Berichts- und Prüfungstermin Hessen HRB 96737

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Insolvenzprofil

WinTec GmbH

Verfahrensfortschritt

Aktuelle Phase schnell einordnen

1 Erfasst

Antrag / Prüfung

2 Erfasst

Vorläufige Maßnahmen

3 Aktuell

Insolvenzeröffnung

4 Offen

Berichte & Termine

Stammdaten

Rechtsform
GmbH
Bundesland
Hessen
Adresse
Hanauer Landstr. 54, 63571 Gelnhausen
Handelsregister
Hanau, HRB 96737
EUID
DEM1502.HRB96737

Insolvenzgericht

Gericht
Hanau
Aktenzeichen
70 IN 132/24
Phase
Berichts- und Prüfungstermin

Insolvenzverwalter

Person
Geschäftsführer Endrit Vucetaj
Adresse
Zum Taubengarten 54, 63571 Gelnhausen

Gegenstand des Unternehmens

Der Vertrieb sowie der Im- und Export von Gütern verschiedener Art, insbesondere Baumaterialien, die Ausführung von Bauarbeiten jeglicher Art im In- und Ausland für eigene und fremde Rechnung, auch in Arbeitsgemeinschaft mit anderen Unternehmen sowie die Ausübung aller dem Baugewerbe dienenden Hilfsgeschäfte und das Durchführen von Bauauftragsvermittlungen.

Zusammenfassung des Verfahrens

Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der WinTec GmbH ist eröffnet. Das Amtsgericht Hanau hat angeordnet, dass die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen im schriftlichen Verfahren gemäß § 177 Abs. 1 Satz 2 InsO erfolgt. Der Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, ist auf den 21.05.2026 bestimmt. Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen schriftlich bei Gericht eingehen. Die ergänzte Insolvenztabelle sowie die Anmeldungen nebst Urkunden sind in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt. Der vollständige Beschluss kann ebenfalls in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Originalbekanntmachung

12.03.2026

70 IN 132/24: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der WinTec GmbH, Hanauer Landstraße 54, 63571 Gelnhausen (AG Hanau, HRB 96737), vertr. d.: Endrit Vucetaj, Zum Taubengarten 54, 63571 Gelnhausen, (Geschäftsführer), wurde beschlossen: Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO). Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 21.05.2026 bestimmt. Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein. Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden sind in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Amtsgericht Hanau, 12.03.2026

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