Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
BR-Burg-Residenzen-Baubetreuungs-GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Hessen
Adresse
Oberburgstr. 10 - 12, 37213 Witzenhausen
Handelsregister
Eschwege, HRB 2221
EUID
DEM1602.HRB2221
Insolvenzgericht
Gericht
Eschwege
Aktenzeichen
3 IN 51/25
Phase
Antragsverfahren
Gegenstand des Unternehmens
Ist Baubetreuungstätigkeit, Verkauf, Vermietung, Vermittlung und Verwaltung von Appartements und Eigentumswohnungen.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der BR-Burg-Residenzen-Baubetreuungs-GmbH, Witzenhausen, ist am 12.01.2026 mangels Masse abgewiesen worden. Eine Eröffnung des Insolvenzverfahrens ist somit nicht erfolgt. Gegen die Entscheidung kann innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen sofortige Beschwerde eingelegt werden. Die Frist beginnt mit der Zustellung oder Verkündung der Entscheidung.
Originalbekanntmachung
15.01.2026
3 IN 51/25 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der BR-Burg-Residenzen-Baubetreuungs-GmbH, Oberburgstraße 10, 37213 Witzenhausen (AG Eschwege, HRB 2221), vertr. d.: Olga Dovidat, (Geschäftsführerin), ist der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens am 12.01.2026 mangels Masse abgewiesen worden, § 26 Abs. 1 InsO. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann von und der Antragstellerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Eschwege, Friedrich-Wilhelm-Straße 39, 37269 Eschwege einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Begi...
3 IN 51/25 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der BR-Burg-Residenzen-Baubetreuungs-GmbH, Oberburgstraße 10, 37213 Witzenhausen (AG Eschwege, HRB 2221), vertr. d.: Olga Dovidat, (Geschäftsführerin), ist der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens am 12.01.2026 mangels Masse abgewiesen worden, § 26 Abs. 1 InsO. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann von und der Antragstellerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Eschwege, Friedrich-Wilhelm-Straße 39, 37269 Eschwege einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend. Beschwerdeberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist. Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Gegen die Festsetzung des Gegenstandswertes kann binnen einer Frist von sechs Monaten, nachdem die Entscheidung in der Hauptsache Rechtskraft erlangt oder das Verfahren sich anderweitig erledigt hat, in der o. g. Form Beschwerde bei dem Amtsgericht Eschwege eingelegt werden, wenn der Wert des Beschwerdegegenstands 200,- EUR übersteigt. Für die Einhaltung der Frist kommt es auf den Eingang bei dem Amtsgericht Eschwege an.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Eschwege, 12.01.2026
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