Forderungsanmeldung Hessen HRB 2640

Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen

Insolvenzprofil

Mariele Weckmann GmbH

Verfahrensfortschritt

Aktuelle Phase schnell einordnen

1 Erfasst

Antrag / Prüfung

2 Erfasst

Vorläufige Maßnahmen

3 Aktuell

Insolvenzeröffnung

4 Offen

Berichte & Termine

Stammdaten

Rechtsform
GmbH
Bundesland
Hessen
Adresse
Steinweg 43, 63505 Langenselbold
Handelsregister
Hanau, HRB 2640
EUID
DEM1502.HRB2640

Insolvenzgericht

Gericht
Hanau
Aktenzeichen
70 IN 571/25
Phase
Forderungsanmeldung

Insolvenzverwalter

Person
Rechtsanwalt Alexander Jahn
Adresse
Sandeldamm 24 a, 63450 Hanau
Telefon
06181 916460
E-Mail
Verwaltung@jahninso.de
Fax
06181 9164640
Website
www.kanzleizjr.de

Gegenstand des Unternehmens

Der Tief- und Strassenbau.

Zusammenfassung des Verfahrens

Am 09.04.2026 ist das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Mariele Weckmann GmbH eröffnet worden. Der Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Alexander Jahn. Die Gläubiger werden aufgefordert, ihre Insolvenzforderungen bis zum 18.05.2026 bei dem Insolvenzverwalter anzumelden. Widersprüche gegen Forderungen sowie Anträge zu verschiedenen Verfahrensschritten müssen bis zum 13.07.2026 eingereicht werden, was der Frist für den Prüfungstermin im schriftlichen Verfahren entspricht. Das Verfahren wird schriftlich durchgeführt.

Originalbekanntmachung

10.04.2026

Geschäfts-Nr.: 70 IN 571/25 Am 09.04.2026 um 15:15 Uhr ist das Insolvenzverfahren eröffnet worden über das Vermögen der Mariele Weckmann GmbH, Steinweg 43, 63505 Langenselbold (AG Hanau, HRB 2640), vertr. d.: 1. Johannes Heinrich Weckmann, Steinweg 43, 63505 Langenselbold, (Geschäftsführer),. Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt Alexander Jahn, Sandeldamm 24 a, 63450 Hanau, Tel.: 06181 916460, Fax: 06181 9164640, E-Mail: Verwaltung@jahninso.de, Internet: www.kanzleizjr.de. Die Gläubiger werden aufgefordert: a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter schriftlich, in EURO und unter Beachtung des § 174 der Insolvenzordnung anzumelden bis: 18.05.2026. b) unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldha...

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