Forderungsanmeldung Hessen HRB 98027

Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen

Insolvenzprofil

Tinas Gebäudeservice UG (haftungsbeschränkt)

Verfahrensfortschritt

Aktuelle Phase schnell einordnen

1 Erfasst

Antrag / Prüfung

2 Erfasst

Vorläufige Maßnahmen

3 Aktuell

Insolvenzeröffnung

4 Offen

Berichte & Termine

Stammdaten

Rechtsform
UG (haftungsbeschränkt)
Bundesland
Hessen
Adresse
Eibenweg 3a, 63452 Hanau
Handelsregister
Hanau, HRB 98027
EUID
DEM1502.HRB98027

Insolvenzgericht

Gericht
Hanau
Aktenzeichen
70 IN 124/23
Phase
Forderungsanmeldung

Insolvenzverwalter

Person
Rechtsanwalt Alexander Jahn
Adresse
Sandeldamm 24 a, 63450 Hanau
Telefon
06181 916460
E-Mail
Verwaltung@jahninso.de
Fax
06181 9164640
Website
www.kanzleizjr.de

Gegenstand des Unternehmens

Gegenstand des Unternehmens ist Gebäudereinigung

Zusammenfassung des Verfahrens

Am 04.01.2024 ist das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Tinas Gebäudeservice UG (haftungsbeschränkt) eröffnet worden. Zum Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Alexander Jahn bestellt worden. Die Gläubiger werden aufgefordert, ihre Insolvenzforderungen bis zum 23.02.2024 bei dem Insolvenzverwalter anzumelden. Zudem sind Sicherungsrechte unverzüglich mitzuteilen. Das Verfahren wird schriftlich durchgeführt. Widersprüche gegen Forderungen sowie Anträge zu verschiedenen Verfahrenspunkten müssen bis zum 22.03.2024 eingereicht werden, was der Frist für den Prüfungstermin im schriftlichen Verfahren entspricht.

Originalbekanntmachung

24.01.2024

Geschäfts-Nr.: 70 IN 124/23 Am 04.01.2024 um 12:00 Uhr ist das Insolvenzverfahren eröffnet worden über das Vermögen der Tinas Gebäudeservice UG (haftungsbeschränkt), Eibenweg 3a, 63452 Hanau (AG Hanau, HRB 98027), vertr. d.: Krystyna Dyhring, Eibenweg 3a, 63452 Hanau, (Geschäftsführerin),. Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt Alexander Jahn, Sandeldamm 24 a, 63450 Hanau, Tel.: 06181 916460, Fax: 06181 9164640, E-Mail: Verwaltung@jahninso.de, Internet: www.kanzleizjr.de. Die Gläubiger werden aufgefordert: a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter schriftlich, in EURO und unter Beachtung des § 174 der Insolvenzordnung anzumelden bis: 23.02.2024. b) unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft ...

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