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Insolvenzprofil
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Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der NetworX Solutions GmbH ist eröffnet. Das Amtsgericht Kassel hat in zwei Bekanntmachungen die Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet. In der älteren Bekanntmachung vom 09.04.2024 wurde der Stichtag für den besonderen Prüfungstermin auf den 04.06.2024 bestimmt. In der späteren Bekanntmachung vom 10.04.2026 wurde dieser Stichtag auf den 10.06.2026 festgelegt. Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen nachträglich angemeldete Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein. Wird kein Widerspruch erhoben, gilt die Forderung als festgestellt. Die ergänzte Insolvenztabelle sowie die Anmeldungen nebst Urkunden sind in der Geschäftsstelle zur Einsicht niedergelegt.
Originalbekanntmachung
666 IN 163/21: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der NetworX Solutions GmbH, Rostocker Straße 51, 34225 Baunatal (AG Kassel, HRB 7040), vertr. d.: 1. Sascha Alexander Orth, Geschäftsführer d. NetworX Solutions GmbH, wurde beschlossen: Die Prüfung der nachträglich angemeldeten Forderungen wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO). Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 04.06.2024 bestimmt. Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen nachträglich angemeldete Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein. Soweit innerhalb der Widerspruchsfrist gegen eine nachträglich angemeldete Forderung kein Widerspruch erhoben wird, gilt diese als festgestellt. Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden sind in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt. Amtsgericht Kassel, 09.04.2024
Originalbekanntmachung
666 IN 163/21 h: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der NetworX Solutions GmbH, Rostocker Straße 51, 34225 Baunatal (AG Kassel, HRB 7040), vertr. d.: 1. Sascha Alexander Orth, Geschäftsführer d. NetworX Solutions GmbH, wurde beschlossen: Die Prüfung der nachträglich angemeldeten Forderungen wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO). Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 10.06.2026 bestimmt. Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen nachträglich angemeldete Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein. Soweit innerhalb der Widerspruchsfrist gegen eine nachträglich angemeldete Forderung kein Widerspruch erhoben wird, gilt diese als festgestellt. Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden sind in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt. Amtsgericht Kassel, 10.04.2026
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