Vorläufiges Insolvenzverfahren Hessen HRB 4248

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Insolvenzprofil

Forstfeld Wärmetechnik GmbH (vormals Lilla und Dümer Wärmetechnik Gesellschaft mit beschränkter Haftung)

Verfahrensfortschritt

Aktuelle Phase schnell einordnen

1 Erfasst

Antrag / Prüfung

2 Erfasst

Vorläufige Maßnahmen

3 Aktuell

Insolvenzeröffnung

4 Offen

Berichte & Termine

Stammdaten

Rechtsform
GmbH
Bundesland
Hessen
Adresse
Forstfeldstraße 12, 34123 Kassel
Handelsregister
Kassel, HRB 4248
EUID
DEM1607.HRB4248

Insolvenzgericht

Gericht
Kassel
Aktenzeichen
666 IN 247/24 e
Phase
Vorläufiges Insolvenzverfahren

Gegenstand des Unternehmens

Ausführung von Heizungs-, Lüftungs-, Sanitär- und Gasinstallation und Installation und Wartung von Heizungs-, Lüftungs-, Regel-, Öl- und Gasfeuerungsanlagen sowie die Planung dieser Anlagen, Handel mit Heizungs-, Lüftungs-, Sanitär- und Gasgeräten.

Zusammenfassung des Verfahrens

Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Forstfeld Wärmetechnik GmbH ist in der Phase der Festsetzung von Vergütung und Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters. Mit Schriftsatz vom 07.04.2026 beantragte die vorläufige Insolvenzverwalterin die Festsetzung ihrer Vergütung und Auslagen. Das Amtsgericht Kassel hat die Berechnungsmasse auf 565.236,41 EUR festgelegt und daraus eine Vergütung ermittelt. Es wurde ein Zuschlag von 26,27 % gewährt. Zudem wurden Zustellungskosten in Höhe von 255,50 EUR zuzüglich Umsatzsteuer festgesetzt. Die festgesetzten Beträge sind gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO nicht zu veröffentlichen. Der vorläufigen Insolvenzverwalterin wird gestattet, den Betrag der Insolvenzmasse zu entnehmen. Rechtsmittel können innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen eingelegt werden.

Originalbekanntmachung

15.04.2026

666 IN 247/24 e: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Forstfeld Wärmetechnik GmbH (vormals Lilla und Dümer Wärmetechnik Gesellschaft mit beschränkter Haftung), Forstfeldstraße 12, 34123 Kassel (AG Kassel, HRB 4248), vertr. d.: 1. Sandra Lilla, als GF'in Forstfeld Wärmetechnik GmbH, Sandbuschweg 14, 34132 Kassel, (Geschäftsführerin), sind Vergütung und Auslagen Rechtsanwältin Sandra Mitter festgesetzt worden. Gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Kassel eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht: EUR Bruchteilsvergütung gemäß § 63 Abs. 3 InsO EUR um 26,27 % erhöht zuzüglich EUR Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 % EUR Auslagen zuzüglich EUR Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 % EUR Zustellungskosten gemäß § 8 Abs. 3 InsO zuzüglich EUR Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 % EUR Gesamtbetrag Der vorläufigen Insolvenzverw...

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