Berichts- und Prüfungstermin Hessen HRB 18786

Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen

Insolvenzprofil

InTimeXpress GmbH

Verfahrensfortschritt

Aktuelle Phase schnell einordnen

1 Erfasst

Antrag / Prüfung

2 Erfasst

Vorläufige Maßnahmen

3 Aktuell

Insolvenzeröffnung

4 Offen

Berichte & Termine

Stammdaten

Rechtsform
GmbH
Bundesland
Hessen
Adresse
Weserstraße 11a, 34125 Kassel
Handelsregister
Kassel, HRB 18786
EUID
DEM1607.HRB18786

Insolvenzgericht

Gericht
Kassel
Aktenzeichen
666 IN 93/23 h
Phase
Berichts- und Prüfungstermin

Insolvenzverwalter

Person
GF Gökhan Kebapci
Adresse
Spessartweg 18, 34277 Fuldabrück

Gegenstand des Unternehmens

Der Betrieb eines Transportunternehmens

Zusammenfassung des Verfahrens

Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der InTimeXpress GmbH ist eröffnet. Das Amtsgericht Kassel hat angeordnet, dass die Prüfung der nachträglich angemeldeten Forderungen im schriftlichen Verfahren gemäß § 177 Abs. 1 Satz 2 InsO erfolgt. Als Stichtag für den besonderen Prüfungstermin wurde der 04.05.2026 bestimmt. Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen nachträglich angemeldete Forderungen schriftlich bei Gericht eingehen. Wird innerhalb dieser Frist kein Widerspruch erhoben, gilt die Forderung als festgestellt. Die ergänzte Insolvenztabelle sowie die Anmeldungen nebst Urkunden sind in der Geschäftsstelle des Gerichts zur Einsicht niedergelegt.

Originalbekanntmachung

05.03.2026

666 IN 93/23 h: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der InTimeXpress GmbH, Weserstraße 11 a, 34125 Kassel (AG Kassel, HRB 18786), vertr. d.: Gökhan Kebapci, als GF der InTimeXpress GmbH, Spessartweg 18, 34277 Fuldabrück, (Geschäftsführer), wurde beschlossen: Die Prüfung der nachträglich angemeldeten Forderungen wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO). Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 04.05.2026 bestimmt. Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen nachträglich angemeldete Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein. Soweit innerhalb der Widerspruchsfrist gegen eine nachträglich angemeldete Forderung kein Widerspruch erhoben wird, gilt diese als festgestellt. Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden sind in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt. Amtsgericht Kassel, 02.03.2026

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