Vorläufige Maßnahmen Hessen HRB 96626

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Insolvenzprofil

Tropos Vier GmbH

Verfahrensfortschritt

Aktuelle Phase schnell einordnen

1 Erfasst

Antrag / Prüfung

2 Aktuell

Vorläufige Maßnahmen

3 Offen

Insolvenzeröffnung

4 Offen

Berichte & Termine

Stammdaten

Rechtsform
GmbH
Bundesland
Hessen
Adresse
Feldstraße 14, 63628 Bad Soden-Salmünster
Handelsregister
Hanau, HRB 96626
EUID
DEM1502.HRB96626

Insolvenzgericht

Gericht
Hanau
Aktenzeichen
70 IN 423/25
Phase
Vorläufige Maßnahmen

Insolvenzverwalter

Person
Geschäftsführer Bernd Kirchner
Adresse
Eibstraße 2, 63628 Bad Soden-Salmünster

Gegenstand des Unternehmens

Erwerb und die Verwaltung von Immobilien und sämtliche damit zusammenhängende Geschäfte

Zusammenfassung des Verfahrens

Im Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Tropos Vier GmbH wurde der Beschluss vom 04.11.2025 über die vorläufige Verwaltung sowie die weiteren Maßnahmen nach den §§ 21 und 22 InsO aufgehoben. Das Amtsgericht Hanau hat diese Entscheidung am 30.03.2026 getroffen. Gegen die Entscheidung kann die Antragsgegnerin innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen ab Zustellung oder Verkündung sofortige Beschwerde beim Amtsgericht Hanau einlegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. Verkündung. Die Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Hanau, Nussallee 17, 63450 Hanau, einzureichen oder zu Protokoll der Geschäftsstelle eines Amtsgerichts zu erklären. Sie muss unterzeichnet sein und die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung der Beschwerde enthalten. Eine Begründung ist wünschenswert. Gegen die Festsetzung des Gegenstandswertes kann binnen sechs Monaten nach Rechtskraft der Hauptsache oder anderweitiger Erledigung Beschwerde eingelegt werden, wenn der Wert 200 EUR übersteigt.

Originalbekanntmachung

31.03.2026

70 IN 423/25 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Tropos Vier GmbH, Feldstraße 14, 63628 Bad Soden-Salmünster (AG Hanau, HRB 96626), vertr. d.: Bernd Kirchner, Eibstraße 2, 63628 Bad Soden-Salmünster, (Geschäftsführer), wurde der Beschluss vom 04.11.2025 über der vorläufigen Verwaltung sowie der weiteren Maßnahmen nach §§ 21, 22 InsO aufgehoben. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Rechtsmittelbelehrung Diese Entscheidung kann von der Antragsgegnerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit dieser durch die Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt worden ist. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Hanau, Nussallee 17, 63450 Hanau einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines j...

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