Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
JOKO design + dienstleistung GmbH GF Oliver Becker
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Hessen
Adresse
Johann-Sebastian-Bach-Straße 27, 34134 Kassel
Handelsregister
Kassel, HRB 14943
EUID
DEM1607.HRB14943
Insolvenzgericht
Gericht
Kassel
Aktenzeichen
666 IN 58/24 e
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Insolvenzverwalter
Person
Rechtsanwalt Henning Jung
Adresse
Wilhelmshöher Allee 270, 34131 Kassel
Telefon
0561/3166311
E-Mail
Kassel@Westhelle-Partner.eu
Fax
0561/3166312
Gegenstand des Unternehmens
Der Entwurf, die Herstellung, die Änderung und der Verkauf von Bekleidung und allen artverwandten Gegenständen.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der JOKO design + dienstleistung GmbH ist am 29.04.2024 eröffnet worden. Vor der Eröffnung war am 25.03.2024 die vorläufige Verwaltung des Vermögens angeordnet und Rechtsanwalt Henning Jung zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt worden. Die Frist zur Anmeldung von Insolvenzforderungen endete am 11.06.2024. Der Stichtag für die Prüfung der Forderungen ist der 26.07.2024. Am 24.06.2024 hat der Insolvenzverwalter angezeigt, dass die Insolvenzmasse zur Erfüllung der Masseverbindlichkeiten nicht ausreicht. Für die Durchführung einer besonderen Gläubigerversammlung ist das mündliche Verfahren angeordnet. Der Termin zur besonderen Gläubigerversammlung ist auf den 04.05.2026 angesetzt und dient der Beschlussfassung über besonders bedeutsame Rechtshandlungen, insbesondere den Abschluss eines Abgeltungsvergleichs.
Originalbekanntmachung
25.03.2024
666 IN 58/24 e: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der JOKO design + dienstleistung GmbH, Johann-Sebastian-Bach-Straße 27, 34134 Kassel (AG Kassel, HRB 14943), vertr. d.: 1. Oliver Becker, (Geschäftsführer), 2. Rene Schärli, Johann-Sebastian-Bach-Straße 27, 34134 Kassel, (Geschäftsführer), ist am 25.03.2024 um 09:00 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragstellerin angeordnet worden. Verfügungen der Antragstellerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Henning Jung, Wilhelmshöher Allee 270, 34131 Kassel, Tel.: 0561/3166311, Fax: 0561/3166312, E-Mail: Kassel@Westhelle-Partner.eu bestellt worden.
Die Schuldner der Antragstellerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung des Beschlusses zu leisten (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO).
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann durch die A...
666 IN 58/24 e: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der JOKO design + dienstleistung GmbH, Johann-Sebastian-Bach-Straße 27, 34134 Kassel (AG Kassel, HRB 14943), vertr. d.: 1. Oliver Becker, (Geschäftsführer), 2. Rene Schärli, Johann-Sebastian-Bach-Straße 27, 34134 Kassel, (Geschäftsführer), ist am 25.03.2024 um 09:00 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragstellerin angeordnet worden. Verfügungen der Antragstellerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Henning Jung, Wilhelmshöher Allee 270, 34131 Kassel, Tel.: 0561/3166311, Fax: 0561/3166312, E-Mail: Kassel@Westhelle-Partner.eu bestellt worden.
Die Schuldner der Antragstellerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung des Beschlusses zu leisten (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO).
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann durch die Antragstellerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Kassel, Frankfurter Straße 9, 34117 Kassel einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Kassel, 25.03.2024
Originalbekanntmachung
30.04.2024
666 IN 58/24 e: Über das Vermögen der JOKO design + dienstleistung GmbH, Johann-Sebastian-Bach-Straße 27, 34134 Kassel (AG Kassel, HRB 14943), vertr. d.: 1. Oliver Becker, (Geschäftsführer), 2. Rene Schärli, Johann-Sebastian-Bach-Straße 27, 34134 Kassel, (Geschäftsführer), ist am 29.04.2024 um 11:45 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.
Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt Henning Jung, Wilhelmshöher Allee 270, 34131 Kassel, Tel.: 0561/3166311, Fax: 0561/3166312, E-Mail: Kassel@Westhelle-Partner.eu.
Die Gläubiger werden aufgefordert:
a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter unter Beachtung des § 174 InsO bis zum 11.06.2024 anzumelden;
b) dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die M...
666 IN 58/24 e: Über das Vermögen der JOKO design + dienstleistung GmbH, Johann-Sebastian-Bach-Straße 27, 34134 Kassel (AG Kassel, HRB 14943), vertr. d.: 1. Oliver Becker, (Geschäftsführer), 2. Rene Schärli, Johann-Sebastian-Bach-Straße 27, 34134 Kassel, (Geschäftsführer), ist am 29.04.2024 um 11:45 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.
Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt Henning Jung, Wilhelmshöher Allee 270, 34131 Kassel, Tel.: 0561/3166311, Fax: 0561/3166312, E-Mail: Kassel@Westhelle-Partner.eu.
Die Gläubiger werden aufgefordert:
a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter unter Beachtung des § 174 InsO bis zum 11.06.2024 anzumelden;
b) dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).
Das Verfahren wird schriftlich durchgeführt (§ 5 Abs. 2 S. 1 InsO).
Stichtag, der dem Berichts- und Prüfungstermin entspricht, ist der 26.07.2024.
Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein:
> Widersprüche, mit denen Forderungen bestritten werden,
> Anträge über:
* die Person des Insolvenzverwalters (§ 57 InsO),
* die Einsetzung bzw. Beibehaltung und Besetzung eines Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)
sowie gegebenenfalls über:
* die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger
Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),
* Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung
(§ 66 Abs. 3 InsO),
* eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
* den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO); z. B. Unternehmensstilllegung, vorläufige Fortführung, Insolvenzplan,
* die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO),
* besonders bedeutsame Rechtshandlungen der Insolvenzverwalterin (§ 160 InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin, des Warenlagers im Ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand, einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde, Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert,
* eine Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder eine Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),
* eine Beantragung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§ 271 InsO),
* Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO),
* eine Einstellung des Verfahrens durch das Gericht gem. § 207 InsO ohne Einberufung einer besonderen Gläubigerversammlung.
Die Insolvenztabelle und die Anmeldungsunterlagen werden innerhalb des ersten Drittels des Zeitraums, der zwischen dem Ablauf der Anmeldefrist (11.06.2024) und dem vorstehend genannten Stichtag, zu dem die Forderungen schriftlich geprüft werden (26.07.2024), liegt, in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht für die Beteiligten niedergelegt.
Hinweise:
> Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist oder wenn bis zu dem Stichtag, der im schriftlichen Verfahren dem Berichts- und Prüfungstermin entspricht, keine Widersprüche erhoben werden.
> Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, werden nicht benachrichtigt.
Löschungsfristen:
Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind folgende:
> Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind, werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
> Veröffentlichungen im Restschuldbefreiungsverfahren werden spätestens sechs Monate nach rechtskräftiger Entscheidung über die Restschuldbefreiung gelöscht.
> Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Der vollständige Beschluss einschließlich der Rechtsmittelbelehrung kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Kassel, 30.04.2024
Originalbekanntmachung
25.06.2024
666 IN 58/24 e: In dem Insolvenzverfahren JOKO design + dienstleistung GmbH, Johann-Sebastian-Bach-Straße 27, 34134 Kassel (AG Kassel, HRB 14943), vertr. d.: 1. Oliver Becker, (Geschäftsführer), 2. Rene Schärli, Johann-Sebastian-Bach-Straße 27, 34134 Kassel, (Geschäftsführer), hat der Insolvenzverwalter gem. § 208 InsO angezeigt, dass die Insolvenzmasse zur Erfüllung der fälligen bzw. der künftig fällig werdenden sonstigen Masseverbindlichkeiten nicht ausreicht.
Amtsgericht Kassel, 24.06.2024
Originalbekanntmachung
18.02.2026
666 IN 58/24 e: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der JOKO design + dienstleistung GmbH GF Oliver Becker, Johann-Sebastian-Bach-Straße 27, 34134 Kassel (AG Kassel, HRB 14943), vertr. d.: 1. Oliver Becker, GF d. JOKO design + dienstleistung GmbH, Lange Straße 91, 34131 Kassel, (Geschäftsführer), 2. Rene Schärli, GF d. JOKO design + dienstleistung GmbH, Oberdorfstraße 11, 6247 Schötz, SCHWEIZ, (Geschäftsführer), ist für die Durchführung einer besonderen Gläubigerversammlung das mündliche Verfahren angeordnet worden. Das restliche Verfahren wird weiterhin im schriftlichen Verfahren durchgeführt. Es ist Termin zur besonderen Gläubigerversammlung bestimmt auf
Montag, 04.05.2026, 09:00 Uhr, Saal 234, Amtsgericht Kassel, Friedrichsstraße 32 - 34, 34117 Kassel.
Der Termin dient der Beschlussfassung der Gläubiger über
* besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO), und zwar:
- der Abschluss eines Abgeltungsvergleichs, durch den die Insolvenzmasse gegen Za...
666 IN 58/24 e: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der JOKO design + dienstleistung GmbH GF Oliver Becker, Johann-Sebastian-Bach-Straße 27, 34134 Kassel (AG Kassel, HRB 14943), vertr. d.: 1. Oliver Becker, GF d. JOKO design + dienstleistung GmbH, Lange Straße 91, 34131 Kassel, (Geschäftsführer), 2. Rene Schärli, GF d. JOKO design + dienstleistung GmbH, Oberdorfstraße 11, 6247 Schötz, SCHWEIZ, (Geschäftsführer), ist für die Durchführung einer besonderen Gläubigerversammlung das mündliche Verfahren angeordnet worden. Das restliche Verfahren wird weiterhin im schriftlichen Verfahren durchgeführt. Es ist Termin zur besonderen Gläubigerversammlung bestimmt auf
Montag, 04.05.2026, 09:00 Uhr, Saal 234, Amtsgericht Kassel, Friedrichsstraße 32 - 34, 34117 Kassel.
Der Termin dient der Beschlussfassung der Gläubiger über
* besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO), und zwar:
- der Abschluss eines Abgeltungsvergleichs, durch den die Insolvenzmasse gegen Zahlung von 15.000,00 EUR auf die darüber hinaus gegen Herrn Becker geltend gemachten Ansprüche in nomineller Höhe von 341.384,89 EUR verzichtet
Hinweis:
Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist.
Amtsgericht Kassel, 18.02.2026
Monitoring für dieses Unternehmen aktivieren
Erhalte Benachrichtigungen bei neuen Bekanntmachungen, Terminänderungen oder neuen gerichtlichen Dokumenten.