Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Henke Collection Italco Handelsgesellschaft mbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Hessen
Adresse
Trendelburger Weg 26, 34385 Bad Karlshafen
Handelsregister
Kassel, HRB 9099
EUID
DEM1607.HRB9099
Insolvenzgericht
Gericht
Kassel
Aktenzeichen
666 IN 43/24 e
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Insolvenzverwalter
Person
Rechtsanwalt Arne M. Gerhards
Adresse
An der Saline 3, 34385 Bad Karlshafen
Telefon
05672/92544-0
E-Mail
info@arne-gerhards.de
Fax
05672/92544-2
Website
www.arne-gerhards.de
Gegenstand des Unternehmens
Ist der Handel mit Gegenständen des Wohnbedarfs, insbesondere mit Möbeln sowie der Import derartiger Gegenstände, namentlich von Kollektionen aus Italien. Gegenstand des Unternehmens ist ferner die Durchführung aller mit der Tätigkeit gemäß Satz 1 unmittelbar oder mittelbar zusammenhängenden Geschäfte.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Henke Collection Italco Handelsgesellschaft mbH wurde am 01.05.2024 um 08:57 Uhr durch das Amtsgericht Kassel eröffnet. Zuvor war am 01.03.2024 um 10:40 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens angeordnet und Rechtsanwalt Arne M. Gerhards zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt worden. Mit der Eröffnung des Verfahrens ist Rechtsanwalt Arne M. Gerhards zum Insolvenzverwalter bestellt worden. Die Gläubiger wurden aufgefordert, ihre Insolvenzforderungen bis zum 20.06.2024 bei dem Insolvenzverwalter anzumelden. Als Stichtag für den Berichts- und Prüfungstermin wurde der 01.08.2024 festgelegt. Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen Forderungen sowie Anträge bezüglich der Person des Verwalters, der Einsetzung eines Gläubigerausschusses und weiterer Verfahrensschritte schriftlich bei Gericht eingehen. Das Verfahren wird schriftlich durchgeführt. Die Insolvenztabelle wird innerhalb des ersten Drittels des Zeitraums zwischen Ablauf der Anmeldefrist und dem Stichtag zur Einsicht niedergelegt. Zudem wurden die Vergütung und Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters festgesetzt, wobei die Beträge gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO nicht veröffentlicht werden.
Originalbekanntmachung
01.03.2024
666 IN 43/24 e: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Henke Collection Italco Handelsgesellschaft mbH, Trendelburger Weg 26, 34385 Bad Karlshafen (AG Kassel, HRB 9099), vertr. d.: 1. Christiane Henke-Beller, (Geschäftsführerin), 2. Frank Beller, (Geschäftsführer), ist am 01.03.2024 um 10:40 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragstellerin angeordnet worden. Verfügungen der Antragstellerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Arne M. Gerhards, An der Saline 3, 34385 Bad Karlshafen, Tel.: 05672/92544-0, Fax: 05672/92544-2, E-Mail: info@arne-gerhards.de, Internet: www.arne-gerhards.de bestellt worden.
Die Schuldner der Antragstellerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung des Beschlusses zu leisten (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO).
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann durc...
666 IN 43/24 e: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Henke Collection Italco Handelsgesellschaft mbH, Trendelburger Weg 26, 34385 Bad Karlshafen (AG Kassel, HRB 9099), vertr. d.: 1. Christiane Henke-Beller, (Geschäftsführerin), 2. Frank Beller, (Geschäftsführer), ist am 01.03.2024 um 10:40 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragstellerin angeordnet worden. Verfügungen der Antragstellerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Arne M. Gerhards, An der Saline 3, 34385 Bad Karlshafen, Tel.: 05672/92544-0, Fax: 05672/92544-2, E-Mail: info@arne-gerhards.de, Internet: www.arne-gerhards.de bestellt worden.
Die Schuldner der Antragstellerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung des Beschlusses zu leisten (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO).
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann durch die Antragstellerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Kassel, Frankfurter Straße 9, 34117 Kassel einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Kassel, 01.03.2024
Originalbekanntmachung
02.05.2024
666 IN 43/24 e: Über das Vermögen der Henke Collection Italco Handelsgesellschaft mbH, Trendelburger Weg 26, 34385 Bad Karlshafen (AG Kassel, HRB 9099), vertr. d.: 1. Christiane Henke-Beller, GF Henke Collection Italco Handelsgesellschaft mbH, Trendelburger Weg 26, 34385 Bad Karlshafen, (Geschäftsführerin), 2. Frank Beller, GF Henke Collection Italco Handelsgesellschaft mbH, Trendelburger Weg 26, 34385 Bad Karlshafen, (Geschäftsführer), ist am 01.05.2024 um 08:57 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.
Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt Arne M. Gerhards, An der Saline 3, 34385 Bad Karlshafen, Tel.: 05672/92544-0, Fax: 05672/92544-2, E-Mail: info@arne-gerhards.de, Internet: www.arne-gerhards.de.
Die Gläubiger werden aufgefordert:
a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter unter Beachtung des § 174 InsO bis zum 20.06.2024 anzumelden;
b) dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldne...
666 IN 43/24 e: Über das Vermögen der Henke Collection Italco Handelsgesellschaft mbH, Trendelburger Weg 26, 34385 Bad Karlshafen (AG Kassel, HRB 9099), vertr. d.: 1. Christiane Henke-Beller, GF Henke Collection Italco Handelsgesellschaft mbH, Trendelburger Weg 26, 34385 Bad Karlshafen, (Geschäftsführerin), 2. Frank Beller, GF Henke Collection Italco Handelsgesellschaft mbH, Trendelburger Weg 26, 34385 Bad Karlshafen, (Geschäftsführer), ist am 01.05.2024 um 08:57 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.
Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt Arne M. Gerhards, An der Saline 3, 34385 Bad Karlshafen, Tel.: 05672/92544-0, Fax: 05672/92544-2, E-Mail: info@arne-gerhards.de, Internet: www.arne-gerhards.de.
Die Gläubiger werden aufgefordert:
a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter unter Beachtung des § 174 InsO bis zum 20.06.2024 anzumelden;
b) dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).
Das Verfahren wird schriftlich durchgeführt (§ 5 Abs. 2 S. 1 InsO).
Stichtag, der dem Berichts- und Prüfungstermin entspricht, ist der 01.08.2024.
Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein:
> Widersprüche, mit denen Forderungen bestritten werden,
> Anträge über:
* die Person des Insolvenzverwalters (§ 57 InsO),
* die Einsetzung bzw. Beibehaltung und Besetzung eines Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)
sowie gegebenenfalls über:
* die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger
Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),
* Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung
(§ 66 Abs. 3 InsO),
* eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
* den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO); z. B. Unternehmensstilllegung, vorläufige Fortführung, Insolvenzplan,
* die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO),
* besonders bedeutsame Rechtshandlungen der Insolvenzverwalterin (§ 160 InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin, des Warenlagers im Ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand, einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde, Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert,
* eine Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder eine Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),
* eine Beantragung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§ 271 InsO),
* Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO),
* eine Einstellung des Verfahrens durch das Gericht gem. § 207 InsO ohne Einberufung einer besonderen Gläubigerversammlung.
Die Insolvenztabelle und die Anmeldungsunterlagen werden innerhalb des ersten Drittels des Zeitraums, der zwischen dem Ablauf der Anmeldefrist (20.06.2024) und dem vorstehend genannten Stichtag, zu dem die Forderungen schriftlich geprüft werden (01.08.2024), liegt, in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht für die Beteiligten niedergelegt.
Hinweise:
> Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist oder wenn bis zu dem Stichtag, der im schriftlichen Verfahren dem Berichts- und Prüfungstermin entspricht, keine Widersprüche erhoben werden.
> Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, werden nicht benachrichtigt.
Löschungsfristen:
Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind folgende:
> Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind, werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
> Veröffentlichungen im Restschuldbefreiungsverfahren werden spätestens sechs Monate nach rechtskräftiger Entscheidung über die Restschuldbefreiung gelöscht.
> Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Der vollständige Beschluss einschließlich der Rechtsmittelbelehrung kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Kassel, 02.05.2024
Originalbekanntmachung
30.03.2026
666 IN 43/24 e: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Henke Collection Italco Handelsgesellschaft mbH, Trendelburger Weg 26, 34385 Bad Karlshafen (AG Kassel, HRB 9099), vertr. d.: 1. Christiane Henke-Beller, Geschäftsführerin d. Henke Collection Italco Handelsgesellschaft mbH, 2. Frank Beller, Geschäftsführer d. Henke Collection Italco Handelsgesellschaft mbH, sind Vergütung und Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Arne M. Gerhards festgesetzt worden. Gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Kassel eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht:
EUR
Bruchteilsvergütung gemäß § 63 Abs. 3 InsO
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Auslagen zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Gesamtbetrag
Dem vorläufigen Insolvenzverwalter wird gestattet, den festgesetzten Betrag der Insolvenzmas...
666 IN 43/24 e: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Henke Collection Italco Handelsgesellschaft mbH, Trendelburger Weg 26, 34385 Bad Karlshafen (AG Kassel, HRB 9099), vertr. d.: 1. Christiane Henke-Beller, Geschäftsführerin d. Henke Collection Italco Handelsgesellschaft mbH, 2. Frank Beller, Geschäftsführer d. Henke Collection Italco Handelsgesellschaft mbH, sind Vergütung und Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Arne M. Gerhards festgesetzt worden. Gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Kassel eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht:
EUR
Bruchteilsvergütung gemäß § 63 Abs. 3 InsO
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Auslagen zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Gesamtbetrag
Dem vorläufigen Insolvenzverwalter wird gestattet, den festgesetzten Betrag der Insolvenzmasse zu entnehmen.
G r ü n d e :
Mit Schriftsatz vom 23.03.2026 beantragte der vorläufige Insolvenzverwalter die Festsetzung seine Vergütung und Auslagen.
I.
Bei der Berechnung der Vergütung wird eine Berechnungsmasse in Höhe von 128.258,13 EUR zugrunde gelegt. Gemäß §§ 1, 2 InsVV ergibt sich daraus eine Vergütung für einen Insolvenzverwalter in Höhe von EUR. Dem vorläufigen Insolvenzverwalter steht nach § 63 Abs. 3 InsO daraus ein Bruchteil zu, der auf 25 % festgesetzt wird. Die Bruchteilsvergütung beträgt danach EUR.
II.
Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 8 Abs. 3 InsVV.
Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus § 7 InsVV.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Kassel, Frankfurter Straße 9, 34117 Kassel einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Kassel, Frankfurter Straße 9, 34117 Kassel einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Kassel, 27.03.2026
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