Berichts- und Prüfungstermin Hessen HRB 17981

Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen

Insolvenzprofil

MTK Bauunternehmen GmbH

Verfahrensfortschritt

Aktuelle Phase schnell einordnen

1 Erfasst

Antrag / Prüfung

2 Erfasst

Vorläufige Maßnahmen

3 Aktuell

Insolvenzeröffnung

4 Offen

Berichte & Termine

Stammdaten

Rechtsform
GmbH
Bundesland
Hessen
Adresse
Guntershäuser Straße 5, 34225 Baunatal
Handelsregister
Kassel, HRB 17981
EUID
DEM1607.HRB17981

Insolvenzgericht

Gericht
Kassel
Aktenzeichen
666 IN 187/24 e
Phase
Berichts- und Prüfungstermin

Insolvenzverwalter

Person
GF Georgios Maragkozidis
Adresse
Im Windenfeld 13, 34134 Kassel

Gegenstand des Unternehmens

Betrieb eines Bauunternehmens.

Zusammenfassung des Verfahrens

Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der MTK Bauunternehmen GmbH ist eröffnet. Das Amtsgericht Kassel hat angeordnet, dass die Prüfung der nachträglich angemeldeten Forderungen im schriftlichen Verfahren gemäß § 177 Abs. 1 Satz 2 InsO erfolgt. Als Stichtag für den besonderen Prüfungstermin wurde der 18.05.2026 bestimmt. Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen nachträglich angemeldete Forderungen schriftlich bei Gericht eingehen. Wird kein Widerspruch erhoben, gilt die Forderung als festgestellt. Die ergänzte Insolvenztabelle sowie die Anmeldungen nebst Urkunden sind in der Geschäftsstelle zur Einsicht niedergelegt.

Originalbekanntmachung

18.03.2026

666 IN 187/24 e: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der MTK Bauunternehmen GmbH, Guntershäuser Straße 5, 34225 Baunatal (AG Kassel, HRB 17981), vertr. d.: Georgios Maragkozidis, GF der MTK Bauunternehmen GmbH, Im Windenfeld 13, 34134 Kassel, (Geschäftsführer), wurde beschlossen: Die Prüfung der nachträglich angemeldeten Forderungen wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO). Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 18.05.2026 bestimmt. Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen nachträglich angemeldete Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein. Soweit innerhalb der Widerspruchsfrist gegen eine nachträglich angemeldete Forderung kein Widerspruch erhoben wird, gilt diese als festgestellt. Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden sind in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt. Amtsgericht Kassel, 17.03.2026

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