Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Hippokratesschule GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Aktuell
Vorläufige Maßnahmen
3Offen
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Hessen
Adresse
Uhlandstraße 1, 34119 Kassel
Handelsregister
Kassel, HRB 5995
EUID
DEM1607.HRB5995
Insolvenzgericht
Gericht
Kassel
Aktenzeichen
666 IN 152/26 e
Phase
Vorläufige Maßnahmen
Insolvenzverwalter
Person
Rechtsanwalt Dr. Steffen Koch
Adresse
Obere Königsstraße 16/18, 34117 Kassel
Telefon
0561/766435-0
E-Mail
kassel@hww.eu
Fax
0561/766435-10
Gegenstand des Unternehmens
Betrieb von Schulungseinrichtungen für berufliche Bildung und zur Förderung von beruflicher Kompetenz durch professionelles Training und Persönlichkeitsentwicklung auf dem Gebiet der Fort- und Weiterbildung sowie den Betrieb einer Heilpraktikerschule, einer staatlich anerkannten Berufsfachschule für Kosmetik und einer staatlich anerkannten Schule für Podologie.
Zusammenfassung des Verfahrens
Im Antragsverfahren über das Vermögen der Hippokratesschule GmbH in Kassel hat das Amtsgericht Kassel am 8.5.2026 vorläufige Maßnahmen angeordnet. Gemäß § 270a Abs. 1 InsO wurde Rechtsanwalt Dr. Steffen Koch zum vorläufigen Sachwalter bestellt. Die Antragstellerin ist berechtigt, unter der Aufsicht des vorläufigen Sachwalters ihr Vermögen weiter zu verwalten und darüber zu verfügen. Gegen die Entscheidung kann innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen sofortige Beschwerde eingelegt werden.
Originalbekanntmachung
08.05.2026
666 IN 152/26 e: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Hippokratesschule GmbH, Uhlandstraße 1, 34119 Kassel (AG Kassel, HRB 5995), vertr. d.: Constanze Schulz, (Geschäftsführerin), ist am 8.5.2026 um 09:00 Uhr folgendes angeordnet worden:
Gemäß § 270a Abs. 1 InsO wird zum vorläufigen Sachwalter bestellt: Rechtsanwalt Dr. Steffen Koch, Obere Königsstraße 16/18, 34117 Kassel, Tel.: 0561/766435-0, Fax: 0561/766435-10, E-Mail: kassel@hww.eu.
Die Antragstellerin ist berechtigt, unter der Aufsicht des vorläufigen Sachwalters ihr Vermögen weiter zu verwalten und darüber zu verfügen.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Gegen die Entscheidung kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde von der Antragstellerin und von jedem Gläubiger eingelegt werde...
666 IN 152/26 e: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Hippokratesschule GmbH, Uhlandstraße 1, 34119 Kassel (AG Kassel, HRB 5995), vertr. d.: Constanze Schulz, (Geschäftsführerin), ist am 8.5.2026 um 09:00 Uhr folgendes angeordnet worden:
Gemäß § 270a Abs. 1 InsO wird zum vorläufigen Sachwalter bestellt: Rechtsanwalt Dr. Steffen Koch, Obere Königsstraße 16/18, 34117 Kassel, Tel.: 0561/766435-0, Fax: 0561/766435-10, E-Mail: kassel@hww.eu.
Die Antragstellerin ist berechtigt, unter der Aufsicht des vorläufigen Sachwalters ihr Vermögen weiter zu verwalten und darüber zu verfügen.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Gegen die Entscheidung kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde von der Antragstellerin und von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Kassel, Frankfurter Straße 9, 34117 Kassel einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Kassel, 08.05.2026
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