Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Kaya Immobilien und Haustechnik GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Hessen
Adresse
Waldmannstraße 29, 34132 Kassel
Handelsregister
Kassel, HRB 18623
EUID
DEM1607.HRB18623
Insolvenzgericht
Gericht
Kassel
Aktenzeichen
666 IN 71/26 e
Phase
Vorläufiges Insolvenzverfahren
Insolvenzverwalter
Person
Rechtsanwalt Hartmut H. Mitze
Adresse
Weißenburgstraße 10, 34117 Kassel
Telefon
0561/8164203
E-Mail
info@rechtsanwalt-mitze.de
Fax
0561/8164209
Website
www.rechtsanwalt-mitze.de
Gegenstand des Unternehmens
Erwerb und Veräußerung sowie die Sanierung von Immobilien.
Zusammenfassung des Verfahrens
In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Kaya Immobilien und Haustechnik GmbH ist am 15.04.2026 die vorläufige Verwaltung des Vermögens angeordnet worden. Verfügungen der Antragsgegnerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Hartmut H. Mitze bestellt worden. Die Schuldner der Antragsgegnerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung des Beschlusses zu leisten. Die Entscheidung kann durch die Antragsgegnerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Die Notfrist zur Einlegung der Beschwerde beträgt zwei Wochen ab Zustellung oder Verkündung.
Originalbekanntmachung
15.04.2026
666 IN 71/26 e: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Kaya Immobilien und Haustechnik GmbH, Waldmannstraße 29, 34132 Kassel (AG Kassel, HRB 18623), vertr. d.: Maksut Kaya, (Geschäftsführer), ist am 15.04.2026 um 12:00 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragsgegnerin angeordnet worden. Verfügungen der Antragsgegnerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Hartmut H. Mitze, Weißenburgstraße 10, 34117 Kassel, Tel.: 0561/8164203, Fax: 0561/8164209, E-Mail: info@rechtsanwalt-mitze.de, Internet: www.rechtsanwalt-mitze.de bestellt worden.
Die Schuldner der Antragsgegnerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung des Beschlusses zu leisten (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO).
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann durch die Antragsgegnerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden...
666 IN 71/26 e: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Kaya Immobilien und Haustechnik GmbH, Waldmannstraße 29, 34132 Kassel (AG Kassel, HRB 18623), vertr. d.: Maksut Kaya, (Geschäftsführer), ist am 15.04.2026 um 12:00 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragsgegnerin angeordnet worden. Verfügungen der Antragsgegnerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Hartmut H. Mitze, Weißenburgstraße 10, 34117 Kassel, Tel.: 0561/8164203, Fax: 0561/8164209, E-Mail: info@rechtsanwalt-mitze.de, Internet: www.rechtsanwalt-mitze.de bestellt worden.
Die Schuldner der Antragsgegnerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung des Beschlusses zu leisten (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO).
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann durch die Antragsgegnerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Kassel, Frankfurter Straße 9, 34117 Kassel einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Kassel, 15.04.2026
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