Berichts- und Prüfungstermin Hessen HRB 95233

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Insolvenzprofil

Malerbetrieb Wirsing UG (haftungsbeschränkt)

Verfahrensfortschritt

Aktuelle Phase schnell einordnen

1 Erfasst

Antrag / Prüfung

2 Erfasst

Vorläufige Maßnahmen

3 Aktuell

Insolvenzeröffnung

4 Offen

Berichte & Termine

Stammdaten

Rechtsform
UG (haftungsbeschränkt)
Bundesland
Hessen
Adresse
Industriestr. 7 a, 63517 Rodenbach
Handelsregister
Hanau, HRB 95233
EUID
DEM1502.HRB95233

Insolvenzgericht

Gericht
Hanau
Aktenzeichen
70 IN 257/19
Phase
Berichts- und Prüfungstermin

Gegenstand des Unternehmens

Ausübung des Maler- Lackiererhandwerks

Zusammenfassung des Verfahrens

Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Malerbetrieb Wirsing UG (haftungsbeschränkt) ist eröffnet. Das Amtsgericht Hanau hat angeordnet, dass die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen im schriftlichen Verfahren gemäß § 177 Abs. 1 Satz 2 InsO erfolgt. Als Stichtag für den besonderen Prüfungstermin wurde der 22.06.2026 bestimmt. Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die verspätet angemeldeten Forderungen schriftlich bei Gericht eingehen. Die ergänzte Insolvenztabelle sowie die Anmeldungen nebst Urkunden sind in der Geschäftsstelle zur Einsicht niedergelegt. Der vollständige Beschluss kann ebenfalls dort eingesehen werden.

Originalbekanntmachung

08.04.2026

70 IN 257/19: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Malerbetrieb Wirsing UG (haftungsbeschränkt), Industriestraße 7 a, 63517 Rodenbach (AG Hanau, HRB 95233), vertr. d.: Ute Wirsing, Amselweg 2, 63517 Rodenbach, (Geschäftsführerin), wurde beschlossen: Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO). Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 22.06.2026 bestimmt. Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein. Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden sind in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Amtsgericht Hanau, 07.04.2026

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