Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
General Leather Store GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Hessen
Adresse
Wilhelm-Lukan-Strasse 12, 34128 Kassel
Handelsregister
Kassel, HRB 5647
EUID
DEM1607.HRB5647
Insolvenzgericht
Gericht
Kassel
Aktenzeichen
666 IN 4/26 e
Phase
Forderungsanmeldung
Insolvenzverwalter
Kanzlei
Schiebe und Collegen
Person
Rechtsanwalt Roy Lublow
Adresse
Friedrich-Ebert-Straße 52, 34117 Kassel
Telefon
0561/473953100
E-Mail
kassel@schiebe.de
Fax
0561/473953109
Website
www.schiebe.de
Gegenstand des Unternehmens
Die Herstellung und der Vertrieb von Lederbekleidung und Textilien; die Beteiligung an anderen Gesellschaften sowie deren Geschäftsführung unter Übernahme der unbeschränkten Haftung.
Zusammenfassung des Verfahrens
Über das Vermögen der General Leather Store GmbH in Kassel ist am 13.01.2026 die vorläufige Verwaltung angeordnet und Rechtsanwalt Roy Lublow zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt worden. Am 10.03.2026 ist das Insolvenzverfahren eröffnet worden. Rechtsanwalt Roy Lublow ist nunmehr als Insolvenzverwalter tätig. Die Gläubiger sind aufgefordert, ihre Forderungen bis zum 28.04.2026 anzumelden. Der Stichtag für den Berichts- und Prüfungstermin ist der 09.06.2026. Bis zu diesem Datum sind Widersprüche gegen Forderungen sowie Anträge bezüglich der Person des Verwalters, der Einsetzung eines Gläubigerausschusses und weiterer Verfahrensschritte schriftlich bei Gericht einzureichen. Das Verfahren wird schriftlich durchgeführt.
Originalbekanntmachung
15.01.2026
666 IN 4/26 e: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der General Leather Store GmbH, Wilhelm-Lukan-Strasse 12, 34128 Kassel (AG Kassel, HRB 5647), vertr. d.: Barbara Lunau, (Geschäftsführerin), ist am 13.01.2026 um 12:30 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens des Schuldners angeordnet worden. Verfügungen des Schuldners sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Roy Lublow, Schiebe und Collegen, Friedrich-Ebert-Straße 52, 34117 Kassel, Tel.: 0561/473953100, Fax: 0561/473953109, E-Mail: kassel@schiebe.de, Internet: www.schiebe.de bestellt worden. Der Beschluss enthält eine Rechtsmittelbelehrung.
Amtsgericht Kassel
Originalbekanntmachung
12.03.2026
666 IN 4/26 e: Über das Vermögen der General Leather Store GmbH, Wilhelm-Lukan-Strasse 12, 34128 Kassel (AG Kassel, HRB 5647), vertr. d.: Barbara Lunau, (Geschäftsführerin), ist am 10.03.2026 um 11:45 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.
Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt Roy Lublow, Schiebe und Collegen, Friedrich-Ebert-Straße 52, 34117 Kassel, Tel.: 0561/473953100, Fax: 0561/473953109, E-Mail: kassel@schiebe.de, Internet: www.schiebe.de.
Die Gläubiger werden aufgefordert:
a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter unter Beachtung des § 174 InsO bis zum 28.04.2026 anzumelden;
b) dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für...
666 IN 4/26 e: Über das Vermögen der General Leather Store GmbH, Wilhelm-Lukan-Strasse 12, 34128 Kassel (AG Kassel, HRB 5647), vertr. d.: Barbara Lunau, (Geschäftsführerin), ist am 10.03.2026 um 11:45 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.
Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt Roy Lublow, Schiebe und Collegen, Friedrich-Ebert-Straße 52, 34117 Kassel, Tel.: 0561/473953100, Fax: 0561/473953109, E-Mail: kassel@schiebe.de, Internet: www.schiebe.de.
Die Gläubiger werden aufgefordert:
a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter unter Beachtung des § 174 InsO bis zum 28.04.2026 anzumelden;
b) dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).
Das Verfahren wird schriftlich durchgeführt (§ 5 Abs. 2 S. 1 InsO).
Stichtag, der dem Berichts- und Prüfungstermin entspricht, ist der 09.06.2026.
Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein:
> Widersprüche, mit denen Forderungen bestritten werden,
> Anträge über:
* die Person des Insolvenzverwalters (§ 57 InsO),
* die Einsetzung bzw. Beibehaltung und Besetzung eines Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)
sowie gegebenenfalls über:
* die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger
Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),
* Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung
(§ 66 Abs. 3 InsO),
* eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
* den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO); z. B. Unternehmensstilllegung, vorläufige Fortführung, Insolvenzplan,
* die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO),
* besonders bedeutsame Rechtshandlungen der Insolvenzverwalterin (§ 160 InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin, des Warenlagers im Ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand, einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde, Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert,
* eine Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder eine Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),
* eine Beantragung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§ 271 InsO),
* Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO),
* eine Einstellung des Verfahrens durch das Gericht gem. § 207 InsO ohne Einberufung einer besonderen Gläubigerversammlung.
Die Insolvenztabelle und die Anmeldungsunterlagen werden innerhalb des ersten Drittels des Zeitraums, der zwischen dem Ablauf der Anmeldefrist (28.04.2026) und dem vorstehend genannten Stichtag, zu dem die Forderungen schriftlich geprüft werden (09.06.2026), liegt, in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht für die Beteiligten niedergelegt.
Hinweise:
> Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist oder wenn bis zu dem Stichtag, der im schriftlichen Verfahren dem Berichts- und Prüfungstermin entspricht, keine Widersprüche erhoben werden.
> Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, werden nicht benachrichtigt.
> Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere Übermittlungswege
(§ 130a ZPO) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären.
Löschungsfristen:
Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind folgende:
> Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind, werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
> Veröffentlichungen im Restschuldbefreiungsverfahren werden spätestens sechs Monate nach rechtskräftiger Entscheidung über die Restschuldbefreiung gelöscht.
> Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Der vollständige Beschluss einschließlich der Rechtsmittelbelehrung kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Kassel, 11.03.2026
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