Vorläufige Maßnahmen Hessen HRB 96937

Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen

Insolvenzprofil

Rimbach GmbH

Verfahrensfortschritt

Aktuelle Phase schnell einordnen

1 Erfasst

Antrag / Prüfung

2 Aktuell

Vorläufige Maßnahmen

3 Offen

Insolvenzeröffnung

4 Offen

Berichte & Termine

Stammdaten

Rechtsform
GmbH
Bundesland
Hessen
Adresse
Villbacherstraße 28, 63599 Biebergemünd
Handelsregister
Hanau, HRB 96937
EUID
DEM1502.HRB96937

Insolvenzgericht

Gericht
Hanau
Aktenzeichen
70 IN 171/23
Phase
Vorläufige Maßnahmen

Insolvenzverwalter

Person
Rechtsanwalt Dr. Thomas Krüger
Adresse
Gebäude B, Trakehner Straße 7-9, 60487 Frankfurt am Main
Telefon
069 - 7167 9980
E-Mail
info@becker-krueger.de
Fax
069 - 71679988

Gegenstand des Unternehmens

die Ausführung von Wartungs- und Reparaturarbeiten in den Bereichen Elektro-, Gas-, Wasser-, Lüftungs- und Klimainstallation, Maler-, Lackierer- und Tapezierarbeiten, Putz- und Betonsanierungen, Trockenbau, Fassadengestaltungs- und Wärmedämmungsarbeiten, Fliesenleger- und Pflasterarbeiten sowie Hausmeisterdienste.

Zusammenfassung des Verfahrens

Das Amtsgericht Hanau hat am 28.03.2024 im Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Rimbach GmbH, zuletzt ansässig in Villbacher Straße 28, 63599 Biebergemünd, die vorläufige Verwaltung des Vermögens angeordnet. Die Anordnung erfolgt um 11:30 Uhr. Mit dieser Maßnahme sind Verfügungen der Antragsgegnerin nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Drittschuldnern ist es verboten, an die Antragsgegnerin zu zahlen oder Forderungen mit Geldeingängen auf deren Konten zu verrechnen. Der vorläufige Insolvenzverwalter ist ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen auf ein Sonderkonto einzuziehen. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Thomas Krüger aus Frankfurt am Main bestellt worden.

Originalbekanntmachung

28.03.2024

Az.: 70 IN 171/23 In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Rimbach GmbH, zuleltzt Villbacher Straße 28, 63599 Biebergemünd (AG Hanau, HRB 96937), vertr. d.: Jenny Rimbach, Ochsenfurter Straße 30, 97252 Frickenhausen, (Geschäftsführerin), ist am 28.03.2024 um 11:30 Uhr die vorläufige Verwaltung ihres Vermögens angeordnet worden. Verfügungen der Antragsgegnerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Den Drittschuldnern ist verboten, an die Antragsgegnerin zu zahlen sowie eigene Forderungen mit Geldeingängen auf den Konten der Antragsgegnerin zu verrechnen. Der vorläufige Insolvenzverwalter ist ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Antragsgegnerin auf ein von ihm zu errichtendes Sonderkonto einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO). Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Thomas Krüger, ...

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