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Insolvenzprofil
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der Erwerb sowie die Verwaltung eigener Immobilien und Beteiligungen.
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der VH Beteiligungen GmbH ist anhängig. Der vorläufige Insolvenzverwalter sowie der Insolvenzverwalter, Rechtsanwalt Thore Voß, haben ihre Vergütung beantragt. Die Vergütung wurde jeweils um 25 % erhöht, begründet durch umfangreiche Ermittlungen zu Ansprüchen, Darlehensrückzahlungen und Prüfungstätigkeiten in der Schweiz. Die festgesetzten Beträge unterliegen der Vertraulichkeit gemäß § 64 II S. 2 InsO. Das mündliche Verfahren wurde aufgehoben und durch ein schriftliches Verfahren ersetzt. Den Beteiligten wurde Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme innerhalb von zwei Wochen gegeben. Es wurde die Zustimmung zur Schlussverteilung erteilt, wobei der Stichtag für den Schlusstermin ursprünglich auf den 12.05.2026 festgelegt war. Dieser Termin sowie der Beschluss zur Zustimmung zur Schlussverteilung wurden jedoch später aufgehoben. Stattdessen wurde die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet. Der besondere Prüfungstermin wurde ebenfalls auf den 12.05.2026 bestimmt, bis zu dem Widersprüche gegen die nachträglich angemeldeten Forderungen eingelegt werden müssen. Der verfügbare Massebestand wird mit 173.125,73 EUR angegeben, abzüglich noch zu berücksichtigender Massekosten und Masseverbindlichkeiten. Insolvenzforderungen in Höhe von 81.633,20 EUR sind zu berücksichtigen.
Originalbekanntmachung
70 IN 317/19: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der VH Beteiligungen GmbH, Bergstraße 8, 36381 Schlüchtern (AG Hanau, HRB 93827), vertr. d.: Hans Rainer Rosenberger, Bergstraße 8, 36381 Schlüchtern, (Geschäftsführer), soll die Schlussverteilung erfolgen. Das Verteilungsverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Hanau zur Einsichtnahme für die Beteiligten niedergelegt. Der Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Thore Voß, c/o BBORS Kreuznacht Rechtsanwälte, Bahnhofstraße 11, 36037 Fulda, Tel.: 0661 29190020, Fax: 0661 29190050, E-Mail: rechtsanwaelte@bbors-kreuznacht.de hat dem Gericht folgendes gem. § 188 InsO angezeigt: Der verfügbare Massebestand beträgt 173.125,73 EUR abzüglich noch zu berücksichtigender Massekosten und Masseverbindlichkeiten. Insolvenzforderungen sind in Höhe von 81.633,20 EUR zu berücksichtigen. Amtsgericht Hanau, 05.03.2026
Originalbekanntmachung
70 IN 317/19: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der VH Beteiligungen GmbH, Bergstraße 8, 36381 Schlüchtern (AG Hanau, HRB 93827), vertr. d.: Hans Rainer Rosenberger, Bergstraße 8, 36381 Schlüchtern, (Geschäftsführer), wurde beschlossen: Die Anordnung des mündlichen Verfahrens wird aufgehoben (§ 5 Abs. 2 InsO). Der Schuldnerin und den Insolvenzgläubigern wird vor der Entscheidung des Insolvenzgerichts über den Vergütungsantrag des vorläufigen Insolvenzverwalters und des Insolvenzverwalters Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme innerhalb einer Frist von 2 Wochen ab Wirksamwerden der Bekanntmachung dieses Beschlusses (§ 9 Abs. 1 S. 3 InsO) gegeben. Es sind Erhöhungen in Höhe von jeweils 25% beantragt. Der vollständige Antrag liegt auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsichtnahme aus. Amtsgericht Hanau, 05.03.2026
Originalbekanntmachung
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70 IN 317/19: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der VH Beteiligungen GmbH, Bergstraße 8, 36381 Schlüchtern (AG Hanau, HRB 93827), vertr. d.: Hans Rainer Rosenberger, Bergstraße 8, 36381 Schlüchtern, (Geschäftsführer), soll die Schlussverteilung erfolgen. Das Verteilungsverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Hanau zur Einsichtnahme für die Beteiligten niedergelegt. Der Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Thore Voß, c/o BBORS Kreuznacht Rechtsanwälte, Bahnhofstraße 11, 36037 Fulda, Tel.: 0661 29190020, Fax: 0661 29190050, E-Mail: rechtsanwaelte@bbors-kreuznacht.de hat dem Gericht folgendes gem. § 188 InsO angezeigt: Der verfügbare Massebestand beträgt 173.125,73 EUR abzüglich noch zu berücksichtigender Massekosten und Masseverbindlichkeiten. Insolvenzforderungen sind in Höhe von 87.192,63 EUR zu berücksichtigen. Amtsgericht Hanau, 28.05.2026
Originalbekanntmachung
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