Berichts- und Prüfungstermin Hessen HRB 12174

Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen

Insolvenzprofil

MBR Direktvertrieb GmbH

Verfahrensfortschritt

Aktuelle Phase schnell einordnen

1 Erfasst

Antrag / Prüfung

2 Erfasst

Vorläufige Maßnahmen

3 Aktuell

Insolvenzeröffnung

4 Offen

Berichte & Termine

Stammdaten

Rechtsform
GmbH
Bundesland
Hessen
Adresse
Buchenweg 8, 34593 Knüllwald
Handelsregister
Fritzlar, HRB 12174
EUID
DEM1603.HRB12174

Insolvenzgericht

Gericht
Fritzlar
Aktenzeichen
12 IN 35/23
Phase
Berichts- und Prüfungstermin

Insolvenzverwalter

Person
Geschäftsführerin Daniela Braun
Adresse
Buchenweg 8, 34593 Knüllwald

Gegenstand des Unternehmens

Gegenstand des Unternehmens ist der Handel mit Damen- und Herrenwäsche aller Art sowie Verkaufsförderung aller Art.

Zusammenfassung des Verfahrens

Im Insolvenzverfahren der MBR Direktvertrieb GmbH ist die Prüfung der nachträglich angemeldeten Forderungen im schriftlichen Verfahren gemäß § 177 Abs. 1 Satz 2 InsO angeordnet worden. Die Insolvenztabelle und die Anmeldung der Forderungen können bei Bedarf auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts eingesehen werden. Die Schuldnerin, die Insolvenzgläubiger und der Insolvenzverwalter werden aufgefordert, ein eventuelles Bestreiten einer solchen Forderung bis zum 22.05.2024 schriftlich beim Insolvenzgericht einzureichen oder zu Protokoll der Geschäftsstelle zu erklären. Anderenfalls gilt die Forderung nach Ablauf dieser Frist als festgestellt.

Originalbekanntmachung

20.03.2024

12 IN 35/23: In dem Insolvenzverfahren MBR Direktvertrieb GmbH, Buchenweg 8, 34593 Knüllwald (AG Fritzlar, HRB 12174), vertr. d.: Daniela Braun, als GFin d. MBR Direktvertrieb GmbH, Buchenweg 8, 34593 Knüllwald, (Geschäftsführerin), ist die Prüfung der nachträglich angemeldeten Forderungen im schriftlichen Verfahren gemäß § 177 Abs. 1 Satz 2 InsO angeordnet worden. Die Insolvenztabelle und die Anmeldung/Anmeldungen können bei Bedarf auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts eingesehen werden. Die Schuldnerin , die Insolvenzgläubiger und der Insolvenzverwalter werden aufgefordert, ein eventuelles Bestreiten einer solchen Forderung bis zum 22.05.2024 schriftlich beim Insolvenzgericht einzureichen oder zu Protokoll der Geschäftsstelle zu erklären. Anderenfalls gilt die Forderung nach Ablauf dieser Frist als festgestellt. Amtsgericht Fritzlar, 19.03.2024

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