Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Paco´s Tacos GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Hessen
Adresse
Leipziger Str. 99, 34123 Kassel
Handelsregister
Kassel, HRB 18381
EUID
DEM1607.HRB18381
Insolvenzgericht
Gericht
Kassel
Aktenzeichen
666 IN 215/22 h
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Insolvenzverwalter
Kanzlei
Römermann Insolvenzverw. Rechtsanwaltsges.mbH
Person
Rechtsanwalt Dr. Mario Nawroth
Adresse
Landgraf-Karl-Straße 59, 34131 Kassel
Telefon
0561/2207644-0
E-Mail
iv-kassel@roemermann.com
Fax
0561/2207644-9
Gegenstand des Unternehmens
Betrieb eines Franchiselizenzsystems im Gastronomiebereich und Betreiben von eigenen Gastronomiebetrieben sowie Verkauf und Handel mit Gastronomieprodukten und Kleidung und Durchführung von Veranstaltungen
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Paco´s Tacos GmbH ist anhängig. Im vorläufigen Insolvenzverfahren ist der Rechtsanwalt Dr. Mario Nawroth als vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt. Durch Beschluss des Insolvenzgerichts vom 06.05.2025 sind die Vergütung und Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters festgesetzt worden. Die Teilungsmasse beläuft sich auf 71.796,04 EUR. Es sind Zuschläge für Betriebsfortführung und Sanierungsbemühungen sowie eine Vergütung für die vorläufige Insolvenz festgesetzt worden. Das vorläufige Verfahren ist nach einer Laufzeit von 2,5 Monaten abgeschlossen. Im laufenden Verfahren wurden nachträglich angemeldete Forderungen geprüft. Für die Prüfung der nachträglich angemeldeten Forderungen wurde ein schriftliches Verfahren angeordnet. Der Stichtag für den besonderen Prüfungstermin wurde auf den 09.07.2026 bestimmt. Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen nachträglich angemeldete Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein. Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen sind in der Geschäftsstelle zur Einsicht niedergelegt.
Originalbekanntmachung
14.05.2024
666 IN 215/22: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Paco´s Tacos GmbH, Leipziger Straße 99, 34123 Kassel (AG Kassel, HRB 18381), vertr. d.: 1. Pascal Mock, als GF d. Paco's Tacos GmbH, Borkumer Straße 4, 34123 Kassel, (Geschäftsführer), 2. Bastian Gerke, als GF d. Paco's Tacos GmbH, Schöne Aussicht 36, 34329 Nieste, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Prüfung der nachträglich angemeldeten Forderungen wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO).
Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 06.08.2024 bestimmt.
Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen nachträglich angemeldete Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein. Soweit innerhalb der Widerspruchsfrist gegen eine nachträglich angemeldete Forderung kein Widerspruch erhoben wird, gilt diese als festgestellt.
Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden sind in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Amtsgericht ...
666 IN 215/22: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Paco´s Tacos GmbH, Leipziger Straße 99, 34123 Kassel (AG Kassel, HRB 18381), vertr. d.: 1. Pascal Mock, als GF d. Paco's Tacos GmbH, Borkumer Straße 4, 34123 Kassel, (Geschäftsführer), 2. Bastian Gerke, als GF d. Paco's Tacos GmbH, Schöne Aussicht 36, 34329 Nieste, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Prüfung der nachträglich angemeldeten Forderungen wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO).
Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 06.08.2024 bestimmt.
Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen nachträglich angemeldete Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein. Soweit innerhalb der Widerspruchsfrist gegen eine nachträglich angemeldete Forderung kein Widerspruch erhoben wird, gilt diese als festgestellt.
Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden sind in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Amtsgericht Kassel, 13.05.2024
Originalbekanntmachung
07.05.2025
Geschäfts-Nr.: 666 IN 215/22 h. In dem Insolvenzverfahren Paco´s Tacos GmbH, Leipziger Straße 99, 34123 Kassel (AG Kassel, HRB 18381), vertr. d.: 1. Pascal Mock, als GF d. Paco's Tacos GmbH, Borkumer Straße 4, 34123 Kassel, (Geschäftsführer), 2. Bastian Gerke, als GF d. Paco's Tacos GmbH, Schöne Aussicht 36, 34329 Nieste, (Geschäftsführer), sind Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters durch Beschluss des Insolvenzgerichts festgesetzt worden. Dem Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Dr. Mario Nawroth, c/o Römermann Insolvenzverw. Rechtsanwaltsges.mbH, Landgraf-Karl-Straße 59, 34131 Kassel, Tel.: 0561/2207644-0, Fax: 0561/2207644-9, E-Mail: iv-kassel@roemermann.com wird gestattet, den festgesetzten Betrag der Insolvenzmasse zu entnehmen.
G r ü n d e:
Der vorläufige Insolvenzverwalter hat mit Schreiben vom 08.11.2024 beantragt seine Vergütung und Auslagen nebst Umsatzsteuer festzusetzen. Auf den Inhalt dieses Antrags wird insoweit Bezug genommen.
Die der Festsetzung zugrunde liegende Te...
Geschäfts-Nr.: 666 IN 215/22 h. In dem Insolvenzverfahren Paco´s Tacos GmbH, Leipziger Straße 99, 34123 Kassel (AG Kassel, HRB 18381), vertr. d.: 1. Pascal Mock, als GF d. Paco's Tacos GmbH, Borkumer Straße 4, 34123 Kassel, (Geschäftsführer), 2. Bastian Gerke, als GF d. Paco's Tacos GmbH, Schöne Aussicht 36, 34329 Nieste, (Geschäftsführer), sind Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters durch Beschluss des Insolvenzgerichts festgesetzt worden. Dem Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Dr. Mario Nawroth, c/o Römermann Insolvenzverw. Rechtsanwaltsges.mbH, Landgraf-Karl-Straße 59, 34131 Kassel, Tel.: 0561/2207644-0, Fax: 0561/2207644-9, E-Mail: iv-kassel@roemermann.com wird gestattet, den festgesetzten Betrag der Insolvenzmasse zu entnehmen.
G r ü n d e:
Der vorläufige Insolvenzverwalter hat mit Schreiben vom 08.11.2024 beantragt seine Vergütung und Auslagen nebst Umsatzsteuer festzusetzen. Auf den Inhalt dieses Antrags wird insoweit Bezug genommen.
Die der Festsetzung zugrunde liegende Teilungsmasse beläuft sich auf 71.796,04 EUR. Der Berechnung des Insolvenzverwalters konnte insoweit gefolgt werden.
Der Anspruch des Insolvenzverwalters auf eine seiner Tätigkeit entsprechenden angemessenen Vergütung und Erstattung seiner Auslagen ergibt sich dem Grunde nach aus § 63 InsO.
Die beantragten und festgesetzten Zuschläge von 22 % für die Betriebsfortführung und die Sanierungsbemühungen sind angemessen und gerechtfertigt.
Die Vergütung für die vorläufige Insolvenz selbst wird mit 25 % der Regelvergütung festgesetzt.
Welche Vergütung als angemessen angesehen werden kann und welche Auslagen erstattungsfähig sind, bestimmt sich nach §§ 1 - 9, 11 der Insolvenzrechtlichen Vergütungsverordnung.
Im vorliegenden Fall wurde das vorläufige Insolvenzverfahren nach einer Laufzeit von 2,5 Monate abgeschlossen.
Das Insolvenzgericht hält die beantragte Vergütung, berechnet nach den Regelsätzen gemäß §§ 2, 3 InsVV, für angemessen und gerechtfertigt, ebenso die nach § 8 Absatz 3 InsVV beantragten Pauschalauslagen.
Die Umsatzsteuer war nach § 7 InsVV festzusetzen.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen worden ist. Beschwerde- bzw. erinnerungsberichtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Kassel, Frankfurter Straße 9, 34117 Kassel einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Kassel, Frankfurter Straße 9, 34117 Kassel einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden. Der vollständige Beschluss kann von den Beteiligten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Der Beschluss enthält eine Rechtsmittelbelehrung.
Amtsgericht Kassel, 06.05.2025.
Originalbekanntmachung
11.05.2026
666 IN 215/22 h: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Paco´s Tacos GmbH, Leipziger Straße 99, 34123 Kassel (AG Kassel, HRB 18381), vertr. d.: 1. Pascal Mock, als GF d. Paco's Tacos GmbH, Borkumer Straße 4, 34123 Kassel, (Geschäftsführer), 2. Bastian Gerke, als GF d. Paco's Tacos GmbH, Schöne Aussicht 36, 34329 Nieste, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Prüfung der nachträglich angemeldeten Forderungen wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO).
Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 09.07.2026 bestimmt.
Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen nachträglich angemeldete Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein. Soweit innerhalb der Widerspruchsfrist gegen eine nachträglich angemeldete Forderung kein Widerspruch erhoben wird, gilt diese als festgestellt.
Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden sind in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Amtsgerich...
666 IN 215/22 h: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Paco´s Tacos GmbH, Leipziger Straße 99, 34123 Kassel (AG Kassel, HRB 18381), vertr. d.: 1. Pascal Mock, als GF d. Paco's Tacos GmbH, Borkumer Straße 4, 34123 Kassel, (Geschäftsführer), 2. Bastian Gerke, als GF d. Paco's Tacos GmbH, Schöne Aussicht 36, 34329 Nieste, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Prüfung der nachträglich angemeldeten Forderungen wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO).
Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 09.07.2026 bestimmt.
Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen nachträglich angemeldete Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein. Soweit innerhalb der Widerspruchsfrist gegen eine nachträglich angemeldete Forderung kein Widerspruch erhoben wird, gilt diese als festgestellt.
Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden sind in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Amtsgericht Kassel, 11.05.2026
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