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Insolvenzprofil
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Entwurfsplanung, Erstellung von Bauanträgen, Ausführungsplanung, Ausschreibung, Bauleitung für Neubauten und Sanierungsobjekten im Wohnungs- und Gewerbebau.
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der LISS Baulösungen UG (haftungsbeschränkt) ist eröffnet. Das Amtsgericht Kassel hat angeordnet, dass die Prüfung der nachträglich angemeldeten Forderungen im schriftlichen Verfahren gemäß § 177 Abs. 1 Satz 2 InsO erfolgt. Als Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wurde der 22.06.2026 bestimmt. Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen nachträglich angemeldete Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein. Soweit innerhalb dieser Frist kein Widerspruch erhoben wird, gelten die Forderungen als festgestellt. Die ergänzte Insolvenztabelle sowie die Anmeldungen nebst Urkunden sind in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Originalbekanntmachung
666 IN 158/20 h: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der LISS Baulösungen UG (haftungsbeschränkt), Otto-Hahn-Straße 20, 34253 Lohfelden (AG Kassel, HRB 17412), vertr. d.: Waldemar Liss, als GF d. LISS Baulösungen UG (haftungsbeschränkt), Mozartstraße 9, 34225 Baunatal, (Geschäftsführer), wurde beschlossen: Die Prüfung der nachträglich angemeldeten Forderungen wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO). Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 22.06.2026 bestimmt. Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen nachträglich angemeldete Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein. Soweit innerhalb der Widerspruchsfrist gegen eine nachträglich angemeldete Forderung kein Widerspruch erhoben wird, gilt diese als festgestellt. Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden sind in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt. Amtsgericht Kassel, 21.04.2026
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