Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Pflegeteam Vital GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Hessen
Adresse
Weimarer Weg 49, 34314 Espenau
Handelsregister
Kassel, HRB 14183
EUID
DEM1607.HRB14183
Insolvenzgericht
Gericht
Kassel
Aktenzeichen
666 IN 212/21 h
Phase
Berichts- und Prüfungstermin
Insolvenzverwalter
Person
Geschäftsführer Martin Vogt
Gegenstand des Unternehmens
Die Alten- und Krankenpflege einschließlich der hauswirtschaftlichen und privaten Betreuung.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Pflegeteam Vital GmbH ist eröffnet. Das Amtsgericht Kassel hat angeordnet, dass die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen im schriftlichen Verfahren gemäß § 177 Abs. 1 Satz 2 InsO erfolgt. Ein Stichtag für den besonderen Prüfungstermin wird festgelegt, bis zu dem Widersprüche gegen diese Forderungen schriftlich bei Gericht eingehen müssen. Die ergänzte Insolvenztabelle sowie die Anmeldungen nebst Urkunden werden eine Woche vor diesem Stichtag in der Geschäftsstelle zur Einsicht niedergelegt. Die Bekanntgabe des Gerichtsdatums erfolgte am 15.04.2026.
Originalbekanntmachung
16.04.2026
666 IN 212/21 h: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Pflegeteam Vital GmbH, Weimarer Weg 49, 34314 Espenau (AG Kassel, HRB 14183), vertr. d.: Martin Vogt, Geschäftsführer d. Pflegeteam Vital GmbH, wurde beschlossen:
Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO).
Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den bestimmt.
Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein.
Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden eine Woche vor dem oben genannten Stichtag in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Amtsgericht Kassel, 15.04.2026
Originalbekanntmachung
28.05.2026
Geschäfts-Nr.: 666 IN 212/21 h. In dem Insolvenzverfahren Pflegeteam Vital GmbH, Weimarer Weg 49, 34314 Espenau (AG Kassel, HRB 14183), vertr. d.: Martin Vogt, Geschäftsführer d. Pflegeteam Vital GmbH, sind Vergütung und Auslagen der vorläufigen Insolvenzverwalterin durch Beschluss des Insolvenzgerichts festgesetzt worden. Der vorläufigen Insolvenzverwalterin Rechtsanwältin Sandra Mitter, Wilhelmshöher Allee 270, 34131 Kassel, Tel.: 0561/3166-311, Fax: 0561/3166-312, E-Mail: Kassel@Westhelle-Partner.eu wird gestattet, den festgesetzten Betrag der Insolvenzmasse zu entnehmen.
G r ü n d e:
Die vorläufige Insolvenzverwalterin hat mit Schreiben vom 26.05.2026 beantragt ihre Vergütung und Auslagen nebst Umsatzsteuer festzusetzen. Auf den Inhalt dieses Antrags wird insoweit Bezug genommen.
Die der Festsetzung zugrunde liegende Teilungsmasse beläuft sich auf 36.945,28 EUR. Der Berechnung der vorläufigen Insolvenzverwalterin konnte insoweit gefolgt werden.
Der Anspruch der vorläufigen Insolven...
Geschäfts-Nr.: 666 IN 212/21 h. In dem Insolvenzverfahren Pflegeteam Vital GmbH, Weimarer Weg 49, 34314 Espenau (AG Kassel, HRB 14183), vertr. d.: Martin Vogt, Geschäftsführer d. Pflegeteam Vital GmbH, sind Vergütung und Auslagen der vorläufigen Insolvenzverwalterin durch Beschluss des Insolvenzgerichts festgesetzt worden. Der vorläufigen Insolvenzverwalterin Rechtsanwältin Sandra Mitter, Wilhelmshöher Allee 270, 34131 Kassel, Tel.: 0561/3166-311, Fax: 0561/3166-312, E-Mail: Kassel@Westhelle-Partner.eu wird gestattet, den festgesetzten Betrag der Insolvenzmasse zu entnehmen.
G r ü n d e:
Die vorläufige Insolvenzverwalterin hat mit Schreiben vom 26.05.2026 beantragt ihre Vergütung und Auslagen nebst Umsatzsteuer festzusetzen. Auf den Inhalt dieses Antrags wird insoweit Bezug genommen.
Die der Festsetzung zugrunde liegende Teilungsmasse beläuft sich auf 36.945,28 EUR. Der Berechnung der vorläufigen Insolvenzverwalterin konnte insoweit gefolgt werden.
Der Anspruch der vorläufigen Insolvenzverwalterin auf eine ihrer Tätigkeit entsprechenden angemessenen Vergütung und Erstattung ihrer Auslagen ergibt sich dem Grunde nach aus § 63 InsO.
Welche Vergütung als angemessen angesehen werden kann und welche Auslagen erstattungsfähig sind, bestimmt sich nach §§ 1 - 9, 11 der Insolvenzrechtlichen Vergütungsverordnung.
Die beantragte und festgesetzte Quote von 25 % der Regelvergütung ist angemessen und gerechtfertigt.
Das Insolvenzgericht hält die beantragte Vergütung, berechnet nach den Regelsätzen gemäß §§ 2, 3 InsVV, für angemessen und gerechtfertigt, ebenso die nach § 8 Absatz 3 InsVV beantragten Pauschalauslagen.
Die Umsatzsteuer war nach § 7 InsVV festzusetzen.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen worden ist. Beschwerde- bzw. erinnerungsberichtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Kassel, Frankfurter Straße 9, 34117 Kassel einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Kassel, Frankfurter Straße 9, 34117 Kassel einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Der vollständige Beschluss kann von den Beteiligten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Der Beschluss enthält eine Rechtsmittelbelehrung.
Amtsgericht Kassel, 27.05.2026.
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