Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Hennemann Prüftechnik GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Hessen
Adresse
Henschelplatz 1, 34127 Kassel
Handelsregister
Kassel, HRB 14961
EUID
DEM1607.HRB14961
Insolvenzgericht
Gericht
Kassel
Aktenzeichen
666 IN 369/25 e
Phase
Berichts- und Prüfungstermin
Insolvenzverwalter
Kanzlei
Westhelle-Partner.eu
Person
Rechtsanwältin Sandra Mitter
Adresse
Wilhelmshöher Allee 270, 34131 Kassel
Telefon
0561/3166-311
E-Mail
Kassel@Westhelle-Partner.eu
Fax
0561/3166-312
Gegenstand des Unternehmens
Der Betrieb eines Dienstleistungsunternehmens für zerstörungsfreie Materialprüfungen in der Metallindustrie.
Zusammenfassung des Verfahrens
Über das Vermögen der Hennemann Prüftechnik GmbH ist am 01.02.2026 um 09:30 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden. Insolvenzverwalterin ist die Rechtsanwältin Sandra Mitter. Die Gläubiger wurden aufgefordert, ihre Insolvenzforderungen bis zum 03.03.2026 bei der Insolvenzverwalterin anzumelden. Für den 14.04.2026 ist ein Berichts- und Prüfungstermin angesetzt, der zugleich als besondere Gläubigerversammlung dient. In dieser Versammlung sollen unter anderem die Person der Insolvenzverwalterin bestätigt, ein Gläubigerausschuss eingesetzt und über besonders bedeutsame Rechtshandlungen, wie die Zustimmung zu einem Kaufvertrag mit der Probamus Werkstofflabor GmbH, beschlossen werden.
Originalbekanntmachung
02.02.2026
666 IN 369/25 e: Über das Vermögen der Hennemann Prüftechnik GmbH, Henschelplatz 1, 34127 Kassel (AG Kassel, HRB 14961), vertr. d.: 1. Benno Hennemann, (Geschäftsführer), 2. Regine Bogedale, (Geschäftsführerin), ist am 01.02.2026 um 09:30 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.
Insolvenzverwalterin ist: Rechtsanwältin Sandra Mitter, Wilhelmshöher Allee 270, 34131 Kassel, Tel.: 0561/3166-311, Fax: 0561/3166-312, E-Mail: Kassel@Westhelle-Partner.eu.
Die Gläubiger werden aufgefordert:
a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei der Insolvenzverwalterin unter Beachtung des § 174 InsO bis zum 03.03.2026 anzumelden;
b) der Insolvenzverwalterin unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haf...
666 IN 369/25 e: Über das Vermögen der Hennemann Prüftechnik GmbH, Henschelplatz 1, 34127 Kassel (AG Kassel, HRB 14961), vertr. d.: 1. Benno Hennemann, (Geschäftsführer), 2. Regine Bogedale, (Geschäftsführerin), ist am 01.02.2026 um 09:30 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.
Insolvenzverwalterin ist: Rechtsanwältin Sandra Mitter, Wilhelmshöher Allee 270, 34131 Kassel, Tel.: 0561/3166-311, Fax: 0561/3166-312, E-Mail: Kassel@Westhelle-Partner.eu.
Die Gläubiger werden aufgefordert:
a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei der Insolvenzverwalterin unter Beachtung des § 174 InsO bis zum 03.03.2026 anzumelden;
b) der Insolvenzverwalterin unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern an die Insolvenzverwalterin zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).
Das Verfahren wird mündlich durchgeführt.
Vor dem Insolvenzgericht wird am Dienstag, 14.04.2026, 10:00 Uhr, Saal 234, Amtsgericht Kassel, Friedrichsstraße 32 - 34, 34117 Kassel eine Gläubigerversammlung zur Berichterstattung durch die Insolvenzverwalterin und zur Prüfung der angemeldeten Forderungen (Berichts- und Prüfungstermin) abgehalten.
Der Termin dient zugleich der Entscheidung der Gläubiger über
* die Person der Insolvenzverwalterin (§ 57 InsO),
* die Einsetzung bzw. Beibehaltung und Besetzung eines Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)
sowie gegebenenfalls über:
* die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger
Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),
* Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung
(§ 66 Abs. 3 InsO),
* eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
* den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO); z. B. Unternehmensstilllegung, vorläufige Fortführung oder Insolvenzplan,
* die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO),
* besonders bedeutsame Rechtshandlungen der Insolvenzverwalterin (§ 160 InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin, des Warenlagers im Ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand, einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde, Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert,
* eine Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder eine Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),
* eine Beantragung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§ 271 InsO),
* Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO),
* eine Einstellung des Verfahrens durch das Gericht gem. § 207 InsO ohne Einberufung einer besonderen Gläubigerversammlung.
Hinweise:
> Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist oder wenn bis zu dem Stichtag, der im schriftlichen Verfahren dem Berichts- und Prüfungstermin entspricht, keine Widersprüche erhoben werden.
> Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, werden nicht benachrichtigt.
> Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere Übermittlungswege
(§ 130a ZPO) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären.
Löschungsfristen:
Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind folgende:
> Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind, werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
> Veröffentlichungen im Restschuldbefreiungsverfahren werden spätestens sechs Monate nach rechtskräftiger Entscheidung über die Restschuldbefreiung gelöscht.
> Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Der vollständige Beschluss einschließlich der Rechtsmittelbelehrung kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Kassel, 02.02.2026
Originalbekanntmachung
31.03.2026
666 IN 369/25 e: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Hennemann Prüftechnik GmbH, Henschelplatz 1, 34127 Kassel (AG Kassel, HRB 14961), vertr. d.: 1. Benno Hennemann, (Geschäftsführer), 2. Regine Bogedale, (Geschäftsführerin), ist bereits der Berichts- und Prüfungstermin bestimmt auf
Dienstag, 14.04.2026, 10:00 Uhr, Saal 234, Amtsgericht Kassel, Friedrichsstraße 32 - 34, 34117 Kassel.
Dieser Termin dient auch als besondere Gläubigerversammlung zur Beschlussfassung der Gläubiger über
* besonders bedeutsame Rechtshandlungen der Insolvenzverwalterin (§ 160 InsO), und zwar:
- Zustimmung zu dem mit der Probamus Werkstofflabor GmbH geschlossenen Kaufvertrag vom 09.02.2026
Hinweis:
Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist.
Amtsgericht Kassel, 31.03.2026
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