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Insolvenzprofil
Norbert Schütz Beteiligungen UG (haftungsbeschränkt)
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
UG (haftungsbeschränkt)
Bundesland
Hessen
Adresse
Entengasse 1a, 34576 Homberg/Efze
Handelsregister
Fritzlar, HRB 13019
EUID
DEM1603.HRB13019
Insolvenzgericht
Gericht
Fritzlar
Aktenzeichen
12 IN 13/26
Phase
Antragsverfahren
Gegenstand des Unternehmens
Gegenstand des Unternehmens ist Erwerb und die Verwaltung von Beteiligungen sowie die Übernahme der persönlichen Haftung und der Geschäftsführung bei Handelsgesellschaften im Gesundheitsbereich.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Norbert Schütz Beteiligungen UG (haftungsbeschränkt) ist am 30.04.2026 mangels Masse gemäß § 26 Abs. 1 InsO abgewiesen worden. Der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens ist somit nicht stattgegeben worden. Gegen diese Entscheidung kann der Antragstellerin innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen, beginnend mit der Zustellung oder Verkündung, sofortige Beschwerde beim Amtsgericht Fritzlar eingelegt werden. Die Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Fritzlar, Schladenweg 1, 34560 Fritzlar, einzureichen. Sollte die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt sein, beginnt die Frist zwei Tage nach der Veröffentlichung. Gegen die Festsetzung des Gegenstandswertes kann binnen sechs Monaten nach Rechtskraft der Entscheidung in der Hauptsache Beschwerde eingelegt werden, wenn der Wert 200,- EUR übersteigt.
Originalbekanntmachung
06.05.2026
12 IN 13/26 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Norbert Schütz Beteiligungen UG (haftungsbeschränkt), Entengasse 1a, 34576 Homberg (Efze) (AG Fritzlar, HRB 13019), vertr. d.: Norbert Schütz, Frölingstraße 10a, 61352 Bad Homburg v. d.Höhe, (Geschäftsführer), ist der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens am 30.04.2026 mangels Masse abgewiesen worden, § 26 Abs. 1 InsO.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann von und der Antragstellerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Fritzlar, Schladenweg 1, 34560 Fritzlar einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bek...
12 IN 13/26 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Norbert Schütz Beteiligungen UG (haftungsbeschränkt), Entengasse 1a, 34576 Homberg (Efze) (AG Fritzlar, HRB 13019), vertr. d.: Norbert Schütz, Frölingstraße 10a, 61352 Bad Homburg v. d.Höhe, (Geschäftsführer), ist der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens am 30.04.2026 mangels Masse abgewiesen worden, § 26 Abs. 1 InsO.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann von und der Antragstellerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Fritzlar, Schladenweg 1, 34560 Fritzlar einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend. Beschwerdeberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist. Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Gegen die Festsetzung des Gegenstandswertes kann binnen einer Frist von sechs Monaten, nachdem die Entscheidung in der Hauptsache Rechtskraft erlangt oder das Verfahren sich anderweitig erledigt hat, in der o. g. Form Beschwerde bei dem Amtsgericht Fritzlar eingelegt werden, wenn der Wert des Beschwerdegegenstands 200,- EUR übersteigt. Für die Einhaltung der Frist kommt es auf den Eingang bei dem Amtsgericht Fritzlar an.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Fritzlar, 30.04.2026
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