Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Werner Maschinenbau GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Aktuell
Vorläufige Maßnahmen
3Offen
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Hessen
Adresse
Am Gasterfelderholz 22, 34466 Wolfhagen
Handelsregister
Kassel, HRB 15438
EUID
DEM1607.HRB15438
Insolvenzgericht
Gericht
Kassel
Aktenzeichen
666 IN 208/24 e
Phase
Vorläufige Maßnahmen
Insolvenzverwalter
Person
Rechtsanwältin Jutta Rüdlin
Adresse
Am Markt 22, 34212 Melsungen
Telefon
05661 926280
E-Mail
melsungen@brrs-rechtsanwaelte.de
Fax
05661 9262820
Website
www.brrs-rechtsanwaelte.de
Gegenstand des Unternehmens
Die Fortführung des Geschäftsbetriebes der Werner Maschinenbau GmbH, Wolfhagen, sowie insbesondere die Herstellung und der Vertrieb von Beschriftungsautomaten für die Automobilindustrie, insbesondere von Prägeautomaten (Ritz-, Nadel- und Typenradprägen) für Fahrgestellnummern sowie die Herstellung von Laserbeschriftungsanlagen; ferner alle weiteren mit den vorgenannten Gesellschaftszwecken im Zusammenhang stehenden Produkte und Dienstleistungen.
Zusammenfassung des Verfahrens
Im Antragsverfahren über das Vermögen der Werner Maschinenbau GmbH ist am 26.07.2024 durch das Amtsgericht Kassel gemäß § 270a Abs. 1 InsO die vorläufige Sachwalterschaft angeordnet worden. Zur vorläufigen Sachwalterin wurde die Rechtsanwältin Jutta Rüdlin bestellt. Die Antragstellerin ist berechtigt, unter der Aufsicht der vorläufigen Sachwalterin ihr Vermögen weiter zu verwalten und darüber zu verfügen. Gegen die Entscheidung kann innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Kassel sofortige Beschwerde eingelegt werden.
Originalbekanntmachung
26.07.2024
666 IN 208/24 e: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Werner Maschinenbau GmbH, Am Gasterfelderholz 22, 34466 Wolfhagen (AG Kassel, HRB 15438), vertr. d.: Karsten Freimuth, (Geschäftsführer), ist am um Uhr folgendes angeordnet worden:
Gemäß § 270a Abs. 1 InsO wird zur vorläufigen Sachwalterin bestellt: Rechtsanwältin Jutta Rüdlin, Am Markt 22, 34212 Melsungen, Tel.: 05661 926280, Fax: 05661 9262820, E-Mail: melsungen@brrs-rechtsanwaelte.de, Internet: www.brrs-rechtsanwaelte.de.
Die Antragstellerin ist berechtigt, unter der Aufsicht der vorläufigen Sachwalterin ihr Vermögen weiter zu verwalten und darüber zu verfügen.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Gegen die Entscheidung kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde von der Antragstelle...
666 IN 208/24 e: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Werner Maschinenbau GmbH, Am Gasterfelderholz 22, 34466 Wolfhagen (AG Kassel, HRB 15438), vertr. d.: Karsten Freimuth, (Geschäftsführer), ist am um Uhr folgendes angeordnet worden:
Gemäß § 270a Abs. 1 InsO wird zur vorläufigen Sachwalterin bestellt: Rechtsanwältin Jutta Rüdlin, Am Markt 22, 34212 Melsungen, Tel.: 05661 926280, Fax: 05661 9262820, E-Mail: melsungen@brrs-rechtsanwaelte.de, Internet: www.brrs-rechtsanwaelte.de.
Die Antragstellerin ist berechtigt, unter der Aufsicht der vorläufigen Sachwalterin ihr Vermögen weiter zu verwalten und darüber zu verfügen.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Gegen die Entscheidung kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde von der Antragstellerin und von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Kassel, Frankfurter Straße 9, 34117 Kassel einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Kassel, 26.07.2024
Monitoring für dieses Unternehmen aktivieren
Erhalte Benachrichtigungen bei neuen Bekanntmachungen, Terminänderungen oder neuen gerichtlichen Dokumenten.