Berichts- und Prüfungstermin Hessen HRB 17412

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Insolvenzprofil

LISS Baulösungen UG (haftungsbeschränkt)

Verfahrensfortschritt

Aktuelle Phase schnell einordnen

1 Erfasst

Antrag / Prüfung

2 Erfasst

Vorläufige Maßnahmen

3 Aktuell

Insolvenzeröffnung

4 Offen

Berichte & Termine

Stammdaten

Rechtsform
UG (haftungsbeschränkt)
Bundesland
Hessen
Adresse
Otto-Hahn-Straße 20, 34253 Lohfelden
Handelsregister
Kassel, HRB 17412
EUID
DEM1607.HRB17412

Insolvenzgericht

Gericht
Kassel
Aktenzeichen
666 IN 158/20 h
Phase
Berichts- und Prüfungstermin

Insolvenzverwalter

Person
Geschäftsführer Waldemar Liss
Adresse
Mozartstraße 9, 34225 Baunatal

Gegenstand des Unternehmens

Entwurfsplanung, Erstellung von Bauanträgen, Ausführungsplanung, Ausschreibung, Bauleitung für Neubauten und Sanierungsobjekten im Wohnungs- und Gewerbebau.

Zusammenfassung des Verfahrens

Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der LISS Baulösungen UG (haftungsbeschränkt) ist eröffnet. Das Amtsgericht Kassel hat angeordnet, dass die Prüfung der nachträglich angemeldeten Forderungen im schriftlichen Verfahren gemäß § 177 Abs. 1 Satz 2 InsO erfolgt. Als Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wurde der 22.06.2026 bestimmt. Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen nachträglich angemeldete Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein. Soweit innerhalb dieser Frist kein Widerspruch erhoben wird, gelten die Forderungen als festgestellt. Die ergänzte Insolvenztabelle sowie die Anmeldungen nebst Urkunden sind in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.

Originalbekanntmachung

22.04.2026

666 IN 158/20 h: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der LISS Baulösungen UG (haftungsbeschränkt), Otto-Hahn-Straße 20, 34253 Lohfelden (AG Kassel, HRB 17412), vertr. d.: Waldemar Liss, als GF d. LISS Baulösungen UG (haftungsbeschränkt), Mozartstraße 9, 34225 Baunatal, (Geschäftsführer), wurde beschlossen: Die Prüfung der nachträglich angemeldeten Forderungen wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO). Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 22.06.2026 bestimmt. Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen nachträglich angemeldete Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein. Soweit innerhalb der Widerspruchsfrist gegen eine nachträglich angemeldete Forderung kein Widerspruch erhoben wird, gilt diese als festgestellt. Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden sind in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt. Amtsgericht Kassel, 21.04.2026

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