Berichts- und Prüfungstermin Hessen HRB 5477

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Insolvenzprofil

Schaller-Automechanik Tachodienst GmbH

Verfahrensfortschritt

Aktuelle Phase schnell einordnen

1 Erfasst

Antrag / Prüfung

2 Erfasst

Vorläufige Maßnahmen

3 Aktuell

Insolvenzeröffnung

4 Offen

Berichte & Termine

Stammdaten

Rechtsform
GmbH
Bundesland
Hessen
Adresse
Handelsregister
Hanau, HRB 5477
EUID
DEM1502.HRB5477

Insolvenzgericht

Gericht
Hanau
Aktenzeichen
70 IN 211/20
Phase
Berichts- und Prüfungstermin

Gegenstand des Unternehmens

Die Instandsetzung von Kraftfahrzeugen und der Einbau und die Instandsetzung sowie Neulieferung von Tachometern, Fahrtenschreibern, Taxiuhren, Funk- und Telefonanlagen.

Zusammenfassung des Verfahrens

Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schaller-Automechanik Tachodienst GmbH ist eröffnet. Die Gesellschaft hat ihren Sitz in Hanau und wird durch die Gesellschafter Christine Pohl und Peter Pohl vertreten. Im Rahmen des laufenden Verfahrens wurde die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet. Als Stichtag für den besonderen Prüfungstermin wurde der 05.06.2026 bestimmt. Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die verspätet angemeldeten Forderungen schriftlich bei Gericht eingehen. Die ergänzte Insolvenztabelle sowie die Anmeldungen nebst Urkunden sind in der Geschäftsstelle zur Einsicht niedergelegt. Der vollständige Beschluss kann ebenfalls dort eingesehen werden.

Originalbekanntmachung

23.03.2026

70 IN 211/20: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schaller-Automechanik Tachodienst GmbH, ehemals Elbestr. 12, 63452 Hanau (AG Hanau, HRB 5477), vertr. d.: 1. Christine Pohl, Ludwigstr. 23, 63526 Erlensee, (Gesellschafterin), 2. Peter Pohl, Ludwigstr. 23, 63526 Erlensee, (Gesellschafter), wurde beschlossen: Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO). Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 05.06.2026 bestimmt. Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein. Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden sind in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Amtsgericht Hanau, 19.03.2026

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