Vorläufiges Insolvenzverfahren Hessen HRB 6298

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Insolvenzprofil

FIT GmbH Kassel

Verfahrensfortschritt

Aktuelle Phase schnell einordnen

1 Erfasst

Antrag / Prüfung

2 Erfasst

Vorläufige Maßnahmen

3 Aktuell

Insolvenzeröffnung

4 Offen

Berichte & Termine

Stammdaten

Rechtsform
GmbH
Bundesland
Hessen
Adresse
Friedrich-Ebert-Str. 15, 34117 Kassel
Handelsregister
Kassel, HRB 6298
EUID
DEM1607.HRB6298

Insolvenzgericht

Gericht
Kassel
Aktenzeichen
666 IN 244/24 e
Phase
Vorläufiges Insolvenzverfahren

Insolvenzverwalter

Person
Rechtsanwalt Dr. Steffen Koch

Gegenstand des Unternehmens

Gegenstand des Unternehmens ist die Tätigkeit, Personal im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen und nach Erhalt der vorgeschriebenen Erlaubnisurkunden an fremde Unternehmen gegen Entgelt zu überlassen, die in diesem Zusammenhang anfallenden Service-Leistungen sowie die Akquisition von Mitarbeitern, die diese Tätigkeit durchführen.

Zusammenfassung des Verfahrens

Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der FIT GmbH Kassel ist im Stadium der Festsetzung der Vergütung und Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters. Mit Schriftsatz vom 12.01.2026 beantragte der vorläufige Insolvenzverwalter die Festsetzung seiner Vergütung und Auslagen. Das Amtsgericht Kassel hat diese Festsetzung mit Beschluss vom 31.03.2026 vorgenommen. Die festgesetzten Beträge sind gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO nicht zu veröffentlichen. Dem vorläufigen Insolvenzverwalter wird gestattet, den festgesetzten Betrag der Insolvenzmasse zu entnehmen. Rechtsmittel gegen die Entscheidung können innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen eingelegt werden.

Originalbekanntmachung

01.04.2026

666 IN 244/24 e: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der FIT GmbH Kassel, Friedrich-Ebert-Str. 15, 34117 Kassel (AG Kassel, HRB 6298), vertr. d.: 1. Marco Wiegand, GF. d. FIT GmbH Kassel, Mittelring 17, 34125 Kassel, (Geschäftsführer), sind Vergütung und Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Dr. Steffen Koch festgesetzt worden. Gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Kassel eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht: EUR Bruchteilsvergütung gemäß § 63 Abs. 3 InsO EUR um 50 % erhöht zuzüglich EUR Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 % EUR Auslagen zuzüglich EUR Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 % EUR Gesamtbetrag Dem vorläufigen Insolvenzverwalter wird gestattet, den festgesetzten Betrag der Insolvenzmasse zu entnehmen. G r ü n d e : Mit Schriftsatz vom 12.01.2026 beantragte der vorläufige Insolvenzver...

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