Berichts- und Prüfungstermin Hessen HRB 16355

Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen

Insolvenzprofil

Peka-Bau GmbH

Verfahrensfortschritt

Aktuelle Phase schnell einordnen

1 Erfasst

Antrag / Prüfung

2 Erfasst

Vorläufige Maßnahmen

3 Aktuell

Insolvenzeröffnung

4 Offen

Berichte & Termine

Stammdaten

Rechtsform
GmbH
Bundesland
Hessen
Adresse
Miramstraße 87, 34123 Kassel
Handelsregister
Kassel, HRB 16355
EUID
DEM1607.HRB16355

Insolvenzgericht

Gericht
Kassel
Aktenzeichen
666 IN 285/19 h
Phase
Berichts- und Prüfungstermin

Insolvenzverwalter

Person
Geschäftsführer Munir Pekic
Adresse
Kalkbergweg 20, 34123 Kassel

Gegenstand des Unternehmens

Die Durchführung von Rohbauarbeiten auf Lohnbasis.

Zusammenfassung des Verfahrens

Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Peka-Bau GmbH ist eröffnet. Im Rahmen des laufenden Verfahrens wurde die Prüfung der nachträglich angemeldeten Forderungen sowie ggf. geänderter Anmeldungen zu bereits geprüften Forderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet. Als Stichtag für den besonderen Prüfungstermin wurde der 18.05.2026 bestimmt. Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen nachträglich angemeldete Forderungen und gegen geänderte Anmeldungen zu bereits geprüften Forderungen schriftlich beim Gericht eingehen. Wird innerhalb dieser Frist kein Widerspruch erhoben, gilt die Forderung als festgestellt. Die ergänzte Insolvenztabelle sowie die Anmeldungen nebst Urkunden sind in der Geschäftsstelle zur Einsicht niedergelegt.

Originalbekanntmachung

18.03.2026

666 IN 285/19 h: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Peka-Bau GmbH, Miramstraße 87, 34123 Kassel (AG Kassel, HRB 16355), vertr. d.: 1. Munir Pekic, als Geschäftsführer der Peka-Bau GmbH, Kalkbergweg 20, 34123 Kassel, (Geschäftsführer), wurde beschlossen: Die Prüfung der nachträglich angemeldeten Forderungen und ggf. geänderten Anmeldungen zu bereits geprüften Forderungen wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO). Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 18.05.2026 bestimmt. Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen nachträglich angemeldete Forderungen und gegen geänderte Anmeldungen zu bereits geprüften Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein. Soweit innerhalb der Widerspruchsfrist gegen eine nachträglich angemeldete Forderung kein Widerspruch erhoben wird, gilt diese als festgestellt. Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden sind in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteilig...

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