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Insolvenzprofil
Sellson Vertrieb UG (haftungsbeschränkt)
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
UG (haftungsbeschränkt)
Bundesland
Hessen
Adresse
Am Sandkopf 2 A, 34127 Kassel
Handelsregister
Kassel, HRB 19836
EUID
DEM1607.HRB19836
Insolvenzgericht
Gericht
Kassel
Aktenzeichen
666 IN 247/25 e
Phase
Antragsverfahren
Insolvenzverwalter
Person
GF Ali Hussein
Adresse
Wilhelmstraße 31, 34117 Kassel
Gegenstand des Unternehmens
Vermittlung von Telekommunikation-, Strom-, Gas- und Photovoltaikverträgen durch Handelsvertreter im Direktvertrieb.
Zusammenfassung des Verfahrens
In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Sellson Vertrieb UG (haftungsbeschränkt) ist der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens am 12.01.2026 mangels Masse abgewiesen worden, § 26 Abs. 1 InsO. Das Verfahren ist damit im Antragsverfahren beendet, da keine Masse für die Kosten der Verfahrensverwaltung vorhanden ist. Rechtsmittel gegen diese Entscheidung können innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen eingelegt werden.
Originalbekanntmachung
13.01.2026
666 IN 247/25 e: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Sellson Vertrieb UG (haftungsbeschränkt), Am Sandkopf 2 a 31, 34127 Kassel (AG Kassel, HRB 19836), vertr. d.: Ali Hussein, als GF d. Sellson Vertrieb UG (haftungsbeschränkt), Wilhelmstraße 31, 34117 Kassel, (Geschäftsführer), ist der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens am 12.01.2026 mangels Masse abgewiesen worden, § 26 Abs. 1 InsO.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann von und der Antragstellerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Kassel, Frankfurter Straße 9, 34117 Kassel einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfol...
666 IN 247/25 e: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Sellson Vertrieb UG (haftungsbeschränkt), Am Sandkopf 2 a 31, 34127 Kassel (AG Kassel, HRB 19836), vertr. d.: Ali Hussein, als GF d. Sellson Vertrieb UG (haftungsbeschränkt), Wilhelmstraße 31, 34117 Kassel, (Geschäftsführer), ist der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens am 12.01.2026 mangels Masse abgewiesen worden, § 26 Abs. 1 InsO.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann von und der Antragstellerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Kassel, Frankfurter Straße 9, 34117 Kassel einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend. Beschwerdeberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist. Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Gegen die Festsetzung des Gegenstandswertes kann binnen einer Frist von sechs Monaten, nachdem die Entscheidung in der Hauptsache Rechtskraft erlangt oder das Verfahren sich anderweitig erledigt hat, in der o. g. Form Beschwerde bei dem Amtsgericht Kassel eingelegt werden, wenn der Wert des Beschwerdegegenstands 200,- EUR übersteigt. Für die Einhaltung der Frist kommt es auf den Eingang bei dem Amtsgericht Kassel an.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Kassel, 12.01.2026
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