Berichts- und Prüfungstermin Hessen HRB 2650

Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen

Insolvenzprofil

NaFaTec GmbH

Verfahrensfortschritt

Aktuelle Phase schnell einordnen

1 Erfasst

Antrag / Prüfung

2 Erfasst

Vorläufige Maßnahmen

3 Aktuell

Insolvenzeröffnung

4 Offen

Berichte & Termine

Stammdaten

Rechtsform
GmbH
Bundesland
Hessen
Adresse
Bahnhofstr. 13 - 15, 36205 Sontra
Handelsregister
Eschwege, HRB 2650
EUID
DEM1602.HRB2650

Insolvenzgericht

Gericht
Eschwege
Aktenzeichen
3 IN 22/20
Phase
Berichts- und Prüfungstermin

Insolvenzverwalter

Person
Geschäftsführer Peter Borowsky

Gegenstand des Unternehmens

Die Herstellung und der Vertrieb von Naturfaser-Werkstoffen und Formteilen.

Zusammenfassung des Verfahrens

Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der NaFaTec GmbH ist eröffnet. Im Rahmen des laufenden Verfahrens wurde die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet. Ein besonderer Prüfungstermin ist nicht festgesetzt, stattdessen wird ein Stichtag für die Einreichung von Widersprüchen bestimmt. In der ersten Bekanntmachung vom 24.05.2024 wird der Stichtag auf den 17.07.2024 bestimmt. In der späteren Bekanntmachung vom 19.05.2025 wird der Stichtag auf den 18.06.2025 bestimmt. Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein. Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden sind in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.

Originalbekanntmachung

04.06.2024

3 IN 22/20: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der NaFaTec GmbH, Bahnhofstraße 13-15, 36205 Sontra (AG Eschwege, HRB 2650), vertr. d.: Peter Borowsky, (Geschäftsführer), wurde beschlossen: Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO). Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 17.07.2024 bestimmt. Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein. Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden sind in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Amtsgericht Eschwege, 24.05.2024

Originalbekanntmachung

04.06.2025

3 IN 22/20: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der NaFaTec GmbH, Bahnhofstraße 13-15, 36205 Sontra (AG Eschwege, HRB 2650), vertr. d.: Peter Borowsky, (Geschäftsführer), wurde beschlossen: Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO). Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 18.06.2025 bestimmt. Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein. Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden sind in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Amtsgericht Eschwege, 19.05.2025

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