Amtsgericht Hanau hat den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens am 20.03.2026 mangels Masse abgewiesen gemäß § 26 Abs. 1 InsO. Gegen diese Entscheidung steht der Antragstellerin die Möglichkeit der sofortigen Beschwerde innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen ab Zustellung oder Verkündung offen. Die Beschwerde ist beim Amtsgericht Hanau einzureichen. Eine gesonderte Festsetzung des Gegenstandswertes kann binnen sechs Monaten angefochten werden, wenn der Wert 200,- EUR übersteigt.
Originalbekanntmachung
24.03.2026
70 IN 253/24: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Living Hoch-Tief GmbH, Beethovenring 3, 63505 Langenselbold (AG Hanau, HRB 99775), vertr. d.: Gordana Dizdarevic, Beethovenring 3, 63505 Langenselbold, (Geschäftsführerin), ist der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens am 20.03.2026 mangels Masse abgewiesen worden, § 26 Abs. 1 InsO.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann von und der Antragstellerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Hanau, Nussallee 17, 63450 Hanau einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den...
70 IN 253/24: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Living Hoch-Tief GmbH, Beethovenring 3, 63505 Langenselbold (AG Hanau, HRB 99775), vertr. d.: Gordana Dizdarevic, Beethovenring 3, 63505 Langenselbold, (Geschäftsführerin), ist der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens am 20.03.2026 mangels Masse abgewiesen worden, § 26 Abs. 1 InsO.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann von und der Antragstellerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Hanau, Nussallee 17, 63450 Hanau einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend. Beschwerdeberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist. Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Gegen die Festsetzung des Gegenstandswertes kann binnen einer Frist von sechs Monaten, nachdem die Entscheidung in der Hauptsache Rechtskraft erlangt oder das Verfahren sich anderweitig erledigt hat, in der o. g. Form Beschwerde bei dem Amtsgericht Hanau eingelegt werden, wenn der Wert des Beschwerdegegenstands 200,- EUR übersteigt. Für die Einhaltung der Frist kommt es auf den Eingang bei dem Amtsgericht Hanau an.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Hanau, 20.03.2026
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