Vorläufige Maßnahmen Hessen HRB 5995

Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen

Insolvenzprofil

Hippokratesschule GmbH

Verfahrensfortschritt

Aktuelle Phase schnell einordnen

1 Erfasst

Antrag / Prüfung

2 Aktuell

Vorläufige Maßnahmen

3 Offen

Insolvenzeröffnung

4 Offen

Berichte & Termine

Stammdaten

Rechtsform
GmbH
Bundesland
Hessen
Adresse
Uhlandstraße 1, 34119 Kassel
Handelsregister
Kassel, HRB 5995
EUID
DEM1607.HRB5995

Insolvenzgericht

Gericht
Kassel
Aktenzeichen
666 IN 152/26 e
Phase
Vorläufige Maßnahmen

Insolvenzverwalter

Person
Rechtsanwalt Dr. Steffen Koch
Adresse
Obere Königsstraße 16/18, 34117 Kassel
Telefon
0561/766435-0
E-Mail
kassel@hww.eu
Fax
0561/766435-10

Gegenstand des Unternehmens

Betrieb von Schulungseinrichtungen für berufliche Bildung und zur Förderung von beruflicher Kompetenz durch professionelles Training und Persönlichkeitsentwicklung auf dem Gebiet der Fort- und Weiterbildung sowie den Betrieb einer Heilpraktikerschule, einer staatlich anerkannten Berufsfachschule für Kosmetik und einer staatlich anerkannten Schule für Podologie.

Zusammenfassung des Verfahrens

Im Antragsverfahren über das Vermögen der Hippokratesschule GmbH in Kassel hat das Amtsgericht Kassel am 8.5.2026 vorläufige Maßnahmen angeordnet. Gemäß § 270a Abs. 1 InsO wurde Rechtsanwalt Dr. Steffen Koch zum vorläufigen Sachwalter bestellt. Die Antragstellerin ist berechtigt, unter der Aufsicht des vorläufigen Sachwalters ihr Vermögen weiter zu verwalten und darüber zu verfügen. Gegen die Entscheidung kann innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen sofortige Beschwerde eingelegt werden.

Originalbekanntmachung

08.05.2026

666 IN 152/26 e: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Hippokratesschule GmbH, Uhlandstraße 1, 34119 Kassel (AG Kassel, HRB 5995), vertr. d.: Constanze Schulz, (Geschäftsführerin), ist am 8.5.2026 um 09:00 Uhr folgendes angeordnet worden: Gemäß § 270a Abs. 1 InsO wird zum vorläufigen Sachwalter bestellt: Rechtsanwalt Dr. Steffen Koch, Obere Königsstraße 16/18, 34117 Kassel, Tel.: 0561/766435-0, Fax: 0561/766435-10, E-Mail: kassel@hww.eu. Die Antragstellerin ist berechtigt, unter der Aufsicht des vorläufigen Sachwalters ihr Vermögen weiter zu verwalten und darüber zu verfügen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Rechtsmittelbelehrung Gegen die Entscheidung kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde von der Antragstellerin und von jedem Gläubiger eingelegt werde...

Monitoring für dieses Unternehmen aktivieren

Erhalte Benachrichtigungen bei neuen Bekanntmachungen, Terminänderungen oder neuen gerichtlichen Dokumenten.