Antragsverfahren Hessen HRB 12759

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Insolvenzprofil

Vera Martin UG (haftungsbeschränkt)

Verfahrensfortschritt

Aktuelle Phase schnell einordnen

1 Erfasst

Antrag / Prüfung

2 Erfasst

Vorläufige Maßnahmen

3 Aktuell

Insolvenzeröffnung

4 Offen

Berichte & Termine

Stammdaten

Rechtsform
UG (haftungsbeschränkt)
Bundesland
Hessen
Adresse
Am Blumenberg 2, 34305 Niedenstein
Handelsregister
Fritzlar, HRB 12759
EUID
DEM1603.HRB12759

Insolvenzgericht

Gericht
Fritzlar
Aktenzeichen
12 IN 3/24
Phase
Antragsverfahren

Gegenstand des Unternehmens

Betrieb eines Restaurants und die Vermietung von Wohn- und Nutzflächen

Zusammenfassung des Verfahrens

Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Vera Martin UG (haftungsbeschränkt) ist am 05.02.2026 mangels Masse abgewiesen worden. Der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens ist somit nicht stattgegeben worden. Gegen diese Entscheidung kann von der Antragstellerin und der Antragsgegnerin innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen sofortige Beschwerde beim Amtsgericht Fritzlar eingelegt werden. Die Frist beginnt mit der Zustellung oder Verkündung der Entscheidung. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Originalbekanntmachung

05.02.2026

12 IN 3/24: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Vera Martin UG (haftungsbeschränkt), Am Blumenberg 2, 34305 Niedenstein (AG Fritzlar, HRB 12759), vertr. d.: Vera Martin, als GFin d. Vera Martin UG, Görlitzer Straße 34, 34225 Baunatal, (Geschäftsführerin), ist der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens am 05.02.2026 mangels Masse abgewiesen worden, § 26 Abs. 1 InsO. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Rechtsmittelbelehrung Diese Entscheidung kann von der Antragstellerin und der Antragsgegnerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Fritzlar, Schladenweg 1, 34560 Fritzlar einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die...

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