Berichts- und Prüfungstermin Hessen HRB 19292

Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen

Insolvenzprofil

TIE-KING GmbH

Verfahrensfortschritt

Aktuelle Phase schnell einordnen

1 Erfasst

Antrag / Prüfung

2 Erfasst

Vorläufige Maßnahmen

3 Aktuell

Insolvenzeröffnung

4 Offen

Berichte & Termine

Stammdaten

Rechtsform
GmbH
Bundesland
Hessen
Adresse
Göttinger Straße 25, 34123 Kassel
Handelsregister
Kassel, HRB 19292
EUID
DEM1607.HRB19292

Insolvenzgericht

Gericht
Kassel
Aktenzeichen
666 IN 15/23
Phase
Berichts- und Prüfungstermin

Insolvenzverwalter

Person
Geschäftsführer Dzenis Gegic
Adresse
Uschlager Weg 4, 34123 Kassel

Gegenstand des Unternehmens

Erwerb, Parzellierung und Erschließung von Grundstücken zur eigenen Bebauung und zur Weiterveräußerung.

Zusammenfassung des Verfahrens

Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der TIE-KING GmbH ist eröffnet. Das Amtsgericht Kassel hat angeordnet, dass die Prüfung der nachträglich angemeldeten Forderungen im schriftlichen Verfahren gemäß § 177 Abs. 1 Satz 2 InsO erfolgt. Der Stichtag für den besonderen Prüfungstermin ist auf den 27.02.2024 bestimmt. Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen nachträglich angemeldete Forderungen schriftlich bei Gericht eingehen. Wird kein Widerspruch erhoben, gilt die Forderung als festgestellt. Die ergänzte Insolvenztabelle sowie die Anmeldungen nebst Urkunden sind in der Geschäftsstelle zur Einsicht niedergelegt.

Originalbekanntmachung

30.01.2024

666 IN 15/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der TIE-KING GmbH, Göttinger Straße 25, 34123 Kassel (AG Kassel, HRB 19292), vertr. d.: Dzenis Gegic, als Geschäftsführer der TIE-KING GmbH, Uschlager Weg 4, 34123 Kassel, (Geschäftsführer), wurde beschlossen: Die Prüfung der nachträglich angemeldeten Forderungen wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO). Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 27.02.2024 bestimmt. Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen nachträglich angemeldete Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein. Soweit innerhalb der Widerspruchsfrist gegen eine nachträglich angemeldete Forderung kein Widerspruch erhoben wird, gilt diese als festgestellt. Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden sind in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt. Amtsgericht Kassel, 29.01.2024

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