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Insolvenzprofil
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Der Betrieb einer Druckerei und einer Papierverarbeitung sowie die Entwicklung und Erstellung von Zutrittskontrollen durch die Entwicklung und Produktion von Software und Hardware und der Handel mit solchen Produkten. Innerhalb dieser Grenzen ist die Gesellschaft zu allen Geschäften und Maßnahmen berechtigt, die zur Einreichung des Gesellschaftszwecks notwendig oder nützlich erscheinen. Die Gesellschaft ist berechtigt, Zweigniederlassungen im In- und Ausland zu errichten.
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Haubold GmbH ist am 01.02.2024 um 08:00 Uhr eröffnet worden. Rechtsanwalt Dr. Mario Nawroth ist als Insolvenzverwalter bestellt. Die Gläubiger wurden aufgefordert, ihre Forderungen bis zum 15.03.2024 anzumelden. Ein Berichts- und Prüfungstermin ist für den 22.04.2024 angesetzt. In diesem Zusammenhang ist die Zustimmung der Gläubigerversammlung zum Abschluss eines Kauf- und Übertragungsvertrages mit der H & S Producutions GmbH i.G. sowie zur Einstellung des schuldnerischen Geschäftsbetriebs mit Eröffnung des Verfahrens erforderlich. Am 13.03.2024 hat der Insolvenzverwalter angezeigt, dass die Insolvenzmasse zur Erfüllung der fälligen bzw. künftig fällig werdenden sonstigen Masseverbindlichkeiten nicht ausreicht. Im weiteren Verfahrensverlauf wurde für nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldete Forderungen ein Stichtag für den besonderen Prüfungstermin auf den 10.06.2026 bestimmt, wobei die Prüfung im schriftlichen Verfahren erfolgt.
Originalbekanntmachung
Originalbekanntmachung
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3 IN 57/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Haubold GmbH, Leuchtbergstraße 16, 37269 Eschwege (AG Eschwege, HRB 1141), vertr. d.: 1. Robert Oberthür, (Geschäftsführer), 2. Ingo Eichholz, (Geschäftsführer), hat der Insolvenzverwalter gem. § 208 InsO angezeigt, dass die Insolvenzmasse zur Erfüllung der fälligen bzw. der künftig fällig werdenden sonstigen Masseverbindlichkeiten nicht ausreicht. Amtsgericht Eschwege, 13.03.2024
Originalbekanntmachung
3 IN 57/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Haubold GmbH, Leuchtbergstraße 16, 37269 Eschwege (AG Eschwege, HRB 1141), vertr. d.: 1. Robert Oberthür, (Geschäftsführer), 2. Ingo Eichholz, (Geschäftsführer), wurde beschlossen: Die Prüfung der nachträglich angemeldeten Forderungen wird im schriftlichen Verfahren durchgeführt (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO). Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 02.07.2025 bestimmt. Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen nachträglich angemeldete Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein. Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden eine Woche vor dem oben genannten Stichtag in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt. Amtsgericht Eschwege, 26.05.2025
Originalbekanntmachung
3 IN 57/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Haubold GmbH, Leuchtbergstraße 16, 37269 Eschwege (AG Eschwege, HRB 1141), vertr. d.: 1. Robert Oberthür, (Geschäftsführer), 2. Ingo Eichholz, (Geschäftsführer), wurde beschlossen: Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO). Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 10.06.2026 bestimmt. Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein. Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden eine Woche vor dem oben genannten Stichtag in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Amtsgericht Eschwege, 24.04.2026
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