Berichts- und Prüfungstermin Hessen HRB 18230

Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen

Insolvenzprofil

PremiumXpress GmbH

Verfahrensfortschritt

Aktuelle Phase schnell einordnen

1 Erfasst

Antrag / Prüfung

2 Erfasst

Vorläufige Maßnahmen

3 Aktuell

Insolvenzeröffnung

4 Offen

Berichte & Termine

Stammdaten

Rechtsform
GmbH
Bundesland
Hessen
Adresse
Neuer Hof 2 B, 34225 Baunatal
Handelsregister
Kassel, HRB 18230
EUID
DEM1607.HRB18230

Insolvenzgericht

Gericht
Kassel
Aktenzeichen
666 IN 56/22 h
Phase
Berichts- und Prüfungstermin

Insolvenzverwalter

Person
Geschäftsführer Mert Göbekli
Adresse
Neuer Hof 2b, 34225 Baunatal

Gegenstand des Unternehmens

Betrieb eines Transportunternehmens.

Zusammenfassung des Verfahrens

Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der PremiumXpress GmbH ist eröffnet. Das Amtsgericht Kassel hat angeordnet, dass die Prüfung der nachträglich angemeldeten Forderungen im schriftlichen Verfahren gemäß § 177 Abs. 1 Satz 2 InsO erfolgt. Der Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, ist auf den 15.05.2026 bestimmt. Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen nachträglich angemeldete Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein. Soweit innerhalb der Widerspruchsfrist kein Widerspruch erhoben wird, gilt die Forderung als festgestellt. Die ergänzte Insolvenztabelle sowie die Anmeldungen nebst Urkunden sind in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.

Originalbekanntmachung

18.02.2026

666 IN 56/22 h: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der PremiumXpress GmbH, Neuer Hof 2 B, 34225 Baunatal (AG Kassel, HRB 18230), vertr. d.: Mert Göbekli, Neuer Hof 2b, 34225 Baunatal, (Geschäftsführer), wurde beschlossen: Die Prüfung der nachträglich angemeldeten Forderungen wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO). Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 15.05.2026 bestimmt. Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen nachträglich angemeldete Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein. Soweit innerhalb der Widerspruchsfrist gegen eine nachträglich angemeldete Forderung kein Widerspruch erhoben wird, gilt diese als festgestellt. Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden sind in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt. Amtsgericht Kassel, 17.02.2026

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