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Die Herstellung, die Montage und Service von Einbruchmeldeanlagen, Zuganskontrollsystemen, Videoüberwachungsanlagen, Nachrichtenübermittlungssystemen, Brandmeldeanlagen, Elektrotechnik, Gebäudetechnik, erneuerbaren Energien, Photovoltaikanlagen, mobilen Ladestationen und ihr Handel damit.
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der RZ Alarm Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Nidderau, ist eröffnet. Das Amtsgericht Hanau hat angeordnet, dass die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen im schriftlichen Verfahren gemäß § 177 Abs. 1 Satz 2 InsO erfolgt. Als Stichtag für den besonderen Prüfungstermin wurde der 21.08.2025 bestimmt. Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die verspätet angemeldeten Forderungen schriftlich bei Gericht eingehen. Die ergänzte Insolvenztabelle sowie die Anmeldungen nebst Urkunden sind in der Geschäftsstelle zur Einsicht niedergelegt. Der vollständige Beschluss kann ebenfalls dort eingesehen werden.
Originalbekanntmachung
70 IN 332/22: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der RZ Alarm Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Hanauer Straße 52, 61130 Nidderau (AG Hanau, HRB 98242), vertr. d.: 1. Helmut Rieser, Büdinger Straße 12, 63584 Gründau, (Geschäftsführer), 2. Thorsten Sinn, Schinnergasse 3, 61130 Nidderau, (Geschäftsführer), wurde beschlossen: Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO). Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 21.08.2025 bestimmt. Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein. Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden sind in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Amtsgericht Hanau, 16.06.2025
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