Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Mc Trek Retail GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Hessen
Adresse
Keltenstraße 20 b, 63486 Bruchköbel
Handelsregister
Hanau, HRB 97647
EUID
DEM1502.HRB97647
Insolvenzgericht
Gericht
Hanau
Aktenzeichen
70 IN 21/24
Phase
Berichts- und Prüfungstermin
Insolvenzverwalter
Person
Rechtsanwalt Dr. Tobias Kämpf
Adresse
Nußallee 26, 63450 Hanau
Telefon
06181 - 507030
E-Mail
inso@ludwigwollweberbansch.de
Fax
06181-5070333
Gegenstand des Unternehmens
Einzelhandel und Onlinehandel mit Bekleidung, Schuhen und Zubehör für alle Bereiche des Outdoor-Segments, Großhandel für Bekleidung und Zubehör für alle Bereiche des Outdoor-Segments.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Mc Trek Retail GmbH ist am 11.03.2024 mit der Anordnung der vorläufigen Verwaltung und der Bestellung von Rechtsanwalt Dr. Tobias Kämpf als vorläufigem Insolvenzverwalter eingeleitet worden. Am 01.05.2024 ist das Insolvenzverfahren eröffnet worden. Der vorläufige Verwalter ist zum Insolvenzverwalter bestellt worden. Die Gläubiger wurden aufgefordert, ihre Forderungen bis zum 07.06.2024 anzumelden. Ein Berichts- und Prüfungstermin war ursprünglich für den 26.06.2024 anberaumt, wurde jedoch aufgrund krankheitsbedingter Abwesenheit der zuständigen Rechtspflegerin vertagt. Der neue Termin für die Berichterstattung und Prüfung der Forderungen ist auf den 06.08.2024 festgelegt. Am 29.05.2024 hat der Insolvenzverwalter angezeigt, dass die Insolvenzmasse zur Erfüllung der Masseverbindlichkeiten nicht ausreicht.
Originalbekanntmachung
11.03.2024
Az.: 70 IN 21/24 In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Mc Trek Retail GmbH, geb. am 22.07.1963, Keltenstraße 20b, 63486 Bruchköbel (AG Hanau, HRB 97647), vertr. d.: Christian Müller, Max-Eyth-Straße 36, 30173 Hannover, (Geschäftsführer), ist am 11.03.2024 um 15:15 Uhr die vorläufige Verwaltung ihres Vermögens angeordnet worden. Verfügungen der Antragsgegnerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Den Drittschuldnern wird verboten, an die Antragsgegnerin zu zahlen sowie eigene Forderungen mit Geldeingängen auf den Konten der Antragsgegnerin zu verrechnen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Antragsgegnerin auf ein von ihm zu errichtendes Sonderkonto einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO). Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Tobias Käm...
Az.: 70 IN 21/24 In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Mc Trek Retail GmbH, geb. am 22.07.1963, Keltenstraße 20b, 63486 Bruchköbel (AG Hanau, HRB 97647), vertr. d.: Christian Müller, Max-Eyth-Straße 36, 30173 Hannover, (Geschäftsführer), ist am 11.03.2024 um 15:15 Uhr die vorläufige Verwaltung ihres Vermögens angeordnet worden. Verfügungen der Antragsgegnerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Den Drittschuldnern wird verboten, an die Antragsgegnerin zu zahlen sowie eigene Forderungen mit Geldeingängen auf den Konten der Antragsgegnerin zu verrechnen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Antragsgegnerin auf ein von ihm zu errichtendes Sonderkonto einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO). Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Tobias Kämpf, Gerichtsfach 28, Nußallee 26, 63450 Hanau, Tel.: 06181 - 507030, Fax: 06181-5070333, E-Mail: inso@ludwigwollweberbansch.de bestellt worden.
Amtsgericht Hanau, 11.03.2024
Originalbekanntmachung
17.04.2024
70 IN 21/24: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Mc Trek Retail GmbH, geb. am 22.07.1963, Keltenstraße 20b, 63486 Bruchköbel (AG Hanau, HRB 97647), vertr. d.: Christian Müller, Max-Eyth-Straße 36, 30173 Hannover, (Geschäftsführer), ist dem vorläufigen Insolvenzverwalter zusätzlich zu der am 11.03.2024 um 15:15 Uhr angeordneten vorläufigen Verwaltung die Einzelermächtigung zur Vornahme bestimmter Handlungen für die Insolvenzmasse erteilt worden.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Hanau, 15.04.2024
Originalbekanntmachung
02.05.2024
Geschäfts-Nr.: 70 IN 21/24 Am 01.05.2024 um 09:00 Uhr ist das Insolvenzverfahren eröffnet worden über das Vermögen der Mc Trek Retail GmbH, Keltenstraße 20b, 63486 Bruchköbel (AG Hanau, HRB 97647), vertr. d.: Christian Müller, Max-Eyth-Straße 36, 30173 Hannover, (Geschäftsführer),. Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt Dr. Tobias Kämpf, Gerichtsfach 28, Nußallee 26, 63450 Hanau, Tel.: 06181 - 507030, Fax: 06181-5070333, E-Mail: inso@ludwigwollweberbansch.de.
Die Gläubiger werden aufgefordert:
a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter schriftlich, in EURO und unter Beachtung des § 174 der Insolvenzordnung anzumelden bis: 07.06.2024.
b) unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt od...
Geschäfts-Nr.: 70 IN 21/24 Am 01.05.2024 um 09:00 Uhr ist das Insolvenzverfahren eröffnet worden über das Vermögen der Mc Trek Retail GmbH, Keltenstraße 20b, 63486 Bruchköbel (AG Hanau, HRB 97647), vertr. d.: Christian Müller, Max-Eyth-Straße 36, 30173 Hannover, (Geschäftsführer),. Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt Dr. Tobias Kämpf, Gerichtsfach 28, Nußallee 26, 63450 Hanau, Tel.: 06181 - 507030, Fax: 06181-5070333, E-Mail: inso@ludwigwollweberbansch.de.
Die Gläubiger werden aufgefordert:
a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter schriftlich, in EURO und unter Beachtung des § 174 der Insolvenzordnung anzumelden bis: 07.06.2024.
b) unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).
Vor dem Insolvenzgericht wird am
Mittwoch, 26.06.2024, 10:00 Uhr, Raum C 163, Insolvenzgericht Hanau, Nussallee 17, 63450 Hanau
eine Gläubigerversammlung zur Berichterstattung durch den Insolvenzverwalter und zur Prüfung der angemeldeten Forderungen (Berichts- und Prüfungstermin) abgehalten.
Der Termin dient zugleich der Entscheidung der Gläubiger über
- die Person des Insolvenzverwalters (§ 57 InsO),
- die Einsetzung bzw. Beibehaltung und Besetzung eines Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)
sowie gegebenenfalls über:
- die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),
- Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
- eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO); z. B. Unternehmensstilllegung, vorläufige Fortführung oder Insolvenzplan,
- die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO),
- besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin, des Warenlagers im ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand, einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde, Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert,
- eine Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder eine Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),
- eine Beantragung der Anordnung oder der Aufhebung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§§ 271, 272, 277 InsO),
- Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO),
- eine Einstellung des Verfahrens durch das Gericht gem. § 207 InsO ohne Einberufung einer besonderen Gläubigerversammlung.
Hinweis:
- Für den Fall dass die Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist, gelten Zustimmung nach § 160 InsO als erteilt.
Löschungsfristen:
Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind folgende:
- Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind, werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten Sicherungsmaßnahmen.
- Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Rechtsmittelbelehrung
Die Entscheidung kann von der Schuldnerin, dem Pensions-Sicherungsverein, der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht sowie bei juristischen Personen und Gesellschaften ohne Rechtspersönlichkeit von jedem Mitglied des Vertretungsorgans bzw. jedem persönlich haftenden Gesellschafter mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Hanau, Nussallee 17, 63450 Hanau einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Hanau, 01.05.2024.
Originalbekanntmachung
13.06.2024
70 IN 21/24: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Mc Trek Retail GmbH, Keltenstraße 20b, 63486 Bruchköbel (AG Hanau, HRB 97647), vertr. d.: Christian Müller, Max-Eyth-Straße 36, 30173 Hannover, (Geschäftsführer), hat der Insolvenzverwalter gem. § 208 InsO am 29.05.2024 angezeigt, dass die Insolvenzmasse zur Erfüllung der fälligen bzw. der künftig fällig werdenden sonstigen Masseverbindlichkeiten nicht ausreicht.
Amtsgericht Hanau, 10.06.2024
Originalbekanntmachung
19.06.2024
Amtsgericht Hanau
11.06.2024
- Insolvenzgericht -
70 IN 21/24
B e s c h l u s s
In dem Insolvenzverfahren
über das Vermögen der
Mc Trek Retail GmbH, Keltenstraße 20b, 63486 Bruchköbel (AG Hanau, HRB 97647),
vertreten durch:
Christian Müller, Max-Eyth-Straße 36, 30173 Hannover, (Geschäftsführer),
wird der mit Beschluss vom 02.05.2024 für den 26.06.2024 um 10.00 Uhr anberaumte Berichts- und Prüfungstermin vertagt.
Neuer Termin zur Berichterstattung durch den Insolvenzverwalter und zur Prüfung der angemeldeten Forderungen (Berichts- und Prüfungstermin) wird bestimmt auf
Dienstag, den 06.08.2024, 09.00 Uhr, Raum C 163, Insolvenzgericht Hanau, Nussallee 17, 63450 Hanau.
Sämtliche weiteren Anordnungen aus dem Beschluss vom 02.04.2024 haben weiter Bestand. Insbesondere die Hinweise behalten ihre Gültigkeit.
G r ü n d e:
Aufgrund krankheitsbedingter Abwesenheit der zuständigen Rechtspflegerin ist die Vertagung des Termins geboten.
Rechtsbehelfsbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der befriste...
Amtsgericht Hanau
11.06.2024
- Insolvenzgericht -
70 IN 21/24
B e s c h l u s s
In dem Insolvenzverfahren
über das Vermögen der
Mc Trek Retail GmbH, Keltenstraße 20b, 63486 Bruchköbel (AG Hanau, HRB 97647),
vertreten durch:
Christian Müller, Max-Eyth-Straße 36, 30173 Hannover, (Geschäftsführer),
wird der mit Beschluss vom 02.05.2024 für den 26.06.2024 um 10.00 Uhr anberaumte Berichts- und Prüfungstermin vertagt.
Neuer Termin zur Berichterstattung durch den Insolvenzverwalter und zur Prüfung der angemeldeten Forderungen (Berichts- und Prüfungstermin) wird bestimmt auf
Dienstag, den 06.08.2024, 09.00 Uhr, Raum C 163, Insolvenzgericht Hanau, Nussallee 17, 63450 Hanau.
Sämtliche weiteren Anordnungen aus dem Beschluss vom 02.04.2024 haben weiter Bestand. Insbesondere die Hinweise behalten ihre Gültigkeit.
G r ü n d e:
Aufgrund krankheitsbedingter Abwesenheit der zuständigen Rechtspflegerin ist die Vertagung des Termins geboten.
Rechtsbehelfsbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Hanau, Nussallee 17, 63450 Hanau einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. der Verkündung der Entscheidung.
Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist. Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem Amtsgericht Hanau, Nussallee 17, 63450 Hanau ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Erinnerung soll begründet werden.
Merz
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