Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
ATUGA Bau UG (haftungsbeschränkt)
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
UG (haftungsbeschränkt)
Bundesland
Hessen
Adresse
Gerhart-Hauptmann-Str. 13, 34233 Fuldatal
Handelsregister
Kassel, HRB 18311
EUID
DEM1607.HRB18311
Insolvenzgericht
Gericht
Kassel
Aktenzeichen
666 IN 114/22 h
Phase
Schlussverteilung
Insolvenzverwalter
Kanzlei
Westhelle-Partner.eu
Person
Rechtsanwalt Carsten Koch
Adresse
Wilhelmshöher Allee 270, 34131 Kassel
Telefon
0561/3166311
E-Mail
Kassel@Westhelle-Partner.eu
Fax
0561/3166312
Gegenstand des Unternehmens
Ausführung von Trockenbauarbeiten; Eisen- und Stahlarbeiten; Fenster- und Türeneinbau; Abrissarbeiten; Entkernung, Sanierung und Reinigung
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der ATUGA Bau UG (haftungsbeschränkt) ist eröffnet. Der Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Carsten Koch ist bestellt. Die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters sind durch Beschluss des Amtsgerichts Kassel festgesetzt worden. Der verfügbare Massebestand beträgt 1.732,29 EUR, abzüglich noch zu berücksichtigender Massekosten und Masseverbindlichkeiten. Insolvenzforderungen sind in Höhe von 34.306,01 EUR zu berücksichtigen. Die Zustimmung zur Schlussverteilung ist erteilt worden. Der Stichtag für den Schlusstermin und den Termin zur Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen ist der 15.06.2026. Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen nachträglich angemeldete Forderungen, Einwendungen gegen die Schlussrechnung und das Schlussverzeichnis sowie Anträge zur eventuellen Einstellung des Verfahrens mangels Masse bei Gericht eingegangen sein. Das Insolvenzverfahren ist nach einer Laufzeit von 3 Jahren abgeschlossen worden.
Originalbekanntmachung
15.04.2026
666 IN 114/22 h: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der ATUGA Bau UG (haftungsbeschränkt), Gerhart-Hauptmann-Straße 13, 34233 Fuldatal (AG Kassel, HRB 18311), vertr. d.: Agron Tuga, -als GF d. ATUGA Bau UG (haftungsbeschränkt)-, Gerhart-Hauptmann-Straße 13, 34233 Fuldatal, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Zustimmung zur Schlussverteilung wird erteilt (§ 196 InsO).
Stichtag, der dem Schlusstermin und dem Termin zur Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen entspricht, ist der 15.06.2026.
Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein:
a) Widersprüche gegen nachträglich angemeldete Forderungen
b) Einwendungen gegen die Schlussrechnung des Insolvenzverwalters
c) Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis
d) Anträge und Einwendungen zur eventuellen Einstellung des Verfahrens mangels Masse gemäß § 207 InsO.
Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden eine Woche vor dem oben genannten Stichtag auf der Geschäftsstelle zur E...
666 IN 114/22 h: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der ATUGA Bau UG (haftungsbeschränkt), Gerhart-Hauptmann-Straße 13, 34233 Fuldatal (AG Kassel, HRB 18311), vertr. d.: Agron Tuga, -als GF d. ATUGA Bau UG (haftungsbeschränkt)-, Gerhart-Hauptmann-Straße 13, 34233 Fuldatal, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Zustimmung zur Schlussverteilung wird erteilt (§ 196 InsO).
Stichtag, der dem Schlusstermin und dem Termin zur Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen entspricht, ist der 15.06.2026.
Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein:
a) Widersprüche gegen nachträglich angemeldete Forderungen
b) Einwendungen gegen die Schlussrechnung des Insolvenzverwalters
c) Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis
d) Anträge und Einwendungen zur eventuellen Einstellung des Verfahrens mangels Masse gemäß § 207 InsO.
Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden eine Woche vor dem oben genannten Stichtag auf der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Der vollständige Beschluss mit Rechtsbehelfsbelehrung in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Kassel, 15.04.2026
Originalbekanntmachung
15.04.2026
Geschäfts-Nr.: 666 IN 114/22 h. In dem Insolvenzverfahren ATUGA Bau UG (haftungsbeschränkt), Gerhart-Hauptmann-Straße 13, 34233 Fuldatal (AG Kassel, HRB 18311), vertr. d.: Agron Tuga, -als GF d. ATUGA Bau UG (haftungsbeschränkt)-, Gerhart-Hauptmann-Straße 13, 34233 Fuldatal, (Geschäftsführer), sind Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters durch Beschluss des Insolvenzgerichts festgesetzt worden. Dem Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Carsten Koch, Wilhelmshöher Allee 270, 34131 Kassel, Tel.: 0561/3166311, Fax: 0561/3166312, E-Mail: Kassel@Westhelle-Partner.eu wird gestattet, den festgesetzten Betrag der Insolvenzmasse zu entnehmen, soweit dies der Quote gem. § 207 InsO entspricht
G r ü n d e:
Der Insolvenzverwalter hat mit Schreiben vom 17.12.2026 beantragt seine Vergütung und Auslagen nebst Umsatzsteuer festzusetzen. Auf den Inhalt dieses Antrags wird insoweit Bezug genommen.
Die der Festsetzung zugrunde liegende Teilungsmasse beläuft sich auf EUR.
Der Berechnung des Insolvenzverwa...
Geschäfts-Nr.: 666 IN 114/22 h. In dem Insolvenzverfahren ATUGA Bau UG (haftungsbeschränkt), Gerhart-Hauptmann-Straße 13, 34233 Fuldatal (AG Kassel, HRB 18311), vertr. d.: Agron Tuga, -als GF d. ATUGA Bau UG (haftungsbeschränkt)-, Gerhart-Hauptmann-Straße 13, 34233 Fuldatal, (Geschäftsführer), sind Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters durch Beschluss des Insolvenzgerichts festgesetzt worden. Dem Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Carsten Koch, Wilhelmshöher Allee 270, 34131 Kassel, Tel.: 0561/3166311, Fax: 0561/3166312, E-Mail: Kassel@Westhelle-Partner.eu wird gestattet, den festgesetzten Betrag der Insolvenzmasse zu entnehmen, soweit dies der Quote gem. § 207 InsO entspricht
G r ü n d e:
Der Insolvenzverwalter hat mit Schreiben vom 17.12.2026 beantragt seine Vergütung und Auslagen nebst Umsatzsteuer festzusetzen. Auf den Inhalt dieses Antrags wird insoweit Bezug genommen.
Die der Festsetzung zugrunde liegende Teilungsmasse beläuft sich auf EUR.
Der Berechnung des Insolvenzverwalters konnte insoweit gefolgt werden.
Der Anspruch des Insolvenzverwalters auf eine seiner Tätigkeit entsprechenden angemessenen Vergütung und Erstattung seiner Auslagen ergibt sich dem Grunde nach aus § 63 InsO.
Welche Vergütung als angemessen angesehen werden kann und welche Auslagen erstattungsfähig sind, bestimmt sich nach §§ 1 - 9 der Insolvenzrechtlichen Vergütungsverordnung.
Im vorliegenden Fall wurde das Insolvenzverfahren nach einer Laufzeit von 3 Jahren abgeschlossen.
Das Insolvenzgericht hält die beantragte Vergütung, berechnet nach den Regelsätzen gemäß §§ 2, 3 InsVV, für angemessen und gerechtfertigt, ebenso die nach § 8 Absatz 3 InsVV beantragten Pauschalauslagen.
Die Umsatzsteuer war nach § 7 InsVV festzusetzen.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen worden ist. Beschwerde- bzw. erinnerungsberichtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Kassel, Frankfurter Straße 9, 34117 Kassel einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Kassel, Frankfurter Straße 9, 34117 Kassel einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Der vollständige Beschluss kann von den Beteiligten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Der Beschluss enthält eine Rechtsmittelbelehrung.
Amtsgericht Kassel, 15.04.2026.
Originalbekanntmachung
15.04.2026
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der ATUGA Bau UG (haftungsbeschränkt), Gerhart-Hauptmann-Straße 13, 34233 Fuldatal (AG Kassel, HRB 18311), vertr. d.: Agron Tuga, -als GF d. ATUGA Bau UG (haftungsbeschränkt)-, Gerhart-Hauptmann-Straße 13, 34233 Fuldatal, (Geschäftsführer), soll die Schlussverteilung erfolgen. Der verfügbare Massebestand beträgt 1.732,29 EUR, abzüglich noch zu berücksichtigender Massekosten und Masseverbindlichkeiten. Insolvenzforderungen sind in Höhe von 34.306,01 EUR zu berücksichtigen. Das Schlussverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Kassel, Az. 666 IN 114/22 h, zur Einsichtnahme für die Beteiligten niedergelegt.
Amtsgericht Kassel
15.04.2026
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