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Insolvenzprofil
Dolphin Consult UG (haftungsbeschränkt)
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
UG (haftungsbeschränkt)
Bundesland
Hessen
Adresse
Klosterstraße 8, 34286 Spangenberg
Handelsregister
Fritzlar, HRB 12381
EUID
DEM1603.HRB12381
Insolvenzgericht
Gericht
Fritzlar
Aktenzeichen
12 IN 4/26
Phase
Antragsverfahren
Gegenstand des Unternehmens
Die Unternehmensberatung, Marketing(beratung), Beratung und Abwicklung von Werkverträgen, insbesondere in den Bereichen Konfektionierung, Hilfsarbeiten in der Nahrungsmittelindustrie, Abrissarbeiten und Trockenbau, Handel mit Second-Hand-Waren und Waren aus Insolvenzmassen.
Zusammenfassung des Verfahrens
In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Dolphin Consult UG (haftungsbeschränkt) ist der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens am 15.05.2026 mangels Masse abgewiesen worden, § 26 Abs. 1 InsO. Das Verfahren ist damit nicht eröffnet worden. Gegen die Entscheidung kann von der Antragstellerin und der Antragsgegnerin innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Fritzlar sofortige Beschwerde eingelegt werden. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. Verkündung der Entscheidung.
Originalbekanntmachung
21.05.2026
12 IN 4/26 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Dolphin Consult UG (haftungsbeschränkt), Klosterstraße 8, 34286 Spangenberg (AG Fritzlar, HRB 12381), vertr. d.: Charlotte Leonie Ganser als GFin der Dolphin Consult UG, Klosterstraße 8, 34286 Spangenberg, (Geschäftsführerin), ist der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens am 15.05.2026 mangels Masse abgewiesen worden, § 26 Abs. 1 InsO.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann von der Antragstellerin und der Antragsgegnerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Fritzlar, Schladenweg 1, 34560 Fritzlar einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrich...
12 IN 4/26 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Dolphin Consult UG (haftungsbeschränkt), Klosterstraße 8, 34286 Spangenberg (AG Fritzlar, HRB 12381), vertr. d.: Charlotte Leonie Ganser als GFin der Dolphin Consult UG, Klosterstraße 8, 34286 Spangenberg, (Geschäftsführerin), ist der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens am 15.05.2026 mangels Masse abgewiesen worden, § 26 Abs. 1 InsO.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann von der Antragstellerin und der Antragsgegnerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Fritzlar, Schladenweg 1, 34560 Fritzlar einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend. Beschwerdeberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist. Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Gegen die Festsetzung des Gegenstandswertes kann binnen einer Frist von sechs Monaten, nachdem die Entscheidung in der Hauptsache Rechtskraft erlangt oder das Verfahren sich anderweitig erledigt hat, in der o. g. Form Beschwerde bei dem Amtsgericht Fritzlar eingelegt werden, wenn der Wert des Beschwerdegegenstands 200,- EUR übersteigt. Für die Einhaltung der Frist kommt es auf den Eingang bei dem Amtsgericht Fritzlar an.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Fritzlar, 15.05.2026
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