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Ausübung des Maler- Lackiererhandwerks
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Malerbetrieb Wirsing UG (haftungsbeschränkt) ist eröffnet. Das Amtsgericht Hanau hat angeordnet, dass die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen im schriftlichen Verfahren gemäß § 177 Abs. 1 Satz 2 InsO erfolgt. Als Stichtag für den besonderen Prüfungstermin wurde der 22.06.2026 bestimmt. Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die verspätet angemeldeten Forderungen schriftlich bei Gericht eingehen. Die ergänzte Insolvenztabelle sowie die Anmeldungen nebst Urkunden sind in der Geschäftsstelle zur Einsicht niedergelegt. Der vollständige Beschluss kann ebenfalls dort eingesehen werden.
Originalbekanntmachung
70 IN 257/19: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Malerbetrieb Wirsing UG (haftungsbeschränkt), Industriestraße 7 a, 63517 Rodenbach (AG Hanau, HRB 95233), vertr. d.: Ute Wirsing, Amselweg 2, 63517 Rodenbach, (Geschäftsführerin), wurde beschlossen: Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO). Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 22.06.2026 bestimmt. Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein. Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden sind in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Amtsgericht Hanau, 07.04.2026
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