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Insolvenzprofil
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Die Herstellung und der Vertrieb von Naturfaser-Werkstoffen und Formteilen.
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der NaFaTec GmbH ist eröffnet. Im Rahmen des laufenden Verfahrens wurde die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet. Ein besonderer Prüfungstermin ist nicht festgesetzt, stattdessen wird ein Stichtag für die Einreichung von Widersprüchen bestimmt. In der ersten Bekanntmachung vom 24.05.2024 wird der Stichtag auf den 17.07.2024 bestimmt. In der späteren Bekanntmachung vom 19.05.2025 wird der Stichtag auf den 18.06.2025 bestimmt. Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein. Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden sind in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Originalbekanntmachung
3 IN 22/20: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der NaFaTec GmbH, Bahnhofstraße 13-15, 36205 Sontra (AG Eschwege, HRB 2650), vertr. d.: Peter Borowsky, (Geschäftsführer), wurde beschlossen: Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO). Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 17.07.2024 bestimmt. Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein. Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden sind in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Amtsgericht Eschwege, 24.05.2024
Originalbekanntmachung
3 IN 22/20: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der NaFaTec GmbH, Bahnhofstraße 13-15, 36205 Sontra (AG Eschwege, HRB 2650), vertr. d.: Peter Borowsky, (Geschäftsführer), wurde beschlossen: Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO). Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 18.06.2025 bestimmt. Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein. Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden sind in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Amtsgericht Eschwege, 19.05.2025
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