Berichts- und Prüfungstermin Hessen HRB 12254

Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen

Insolvenzprofil

Angersbach Metallbau GmbH

Verfahrensfortschritt

Aktuelle Phase schnell einordnen

1 Erfasst

Antrag / Prüfung

2 Erfasst

Vorläufige Maßnahmen

3 Aktuell

Insolvenzeröffnung

4 Offen

Berichte & Termine

Stammdaten

Rechtsform
GmbH
Bundesland
Hessen
Adresse
Uferstraße 2, 34327 Körle
Handelsregister
Fritzlar, HRB 12254
EUID
DEM1603.HRB12254

Insolvenzgericht

Gericht
Fritzlar
Aktenzeichen
12 IN 4/21
Phase
Berichts- und Prüfungstermin

Insolvenzverwalter

Person
Kai Angersbach
Adresse
Dietenacker 21, 37269 Eschwege

Gegenstand des Unternehmens

Gegenstand des Unternehmens ist die Herstellung und Montage von Aluminiumelementen, insbesondere Fenster, Türen, Wintergärten und Fassaden. Außerdem Arbeiten im leichten Stahl- und Metallbau sowie die Verarbeitung von Blech.

Zusammenfassung des Verfahrens

Im Insolvenzverfahren der Angersbach Metallbau GmbH ist die Prüfung der nachträglich angemeldeten Forderungen im schriftlichen Verfahren gemäß § 177 Abs. 1 Satz 2 InsO angeordnet worden. Die Insolvenztabelle und die Anmeldung der Forderungen können bei Bedarf auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts eingesehen werden. Die Schuldnerin, die Insolvenzgläubiger und die Insolvenzverwalterin werden aufgefordert, ein eventuelles Bestreiten einer solchen Forderung bis zum 29.04.2024 schriftlich beim Insolvenzgericht einzureichen oder zu Protokoll der Geschäftsstelle zu erklären. Anderenfalls gilt die Forderung nach Ablauf dieser Frist als festgestellt.

Originalbekanntmachung

01.03.2024

12 IN 4/21: In dem Insolvenzverfahren Angersbach Metallbau GmbH, Malsbergstraße 3, 34286 Spangenberg, Sitz der Firma: Uferstraße 2A, 34327 Körle (AG Fritzlar, HRB 12254), vertr. d.: Kai Angersbach, Dietenacker 21, 37269 Eschwege, (Geschäftsführer), ist die Prüfung der nachträglich angemeldeten Forderungen im schriftlichen Verfahren gemäß § 177 Abs. 1 Satz 2 InsO angeordnet worden. Die Insolvenztabelle und die Anmeldung/Anmeldungen können bei Bedarf auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts eingesehen werden. Die Schuldnerin , die Insolvenzgläubiger und die Insolvenzverwalterin werden aufgefordert, ein eventuelles Bestreiten einer solchen Forderung bis zum 29.04.2024 schriftlich beim Insolvenzgericht einzureichen oder zu Protokoll der Geschäftsstelle zu erklären. Anderenfalls gilt die Forderung nach Ablauf dieser Frist als festgestellt. Amtsgericht Fritzlar, 29.02.2024

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