Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Tropos Vier GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Aktuell
Vorläufige Maßnahmen
3Offen
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Hessen
Adresse
Feldstraße 14, 63628 Bad Soden-Salmünster
Handelsregister
Hanau, HRB 96626
EUID
DEM1502.HRB96626
Insolvenzgericht
Gericht
Hanau
Aktenzeichen
70 IN 423/25
Phase
Vorläufige Maßnahmen
Insolvenzverwalter
Person
Geschäftsführer Bernd Kirchner
Adresse
Eibstraße 2, 63628 Bad Soden-Salmünster
Gegenstand des Unternehmens
Erwerb und die Verwaltung von Immobilien und sämtliche damit zusammenhängende Geschäfte
Zusammenfassung des Verfahrens
Im Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Tropos Vier GmbH wurde der Beschluss vom 04.11.2025 über die vorläufige Verwaltung sowie die weiteren Maßnahmen nach den §§ 21 und 22 InsO aufgehoben. Das Amtsgericht Hanau hat diese Entscheidung am 30.03.2026 getroffen. Gegen die Entscheidung kann die Antragsgegnerin innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen ab Zustellung oder Verkündung sofortige Beschwerde beim Amtsgericht Hanau einlegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. Verkündung. Die Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Hanau, Nussallee 17, 63450 Hanau, einzureichen oder zu Protokoll der Geschäftsstelle eines Amtsgerichts zu erklären. Sie muss unterzeichnet sein und die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung der Beschwerde enthalten. Eine Begründung ist wünschenswert. Gegen die Festsetzung des Gegenstandswertes kann binnen sechs Monaten nach Rechtskraft der Hauptsache oder anderweitiger Erledigung Beschwerde eingelegt werden, wenn der Wert 200 EUR übersteigt.
Originalbekanntmachung
31.03.2026
70 IN 423/25 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Tropos Vier GmbH, Feldstraße 14, 63628 Bad Soden-Salmünster (AG Hanau, HRB 96626), vertr. d.: Bernd Kirchner, Eibstraße 2, 63628 Bad Soden-Salmünster, (Geschäftsführer), wurde der Beschluss vom 04.11.2025 über der vorläufigen Verwaltung sowie der weiteren Maßnahmen nach §§ 21, 22 InsO aufgehoben.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann von der Antragsgegnerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit dieser durch die Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt worden ist. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Hanau, Nussallee 17, 63450 Hanau einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines j...
70 IN 423/25 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Tropos Vier GmbH, Feldstraße 14, 63628 Bad Soden-Salmünster (AG Hanau, HRB 96626), vertr. d.: Bernd Kirchner, Eibstraße 2, 63628 Bad Soden-Salmünster, (Geschäftsführer), wurde der Beschluss vom 04.11.2025 über der vorläufigen Verwaltung sowie der weiteren Maßnahmen nach §§ 21, 22 InsO aufgehoben.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann von der Antragsgegnerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit dieser durch die Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt worden ist. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Hanau, Nussallee 17, 63450 Hanau einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt . Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Beschwerde soll begründet werden.
Gegen die Festsetzung des Gegenstandswertes kann binnen einer Frist von sechs Monaten, nachdem die Entscheidung in der Hauptsache Rechtskraft erlangt oder das Verfahren sich anderweitig erledigt hat, in der o. g. Form Beschwerde bei dem Amtsgericht Hanau eingelegt werden, wenn der Wert des Beschwerdegegenstands 200,- EUR übersteigt. Für die Einhaltung der Frist kommt es auf den Eingang bei dem Amtsgericht Hanau an.
Amtsgericht Hanau, 30.03.2026
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