Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
W+K GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Hessen
Adresse
Kasseler Straße 64, 34266 Niestetal
Handelsregister
Kassel, HRB 19170
EUID
DEM1607.HRB19170
Insolvenzgericht
Gericht
Kassel
Aktenzeichen
666 IN 128/23 h
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Insolvenzverwalter
Kanzlei
brinkmann-partner.de
Person
Rechtsanwalt Sascha Tessmann
Adresse
Wilhelmshöher Allee 258, 34131 Kassel
Telefon
0561/207566-0
E-Mail
kassel@brinkmann-partner.de
Fax
0561/207566-22
Website
www.brinkmann-partner.de
Gegenstand des Unternehmens
Einbau von genormten Baufertigteilen
Zusammenfassung des Verfahrens
Über das Vermögen der W+K GmbH ist am 29.12.2023 das Insolvenzverfahren eröffnet worden. Zum Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Sascha Tessmann bestellt worden. Die Gläubiger wurden aufgefordert, ihre Forderungen bis zum 13.02.2024 anzumelden. Der Stichtag für den Berichts- und Prüfungstermin ist der 26.03.2024. Für die Durchführung einer besonderen Gläubigerversammlung am 18.06.2024 ist das mündliche Verfahren angeordnet worden; der Termin dient der Beschlussfassung über besonders bedeutsame Rechtshandlungen, insbesondere den Abschluss eines Vergleichs zur Beilegung eines Rechtsstreits. Das restliche Verfahren wird weiterhin im schriftlichen Verfahren durchgeführt. Im weiteren Verfahrensverlauf wurde die Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet. Der Stichtag für diesen besonderen Prüfungstermin ist auf den 06.08.2025 bestimmt worden. Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen nachträglich angemeldete Forderungen bei Gericht eingegangen sein.
Originalbekanntmachung
04.01.2024
666 IN 128/23: Über das Vermögen der W+K GmbH, Kasseler Straße 64, 34266 Niestetal (AG Kassel, HRB 19170), vertr. d.: Mariusz Wysocki, Geschäftsführer d. W+K GmbH, ist am 29.12.2023 um 12:04 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.
Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt Sascha Tessmann, Wilhelmshöher Allee 258, 34131 Kassel, Tel.: 0561/207566-0, Fax: 0561/207566-22, E-Mail: kassel@brinkmann-partner.de, Internet: www.brinkmann-partner.de.
Die Gläubiger werden aufgefordert:
a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter unter Beachtung des § 174 InsO bis zum 13.02.2024 anzumelden;
b) dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den darau...
666 IN 128/23: Über das Vermögen der W+K GmbH, Kasseler Straße 64, 34266 Niestetal (AG Kassel, HRB 19170), vertr. d.: Mariusz Wysocki, Geschäftsführer d. W+K GmbH, ist am 29.12.2023 um 12:04 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.
Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt Sascha Tessmann, Wilhelmshöher Allee 258, 34131 Kassel, Tel.: 0561/207566-0, Fax: 0561/207566-22, E-Mail: kassel@brinkmann-partner.de, Internet: www.brinkmann-partner.de.
Die Gläubiger werden aufgefordert:
a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter unter Beachtung des § 174 InsO bis zum 13.02.2024 anzumelden;
b) dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).
Das Verfahren wird schriftlich durchgeführt (§ 5 Abs. 2 S. 1 InsO).
Stichtag, der dem Berichts- und Prüfungstermin entspricht, ist der 26.03.2024.
Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein:
> Widersprüche, mit denen Forderungen bestritten werden,
> Anträge über:
* die Person des Insolvenzverwalters (§ 57 InsO),
* die Einsetzung bzw. Beibehaltung und Besetzung eines Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)
sowie gegebenenfalls über:
* die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger
Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),
* Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung
(§ 66 Abs. 3 InsO),
* eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
* den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO); z. B. Unternehmensstilllegung, vorläufige Fortführung, Insolvenzplan,
* die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO),
* besonders bedeutsame Rechtshandlungen der Insolvenzverwalterin (§ 160 InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin, des Warenlagers im Ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand, einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde, Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert,
* eine Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder eine Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),
* eine Beantragung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§ 271 InsO),
* Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO),
* eine Einstellung des Verfahrens durch das Gericht gem. § 207 InsO ohne Einberufung einer besonderen Gläubigerversammlung.
Die Insolvenztabelle und die Anmeldungsunterlagen werden innerhalb des ersten Drittels des Zeitraums, der zwischen dem Ablauf der Anmeldefrist (13.02.2024) und dem vorstehend genannten Stichtag, zu dem die Forderungen schriftlich geprüft werden (26.03.2024), liegt, in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht für die Beteiligten niedergelegt.
Hinweise:
> Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist oder wenn bis zu dem Stichtag, der im schriftlichen Verfahren dem Berichts- und Prüfungstermin entspricht, keine Widersprüche erhoben werden.
> Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, werden nicht benachrichtigt.
Löschungsfristen:
Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind folgende:
> Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind, werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
> Veröffentlichungen im Restschuldbefreiungsverfahren werden spätestens sechs Monate nach rechtskräftiger Entscheidung über die Restschuldbefreiung gelöscht.
> Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Der vollständige Beschluss einschließlich der Rechtsmittelbelehrung kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Kassel, 03.01.2024
Originalbekanntmachung
08.05.2024
666 IN 128/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der W+K GmbH, Kasseler Straße 64, 34266 Niestetal (AG Kassel, HRB 19170), vertr. d.: 1. Mariusz Wysocki, GF. d. W+K GmbH, Kasseler Str. 64, 34266 Niestetal, (Geschäftsführer), 2. Markus Kuschmann, Gesellsch. d. W+K GmbH, Poppenhagener Str. 50, 37235 Hessisch Lichtenau, (Gesellschafter), ist für die Durchführung einer besonderen Gläubigerversammlung das mündliche Verfahren angeordnet worden. Das restliche Verfahren wird weiterhin im schriftlichen Verfahren durchgeführt. Es ist Termin zur besonderen Gläubigerversammlung bestimmt auf
Dienstag, 18.06.2024, 11:00 Uhr, Saal 234, Amtsgericht Kassel, Friedrichsstraße 32 - 34, 34117 Kassel.
Der Termin dient der Beschlussfassung der Gläubiger über
* besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO), und zwar:
- den Abschluss eines Vergleichs/Schiedsvertrages zur Beilegung/Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichen Streitwert
Hinweis:
Zustimmungen der Gläubige...
666 IN 128/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der W+K GmbH, Kasseler Straße 64, 34266 Niestetal (AG Kassel, HRB 19170), vertr. d.: 1. Mariusz Wysocki, GF. d. W+K GmbH, Kasseler Str. 64, 34266 Niestetal, (Geschäftsführer), 2. Markus Kuschmann, Gesellsch. d. W+K GmbH, Poppenhagener Str. 50, 37235 Hessisch Lichtenau, (Gesellschafter), ist für die Durchführung einer besonderen Gläubigerversammlung das mündliche Verfahren angeordnet worden. Das restliche Verfahren wird weiterhin im schriftlichen Verfahren durchgeführt. Es ist Termin zur besonderen Gläubigerversammlung bestimmt auf
Dienstag, 18.06.2024, 11:00 Uhr, Saal 234, Amtsgericht Kassel, Friedrichsstraße 32 - 34, 34117 Kassel.
Der Termin dient der Beschlussfassung der Gläubiger über
* besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO), und zwar:
- den Abschluss eines Vergleichs/Schiedsvertrages zur Beilegung/Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichen Streitwert
Hinweis:
Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist.
Amtsgericht Kassel, 02.05.2024
Originalbekanntmachung
07.05.2025
666 IN 128/23 h: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der W+K GmbH, Kasseler Straße 64, 34266 Niestetal (AG Kassel, HRB 19170), vertr. d.: 1. Mariusz Wysocki, GF. d. W+K GmbH, Kasseler Str. 64, 34266 Niestetal, (Geschäftsführer), 2. Markus Kuschmann, Gesellsch. d. W+K GmbH, Poppenhagener Str. 50, 37235 Hessisch Lichtenau, (Gesellschafter), wurde beschlossen:
Die Prüfung der nachträglich angemeldeten Forderungen wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO).
Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 06.08.2025 bestimmt.
Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen nachträglich angemeldete Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein. Soweit innerhalb der Widerspruchsfrist gegen eine nachträglich angemeldete Forderung kein Widerspruch erhoben wird, gilt diese als festgestellt.
Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden sind in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Amtsgericht...
666 IN 128/23 h: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der W+K GmbH, Kasseler Straße 64, 34266 Niestetal (AG Kassel, HRB 19170), vertr. d.: 1. Mariusz Wysocki, GF. d. W+K GmbH, Kasseler Str. 64, 34266 Niestetal, (Geschäftsführer), 2. Markus Kuschmann, Gesellsch. d. W+K GmbH, Poppenhagener Str. 50, 37235 Hessisch Lichtenau, (Gesellschafter), wurde beschlossen:
Die Prüfung der nachträglich angemeldeten Forderungen wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO).
Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 06.08.2025 bestimmt.
Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen nachträglich angemeldete Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein. Soweit innerhalb der Widerspruchsfrist gegen eine nachträglich angemeldete Forderung kein Widerspruch erhoben wird, gilt diese als festgestellt.
Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden sind in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Amtsgericht Kassel, 06.05.2025
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